Verwirrende Zahlen im Dortmunder Radverkehrsbericht 2023
Auch wenn Prozentangaben mit Kommawerten eine große Genauigkeit suggerieren, sind Angaben zum Modal Split der Bevölkerung aufgrund vieler Faktoren mit Unsicherheiten verbunden, Man kann sich fast sicher sein, dass die meisten dieser Werte in den Tabellen nicht den tatsächlichen Wert wiedergeben, den man ermitteln würde, würde man eine Vollerfassung durchführen. Um die Zahl einordnen zu können, bräuchte man auch den Bereich, in dem der „echte“ Wert zu erwarten ist, wobei dieser Korridor mit steigendem Anspruch an die Korrektheit auch dieser Aussage größer wird. Also es braucht eine weitere Info: Der tatsächliche Wert wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit zwischen Wert – x und Wert + x befinden. Wenn alle Einwohner der Stadt mit gleicher Wahrscheinlichkeit ausgewählt werden, ist es eine Zufallsstichprobe. Hierzu erläutert Anne Jessen in einem Artikel:
Ihr Vorteil liegt vor allem darin, dass die Sicherheit mit angegeben werden kann, mit der das Ergebnis der Messung in der Stichprobe dem wahren Wert der Grundgesamtheit entspricht […]. Dieser Wert ist berechenbar und wird auch immer häufiger bei der Veröffentlichung der Umfragezahlen bekanntgegeben. Er ist abhängig von der Stichprobengröße, der Häufigkeit des gemessenen Werts in der Stichprobe und einem gewählten Sicherheitsniveau. Im ersten Schritt wird dafür der Standardfehler (S) berechnet […]. Der […] ermittelte Standardfehler ergibt multipliziert mit dem gewählten Sicherheitsniveau (im folgenden Beispiel 1,96) das Fehlerintervall. Bei einem ermittelten Parteiwert, beispielsweise für die CDU, von 40 Prozent und einer Stichprobengröße von 1000 Personen ergibt sich also ein Wert von circa 0,0303. Das heißt, bei diesen Werten muss mit einem Fehlerintervall von ungefähr drei Prozentpunkten gerechnet werden. Für eine Partei kann das also heißen, dass sie von der gesamten Wählerschaft mit 95-prozentiger Sicherheit zwischen 37 Prozent und 43 Prozent der Stimmen erhalten. Daraus folgt, dass eine öffentliche Interpretation der Zahlen im Bereich von ein bis drei Prozentpunkten wenig sinnvoll ist, kann es sich hier doch um einen einfachen Stichprobenfehler handeln, der bei einer Erhebung normal ist.
Wer sich mit Verkehr in Dortmund beschäftigt, kennt die zwischen den Erhebungen springenden Prozentwerten, z. B. für den Radverkehrsanteil in Dortmund, die dann je nach Interessenslage unterschiedlich ausgelegt werden. Am Ende bleibt es statistisches Rauschen, dass überinterpretiert wird. Wenn man als Kommune davon rein zufällig mal etwas mehr betroffen ist, kann dies für eine Kommune bedeuten, dass man „Aufsteiger“ wird beim Fahrrad-Klimatest, obwohl man nur den Wert von der vorherigen Befragen in etwa wieder erreicht. Manchmal sind die Ergebnisse auch offensichtlich unplausibel, wie es der Stadt Dortmund passiert ist. Alexandra Schürmann, Pressesprecherin der Stadt gegenüber VeloCityRuhr.Net:
Bei der Befragung 2019 fiel neben einem unplausibel geringen Fußwegeanteil eine deutlich unterdurchschnittliche Wegeanzahl pro Person und Tag auf. Da offenkundig besonders Fußwege in der Wege-Protokollierung ausgespart wurden, wurde hierzu eine Korrekturrechnung vorgenommen, dies jedoch nur auf gesamtstädtischer Ebene für den Gesamtverkehr.
Diese Werte fanden Eingang in den Radverkehrsbericht 2023 der Stadt. Man hat aber auf einen Hinweis drauf verzichtet, dass korrigierte Werte angeben werden. Zumindest hätte man auf den Ergebnisberichtes zur Haushaltsbefragung 2019 verweisen können. Auf Seite 50 erfährt man dort, welche nicht weiter begründeten Annahmen hierbei zugrunde gelegt wurden. Warum sollen z. B. 75 % der nicht erfassten Wege Fußverkehr sein? Da andere Werte nicht korrigiert wurden, ergibt sich beim Lesen eine interessante Aussage: Aus einem Fußverkehrsanteil von 15,8 % im Binnenverkehr und von 19,2 % für den Gesamtverkehr ergibt sich im Umkehrschluss, dass im Nicht-Binnenverkehr der Fußverkehrsanteil höher sein muss als im Binnenverkehr.
Auf Nachfrage von VeloCityRuhr.Net bestätigt die Stadtverwaltung, dass an der Stelle Werte gegenübergestellt wurden, die nicht zueinander in Bezug gesetzt werden können.
Für alle Differenzierungen, sowohl räumlich als auch thematisch, wurde diese Korrekturrechnung nicht vorgenommen. Es ist also nicht möglich, den korrigierten gesamtstädtischen Wert zum Gesamtverkehr mit einem nicht korrigierten Wert für Teile des Verkehrs zu vergleichen.
Auch an anderer Stelle gibt es Unklarheit in dem Bericht. Auf Seite 10 ist von Radverkehrsanlagen die Rede. Darunter werden Radschnellwege, Fahrradstraßen, bauliche Radwege mit und ohne Benutzungspflicht, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, gemeinsame Geh-/Radwege, Radfahrer frei, selbstständige Radwege etc. gefasst. Die Erfassung erfolge einzeln in beide Richtungen.
Nicht besonders geschickt ist es, wenn auf den Seiten 8 und 9 ausgeführt wird, dass bestimmte Daten nicht erhoben würden. Diese Aussage legt nahe, dass die Stadtverwaltung diese für das Thema für relevant erachtet. Bei der Erhebung der Daten für den Radverkehrsbericht sei die Mobilitätsplanung auf die Zuarbeit anderer Behörden und Fachbereiche angewiesen, so die Pressestelle der Stadtverwaltung. Daher würde keine Maßnahmen ergriffen, um die fehlenden Daten in Zukunft zu erheben.
