Verkehrsrecht

Änderung StVG: Wieviel versteht der ADFC von dem, worüber er redet?

Gestern hat der Bund den Ländern mit Frist von heute eine geplante Änderung des StVG zugeleitet. Während die hauptberuflichen Vertreter der Länder diese Frist für viel zu kurz halten, um die geplanten Änderungen mit allen Folgen zu prüfen, verkündet der ADFC Bundesverband per Pressemitteilung, dass er das Änderungsgesetz für im Wesentlich gut befindet.

Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, können Kommunen in Zukunft viel leichter verkehrsberuhigte Quartiere einrichten, Fahrradstraßen und Zebrastreifen anlegen und Lücken im Radwegenetz schließen.

Nein, es ändert sich für die Kommunen dadurch schlicht nichts. In § 6 StVG werden die Ermächtigungsgrundlagen festgelegt für den Bund. Dieser ist nicht verpflichtet, davon Gebrauch zu machen. Damit werden die formalen Voraussetzungen geschaffen, die StVO entsprechend zu ändern, aber praktisch ändert sich eben nichts durch diese Änderung für die Kommunen. Ist das noch unscharf formuliert oder schon eine bewusste Verkürzung oder schlicht Inkompetenz? Für letzteres spricht die Aussage:

Voraussetzung ist allerdings, […] dass Bundesverkehrsminister Wissing zügig auch die untergeordnete StVO entsprechend anpasst. Denn die Kommunen schauen auf die StVO.

Die Aussage macht nur Sinn, wenn man annimmt, man könne auf Grundlage des StVG anordnen und die StVO wäre soetwas wie eine Praxishilfe. Vielmehr ist für die Straßenverkehrsbehörden allein die StVO maßgeblich. Und Herr Wissing kann die nicht selber anpassen, sondern muss sich – salopp gesagt – mit den Ländern einigen. Oder formal gesagt: Es braucht eine Zustimmung des Bundesrats.

Das der Bund die Änderungen anstößt, ohne die StVO-Änderung als nächstes anzugehen, ist unwahrscheinlich, dennoch sollte man die verschiedene Verfahren nicht miteinander vermischen.

 

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar (Testphase) über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

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