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Urteil: Radfahrende sind keine „qualifizierten Fußgänger“, denen „nach Belieben angesonnen werden könnte, abzusteigen.“

Dieser Satz aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg ist wirklich herrlich: Radfahrende sind keine „qualifizierten Fußgänger“, denen „nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen“. Und der Satz ist umso wichtiger, weil zuvor ein Amtsgericht eine gegenteilige Ansicht vertreten hatte, die das Oberlandesgericht nun korrigiert hat.

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