Radkultur

Neues vom Westfalenhallenweg: Aufsichtsbeschwerde, Massensperrungen und Mahnwache

Am Donnerstag entscheidet der Rat über den Westfalenhallenweg. Die Sitzung beginnt um 15 Uhr, wir machen ab 14.20 Uhr eine kleine Mahnwache neben dem Eingang, um die Menschen im Rat daran zu erinnern, dass sie nicht nur gegenüber den Westfalenhallen eine Verantwortung haben. Wir treffen uns an den Westfalenhallen, Eingang 2. Dort findet die Sitzung in Halle 2 statt. Bringt gerne Pappschilder mit Euren Forderungen mit.

Sperrung des Westfalenhallenwegs

Im Laufe der Zeit hat es im Zusammenhang mit der geplanten Sperrung des Wegs zwischen den Messehallen 3 und 4 zahlreiche Entwicklungen gegeben, die das Thema mittlerweile ein wenig unübersichtlich machen.
Hier hatten wir bereits die Hintergründe beschrieben und dargestellt, wie die Westfalenhallen den Weg immer weiter einschnüren und vereinnahmen.

An dieser Stelle folgt nun eine einfache Zusammenfassung, die zeigt, worum es im Kern geht. Anschließend skizzieren wir einige Details zur aktuellen Entwicklung und stellen weiterführende Links für Interessierte bereit.

Das Wesentliche

  1. Ursprünglich gab es zwischen der B1 und der Strobelallee eine öffentliche Straße, die alle nutzen konnten. Wie bei jeder öffentlichen Straße war die Nutzung zu betrieblichen Zwecken nur eingeschränkt möglich.
  2. Um die Expansion der Westfalenhallen zu unterstützen und die Nutzung der Straße zu betrieblichen Zwecken zu erleichtern, gab es den Kompromiss, die Straße zu entwidmen und den Hallen das Pachten der Flächen zu ermöglichen. Im Gegenzug haben die Westfalenhallen unterschrieben, den Weg uneingeschränkt für die Allgemeinheit offenzuhalten und die Sicherheit zu gewährleisten.
  3. Die Westfalenhallen wollen sich nun ihrer vertraglichen Verpflichtung, den Weg uneingeschränkt für die Allgemeinheit offenzuhalten entziehen und begründen das mit Gefahren durch Ladetätigkeiten. Diese Gefahren verursachen sie jedoch selbst, denn die Ladetätigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich der Hallen und könnten durch organisatorische Maßnahmen und Auflagen minimiert werden.
  4. Der von der Verwaltung vorgebrachte „Kompromissvorschlag“ mit vorübergehenden Sperrungen, wann immer die Westfalenhallen sie für nötig halten, ist kein Kompromissvorschlag, sondern eine einseitige Aufkündigung des oben genannten Kompromisses zulasten der Allgemeinheit. Der Rat der Stadt Dortmund soll darüber am 18. November entscheiden.
  5. Den Wunsch nach Aufkündigung des Kompromisses begründen die Westfalenhallen mit einem Gefährdungsgutachten der DEKRA, dessen Veröffentlichung sie aber verweigern. Rat und Öffentlichkeit sollen eine Vertragsänderung zulasten der Allgemeinheit auf Grundlage eines Geheimgutachtens akzeptieren, das sie nicht lesen dürfen. Westfalenhallen und Verwaltung machen damit unmissverständlich klar, was sie vom Rat und den Menschen in Dortmund halten.
  6. Im Zusammenhang mit dem sogenannten „Kompromissvorschlag“ ist immer wieder von Sperrungen an 30 Tagen im Jahr die Rede. Diese Zahl ist eine völlig unverbindliche Schätzung. Die Verwaltungsvorlage sieht Sperrungen vor, so oft die Westfalenhallen sie für nötig halten. Derzeit ist der Weg wegen einer einzelnen Messe an 13 Tagen (mit Unterbrechungen) gesperrt. Im nächsten Jahr soll es bei insgesamt 15 Messen Sperrungen geben. Also ist klar, was von der Zahl 30 zu halten ist.

Weitere Informationen:

Peter Fricke

Peter aus Dortmund schreibt mit der Absicht, auch von jenseits der Stadtgrenzen zu berichten. Interessiert sich für Infrastruktur und die Frage, wie man des Rad als Verkehrsmittel für die große Mehrheit attraktiv machen kann. Ist leider nicht in der Lage, mit Falschparkern auf Radverkehrsanlagen gelassen umzugehen. Per E-Mail erreichbar unter peter.fricke, dann folgt das übliche Zeichen für E-Mails, und dann velocityruhr.net.