Herne

Herne erklärt Fahrradzone

(Foto: Stadt Herne)

(Stadt Herne) Im Quartier Gartenstadt in Eickel hat die Stadtverwaltung im November 2022 die erste Fahrradzone Hernes in einem Verkehrsversuch eingerichtet. Auf insgesamt 18 zusammenhängenden Straßen haben Radfahrende seitdem Vorrang vor Kraftfahrzeugen. Neun große Banner sollen jetzt zusätzlich auf die besonderen Verkehrsregeln hinweisen.

Im Quartier Gartenstadt in Eickel hat die Stadtverwaltung im November 2022 die erste Fahrradzone Hernes in einem Verkehrsversuch eingerichtet. Auf insgesamt 18 zusammenhängenden Straßen haben Radfahrende seitdem Vorrang vor Kraftfahrzeugen. Neun große Banner sollen jetzt zusätzlich auf die besonderen Verkehrsregeln hinweisen.

Mit Einrichtung der Fahrradzone wurde im letzten Jahr die Beschilderung in der Gartenstadt geändert. Vielen Verkehrsteilnehmenden scheinen jedoch die Regeln noch nicht klar zu sein, wie Rückmeldungen der Anwohnenden zeigen. „Da es sich zunächst um einen Versuch handelt, konnten wir keine baulichen Maßnahmen oder Markierungen umsetzen, welche die Fahrradzone noch deutlicher hervorgehoben hätten“, erläutert Thorsten Rupp, Fachbereichsleiter Tiefbau und Verkehr.

Daher hat sich die Stadt nun für die zusätzliche Maßnahme entschieden. „Mit neun Bannern, die in der Fahrradzone an sechs Standorten gut sichtbar aufgehängt wurden, wollen wir die Regeln im Quartier auf positive Art ins Gespräch bringen“, so Rupp weiter. „Wenn alle Verkehrsteilnehmenden rücksichtsvoll miteinander umgehen, kann dieser Versuch ein Erfolg werden.“

In einer Fahrradzone gilt für alle Verkehrsteilnehmer*innen „rechts vor links“. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 30 Stundenkilometer beschränkt. Radfahrer*innen dürfen hier ausdrücklich nebeneinander fahren, sie geben die Geschwindigkeit vor. Autofahrer*innen müssen sich anpassen und besondere Rücksicht nehmen. Wenn nötig, ist die Geschwindigkeit zu verringern.

Wie überall dürfen Radfahrende nur mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Metern überholt werden. Gehwege sind den Fußgänger*innen vorbehalten. Eine Ausnahme stellen Kinder unter acht Jahren dar. Sie müssen auch in einer Fahrradzone auf dem Gehweg fahren, bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie den Gehweg nutzen. Das Parken im öffentlichen Verkehrsraum ist weiterhin gestattet.

Die Fahrradzone Gartenstadt ist für den Anlieger*innenverkehr freigegeben. Dies beinhaltet beispielsweise auch das Bringen zur Kita oder Fahrten von Nutzer*innen der Kleingartenanlagen. Kraftfahrzeughalter*innen, die keine Anlieger*innen sind, dürfen die Fahrradzone nicht befahren.

Pressemitteilung

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