Radschnellweg Darmstadt – Frankfurt in Darmstadt nicht angebunden – das Trauerspiel HBR mal wieder
Genauso mühsam wie beim RS 1 geht es beim Radschnellweg Darmstadt – Frankfurt voran. Auf der Seite der Regionalpark Südwest gGmbH als Bauträger für den Radschnellweg Frankfurt/Main zur Wissenschaftsstadt Darmstadt erfährt man, dass der Weg bis 2023 fertig sein soll. Laut Nahmobil Hessen, eine Seite des Landes Hessen, war erste Abschnitt 2019 fertig und inzwischen soll es vom südlichen Darmstadt-Wixhausen bis zum Bahnhof Langen. Anlass genug für einen Besuch.
Ich bin ja immer noch auf der Suche nach einer Region mit funktionierender HBR-Beschilderung. Daher nutzte ich den Weg vom Hbf in den Vorort für einen Test in Darmstadt.
Wenn man den Hbf am Haupteingang verlässt sieht man von der HBR-Wergweisung erst einmal nichts.
Anstatt wie in Dortmund wird man hier nicht mit Kfz-Verkehr, sondern mit Grünflächen und einer großen Zahl Fahrradstellplätzen empfangen.
Auf der gegenüberliegenden Seite des Bahnhofplatz findet man dann Wegweiser, nur nicht in die gewünschte Richtung.
Da ich wusste, in welche Richtung ich musste, bin ich einfach los gefahren, ohne eine HBR-Beschilderung in Richtung Radschnellweg oder Wixhausen zu sehen. Irgendwann dann nach dem ich das erste Mal abgebogen bin, ein erster Wegweiser. Darmstadt Nord – das klingt nach der richtigen Richtung.
An der nächsten Kreuzung fehlte es dann an jeglicher HBR-Wegweisung.
Also Handy gezückt und auf die Karte geschaut. An der nächsten Kreuzung gibt es dann wieder einen Wegweiser, den man aber erst sieht, wenn man sich auf der Abbiegespur eingeordnet hat oder man ist zu indirektem Linksabbiegen verdonnert.
In der nächsten Straße muss man sich wieder einordnen.
Wenn man sich zum Rechtsabbiegen eingeordnet hat, kann man an vier HBR-Wegweisern anhalten und findet da erstmals Wixhausen.
Man soll geradeaus fahren, aber VZ 214-30 <Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Rechts oder links> und VZ 297 <Pfeilmarkierungen> verbieten dies. Auf der gegenüberliegenden Seite folgt nochmal versteckt ein weiterer Wegweiser in Wichtung Wixhausen. Ein paar Mal mit Zwischenwegweiser um die Ecke und über wassergebundene Decke und den nächsten Wegweiser könnte man glatt übersehen, fügt sich sein Grün doch harmonisch in das Grün des Baumes ein.
VZ 267 <Verbot der Einfahrt> eine Schranke und VZ 297 <Pfeilmarkierungen> in die Gegenrichtung hinter der Schranke verbieten auch hier die Weiterfahrt. Am anderen Ende des Parkplatzes steht übrings dann auch noch Zeichen 220 <Einbahnstraße> ohne Zusatzzeichen und eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Mehr als eindeutig, dass Radverkehr hier nicht zulässig ist. Eine rechtlich fragwürdige Bodenmarkierung macht aber deutlich, dass man mit dem Rad in Gegenrichtung an der Schranke vorbei fahren darf.
Humorvollerweise steht links der Schranke ein Schild mit dem Text, dass die StVO hier gelte. Auf der gegenüberliegenden Seite parallel zur Fahrtrichtung steht wieder ein Wegweiser. Danach geht es unattraktiv, aber folgbar durch ein Gewerbegebiet. Hinter dem Gewerbegebiet geht es erst auf holprigen Wegen weiter und dann in einen Trampelpfad.
Es folgt ein Bahnübergang. Dieser ist mit Drängelgittern gesichert, die so eng sind, dass man sie nicht durchfahren kann. Nach einem Zwischenwegweiser stehen an einer unscheinbaren Einmündung wieder parallel zur Fahrtrichtung Wegweiser, bei denen Wixhausen nun nicht auftaucht.
Kurz darauf gibt es wieder Wegweiser, aber mit anderen Zielen und nach Wixhausen sollte es zurück gehen. Ein Blick auf die Karte verrät, dass das keine sinnvolle Idee ist.
Auch im weiteren Abschnitt braucht man die Karte im Smartphonem bis man auf einer Feldwegkreuzung wieder Wegweiser und sogar das gewünschte Ziel findet.
Nun fährt man unter einer Brücke durch und steht plötzlich im Nirgendwo am Beginn des Radschnellweges.
Warum das als gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert ist, auf dem landwirtschaftlicher Verkehr freigegeben ist angesichts der erkennbaren Trennung mit Noppen und weißer Linie? Die linke Seite ist mit einer doppelten Wiederholung von 350.1 <Radschnellweg> (auch wenn nicht vorhanden), die rechte Seite mit dem Sinnbild für Fußverkehr markiert. Hier im Rückblick auf die Brücke.
Ebenso wie die HBR-Wegweisung bewegte sich dann auch der anschließende Radschnellweg auf Ruhrgebietsniveau.
Deckt sich weitgehend mit meinen Er-Fahrungen beim ‚Radnetz-NRW‘.
Hervorragend geeignet für fortgeschritten ambitionierte Schnitzeljagden, gut als Rütteltest für Rahmen, angebautes Zubehör und Plomben, und zudem hoch funktional um das Narrativ von ‚Radfahren ist was für unter fünf Kilometer‘ praktisch zu bestätigen.
Aber Immerhin:
der Autoverkehr wird an keiner Stelle in Mitleidenschaft gezogen, womit ja von Planungsseite aus zu Recht bilanziert werden kann:
„Mission erfüllt“
Ich stand mehrmals an Hauptstraßen am Fahrbahnrand um mich zu orientieren und habe die Fahrbahn genutzt. Der Autoverkehr wurde also schon ein wenig beeinträchtigt. ;-)
Erhellende Einschätzung.