RadkulturRuhrgebiet

Hohe Teilnehmerzahl bei der Critcal Mass Dortmund

Nachdem im April bereits 250 Radler*innen bei der Chritical Mass Dortmund gezählt wurden, konnte auch im Mai diese Zahl ermittelt werden. Das sind für das Ruhrgebiet, aber auch für Dortmund seit Jahren die höchsten Teilnehmerzahlen bei einer Critical Mass. Zuletzt gab es in Dortmund  am 9.7.2011 mit rund 300 Radler*innen eine etwa gleiche Anzahl.

Im bundesweiten Vergleich, ist die Zahl aber eher im unteren Mittelfeld. Spitzenreiter sind hier in der Regel Hamburg, Berlin, Nürnberg, Stuttgart, Köln, Braunschweig und Wuppertal mit 700-5000 Teilnehmer*innen.

Aber am Ende zählt nicht die schiere Anzahl, sondern vor allem die Kontinuität, jeden Monat gemeinsam mit möglichst mindestens 16 anderen Radfahrer*innen zu zeigen, dass Fahrräder auch Teil des Verkehrs sind.

Dazu bieten sich im Ruhrgebiet wöchentlich zahlreiche Möglichkeiten! Häufig gibt es auch einen so genannten „CM-Tourismus“, d.h. es wird von einer Stadt gemeinsam zu einer anderen Stadt gefahren, in der an diesem Tag die allmonatliche Critical Mass statt findet.

Zur Zeit gibt es folgende Critical Mass Fahrten im und um das Ruhrgebietes herum:

Jeden 1. Freitag im Monat:

  • Bottrop, Berliner Platz, 19 Uhr
  • Wuppertal, Kluse, 19 Uhr

Jeden 2. Freitag im Monat:

  • Essen, Willy-Brandt-Platz, 19 Uhr
  • Hagen, Berliner Platz, 19 Uhr
  • Düsseldorf, Fürstenplatz, 19 Uhr
  • Witten, Hauptbahnhof, 17 Uhr

Jeden 3. Freitag im Monat:

  • Dortmund, Friedensplatz, 19 Uhr
  • Neuss, Hamtorplatz, 18 Uhr
  • Solingen, Parkplatz Eissporthalle, 19 Uhr

Jeden 4. Freitag im Monat:

  • Bochum, Rathaus, 19 Uhr

Jeden letzten Freitag im Monat:

  • Duisburg, Bahnhofsvorplatz, 19 Uhr
  • Köln, Rudolfplatz, 18 Uhr

Jeden 3. Montag im Monat:

  • Gelsenkirchen, Ebertstraße 11, 19 Uhr

Fabian Menke

Raumplaner, Fahrradschrauber, Alltags- und Lastenradler aus Dortmund. Seit 2012 mit diversen Projekten bei VCR mit dabei. Initiator der Fahrradsternfahrt.Ruhr und Mitbegründer von dein-RUDOLF.de. Von 2016 bis Mitte 2017 berufenes Mitglied im Nahmobiliätsbeirat der Stadt Dortmund für VeloCityRuhr. Seit Mitte 2017 Fuß- und Radverkehrsbeauftragter der Stadt Dortmund.

20 Gedanken zu „Hohe Teilnehmerzahl bei der Critcal Mass Dortmund

  • Norbert Paul

    … und was machen die Radfahrer auf dem Gehweg im linken Bild?

    Antwort
      • Norbert Paul

        Und das bedeutet? Beides ist nicht zulässig.

        In diesem Fall begeht nicht nur der Radfahrer auf dem Gehweg einen Verstoß sondern auch nach § 49 Abs. 2 Nr. 1 der Verbandsführer.

        Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Führer eines geschlossenen Verbandes entgegen § 27 Absatz 5 nicht dafür sorgt, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.

        Ob so eine Ordnungswidrigkeit in den letzten Jahren jemals geahndet wurde, weiß ich nicht.

        Antwort
        • Ich rätsle ja immer noch, was für ein Trauma du bei einer CM erlebt haben könntest? Die Narben scheinen wirklich sehr tief zu sein…! ;)

          Daher: Naja… lass mal die Kirche im Dorf. Da ist auch nur die Rede von den ausdrücklich „für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften“ (und das sind ja nicht wirklich viele). Und Gehwegradeln (kann ja sein, dass man mal kurz rechts ranfährt, weil man eben nicht während der Fahrt telefonieren will) oder ob die Leute mit ihren Handys hantieren, fällt da also nicht drunter. Wenn das die Polizei schon im Alltag nicht schafft…

          Außerdem hat eine „echte“ CM ja auch keinen Verbandsführer.

          Antwort
          • Norbert Paul

            Warum muss ich es gut finden, dass bei einer CM auf Gehwegen gefahren wird – neben einem Radweg? Aber wehe ein Autofahrer würde sich so gegenüber dem Radverkehr verhalten …

            So eine echte CM ist auch kein Verband (der zwingend einen Verbandsführer hat) und dann würde da die Radwegbenutzungspflicht gelten an der Stelle. Aber auch dann wäre der Gehweg tabu. Es ist schlicht unnötig da zu fahren.

            Antwort
            • VeloDorfRuhrzufluss

              Nein, musst du nicht gut finden und ist mit etwas Übung tatsächlich unnötig. Würde ich jungen Fahrradenthusiasten aber nicht vorwerfen. Was hilft ist Mitfahren, Bessermachen!
              Das Feld einer CM macht sich häufig breit, um zügig und sicher unterwegs zu sein. Das hat sich ja auch bewährt, weil es dagegen hilft, dass von hinten Kfz dazwischenbrettern. Es gibt aber gelegentlich Fälle von Engstellen, die ohne hektische Bremsvorgänge nur über seitlich verfügbare Flächen abgewickelt werden können; ja auch über S-Bahngleise und ähnliches. Ein Trick wäre das Tempo gleichmäßig zu reduzieren.
              Ein Perfektionierungsweg wäre, grundsätzlich darauf zu achten, links am Rand der CM immer einen halben Fahrstreifen Platz für die spritzig überholende RadfahrerInnen zu lassen, die sich insbesondere darauf spezialisiert haben, das Feld abzusichern und vor jeder Kreuzung möglichst weit vorne mitzufahren.

              Antwort
              • Norbert Paul

                Da ich immer wieder (bewusst (?)) missverstanden habe, füge ich auch hier den Disclaimer ein, dass ich überhaupt nichts dagegen habe, wenn andere zusammen Rad fahren. Wie sie das nennen ist mir herzlich egal. Nur ist das nichts für mich:

                Was hilft ist Mitfahren

                In großen Gruppen radzufahren finde ich uninteressant. Und bei allen CM, die ich mir angeguckt habe, war mir schlicht langweilig. Andere finden das total toll, manche essen auch gerne Pflaumenkuchen. Weder das eine noch das andere will ich jemanden verbieten, nur weil mir das nicht zusagt.

                Es gibt aber gelegentlich Fälle von Engstellen, die ohne hektische Bremsvorgänge nur über seitlich verfügbare Flächen abgewickelt werden können; ja auch über S-Bahngleise und ähnliches.

                „Geht halt nicht anders“ sagen im Kern auch die ganzen Engüberholer, Mal-Eben-Blockierer, …

                Antwort
            • Wenn ich gelegentlich rechts ranfahre (um anzuhalten), fahr ich auch immer ein paar Zentimeter auf dem Gehweg. Auwei…! Es kann daher halt auch einfach sein, dass da mal jemand rechts an den Rand gefahren ist; vielleicht weil die Nase läuft oder man dringend im Gebüsch die Blase entleeren muss. Oder man ein Foto machen will, ohne den anderen Leuten im Weg rumzustehen. Andernfalls hättest du ja hier ja erst gar nix zu meckern gekriegt. Wenn da keine Fußgänger waren, wurde niemand behindert oder gefährdet. Man kann es mit teutscher Regelhörigkeit dann halt auch ein wenig übertreiben. ;)

              In § 27 (1) StVO steht auch so direkt nirgends, dass es unbedingt einen Verbandsführer geben muss, wenn sich mehr als 15 Radler zu einem Solchen formieren. Wie soll das bei einem belgischen Kreisel denn auch funktionieren?

              Absatz 5 lese ich als Kann-Bestimmung – „Wer einen Verband führt“. Wenn halt eben keiner einen Solchen führt, gilt auch die Regelung nicht. Aus diesem Absatz ergibt sich auch keine Verpflichtung, irgendwen zum Verbandsführer zu machen.

              Antwort
              • Norbert Paul

                Wenn es eine Kann-Bestimmung wäre, würde da stehen: „Ein Verband kann einen Verbandsführer haben, der …“.

                Vielen Leuten scheint nicht mehr klar zu sein, was ein geschlossener Verband ist, um den es hiergeht. Offensichtlich wirkt sich die Abschaffung der Wehrpflicht da negativ auf die Allgemeinbildung aus. ;-) Es ist das Wesensmerkmal eines Verbandes, dass er unter einheitlicher Führung steht und die Formulierung macht auch nur Sinn, wenn man das voraussetzt. Hier geht es z. B. um Bundeswehrkolonnen, Polizeieinheiten. Als geschlossener Verband werden mehrere Fahrzeuge quasi zu einem Fahrzeug und jedes Fahrzeug hat (noch) einen Fahrzeugführer und der Verbandsführer ist quasi der Fahrzeugführer des ganzen Fahrzeugs.

                Eine CM ist nichts Verbotenes, aber warum muss man das in einen unpassendes Paragrafen quetschen und warum muss dass unbedingt so bleiben? So wie es meist abläuft, ist das vielleicht ein offener Verband und für den gelten die Sonderrechte nicht.

                Andernfalls hättest du ja hier ja erst gar nix zu meckern gekriegt.

                Es war eine Frage. Mögliche Antworten hast du aufgezeigt. :-)

                Wenn da keine Fußgänger waren, wurde niemand behindert oder gefährdet.

                Das sagen die „ich war nur kurz-Brötchen holen“-Geh-/Radweg-Parker mit ihren SUV auch. Und bei genau denen wird dass dann immer gerne kritisiert von vielen Radfahrer*innen.

                Antwort
                • Wenn es eine Kann-Bestimmung wäre, würde da stehen: „Ein Verband kann einen Verbandsführer haben, der …“.

                  Da steht aber eben nun einmal auch nicht, dass der Verband überhaupt einen Führer haben muss. Mit Führern hat man in D doch noch nie gute Erfahrungen gemacht…

                  Offensichtlich wirkt sich die Abschaffung der Wehrpflicht da negativ auf die Allgemeinbildung aus. ;-)

                  Ich bin froh, dass ich da nicht hinmusste. Mir scheint da dann eher militaristische Betriebsblindheit die Urteilskraft zu beeinflussen…!? :P

                  Hier geht es z. B. um Bundeswehrkolonnen, Polizeieinheiten. Als geschlossener Verband werden mehrere Fahrzeuge quasi zu einem Fahrzeug und jedes Fahrzeug hat (noch) einen Fahrzeugführer und der Verbandsführer ist quasi der Fahrzeugführer des ganzen Fahrzeugs.

                  Aber auch nur, weil § 27 (1) S. 2 und 3 mit sonstigen (motorisierten) Verbänden in einen Topf geschmissen werden. Ein Radfahrverband braucht nicht mehr als 15 Mann – und keinen Anführer. Reicht doch!

                  Eine CM ist nichts Verbotenes, aber warum muss man das in einen unpassendes Paragrafen quetschen und warum muss dass unbedingt so bleiben?

                  Muss es das? Sind wir doch froh, dass überhaupt was in der Art wo in der StVO steht.

                  Das sagen die „ich war nur kurz-Brötchen holen“-Geh-/Radweg-Parker mit ihren SUV auch. Und bei genau denen wird dass dann immer gerne kritisiert von vielen Radfahrer*innen.

                  Äpfel und Birnen. ;) Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein; jeder, der im Straßenverkehr unterwegs ist, verletzt ständig regeln – und sei es nur der verlorengegangene Pedalreflektor…!

                  Wenn in der Tat niemand behindert wird, kann von mir aus auch mal kurz ein Auto wo rumstehen; ich betrachte Regelungen jedenfalls nicht als Selbstzweck. Mal nachts durch eine menschenleere Fußgängerzone radeln? Hab ich ja auch kein Problem mit.

                  Genau deshalb hab ich mir im ÖD-Studium auch so schwer getan. Man kann auch nicht Beamte ständig wegen ihrer Paragraphenreiterei verspotten, sich aber selber noch pedantischer aufführen.

                  Antwort
                  • Norbert Paul

                    Und wie legst du dann z. B. § 2 Abs. 3 a aus? Gibt es demnach Kraftfahrzeuge die führerlos sind und dann kann man ohne Winterreifen fahren? Da setzt man sich einfach auf den Beifahrersitz und die Pflicht entfällt? Ungeahnte Möglichkeiten tuen sich da auf.

                    § 3 Abs. 1, § 3 Abs. 2a, § 4 Abs. 2 … beginnen alle genau so. Sind das für dich auch alles kann-Vorschriften?

                    Nach deiner Logik dürfte jede Autokolonne bei rot rüberfahren, wenn sie den Eindruck eines Verbandes macht, auch wenn es keinen Verbandsführer gibt.

                    Äpfel und Birnen. ;) Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein

                    Die Argumentationslogik ist die Gleiche und das ach so selbstgerechte Empören mancher Radfahrer*innen wurde doch von mir hier thematisiert …

                    Antwort
                    • Sich immer tiefer in irgendwelche (unpassende) Paragraphen verbuddeln, ist typisches Beamtenverhalten. :P

                      Wen interessiert das überhaupt…? Mir ist nicht bekannt, dass bei irgendeiner CM selbst die Polizei derart engstirnig darauf beharren würde, dass eine solche CM unbedingt einen „Verbandsführer“ benötige. Hier und da geht man eher den Weg, die Leuten über das Versammlungsgesetz zu kriminalisieren.

                      Du steigerst dich da meiner Ansicht nach vermehrt in was hinein. Deine ablehnende und überkritische Haltung gegenüber dem Thema CM wird sicher auch von vielen Kraftfahrern 1:1 so geteilt…

                      Die Argumentationslogik ist die Gleiche und das ach so selbstgerechte Empören mancher Radfahrer*innen wurde doch von mir hier thematisiert …

                      Mir ist aber bewusst, dass ich in vielerlei Hinsicht selber (wie jeder andere auch) häufig genug gegen Verkehrsregeln verstoße; oft, weil es (wegen Inkompetenz der Straßenverkehrsämter und -baubehörden) gar nicht anders geht. Ich lass mich auch ungerne widerstandslos (hpts. durch Radwege) diskriminieren oder ggüb. dem motorisierten Verkehr benachteiligen. Und gefährden schon gar nicht!

                      Seien es eben Blauschilder, Z 250 oder fehlendes Reflektorengedöns an meinen Rädern. Im Gegensatz zu Autofahrern ist das von einem regelverletzenden Radfahrer ausgehende Gefährdungs- und Behinderungspotenzial aber nun einmal um Welten geringer; deshalb bleibt die pauschale Kritik am „Rüpelradler“ stets ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen!

                      Allein wegen des Fußgängern betreffenden Gefährdungspotenzials kritisiere ich in meinem Blog Radfahrer daher hauptsächlich in Sachen Gehweg- und Geisterradelei. Und nicht dafür, weil sie keinen „Großflächenrückstrahler“ am Heck haben, sie hin und wieder Blauwege missachten (kommt in 1 % der Fälle mal vor), freigegebene Gehwege mit mehr als 7 km/h befahren oder verbotene Wirtschaftswege befahren…

                      Das Angebot steht ja noch, mir per e-mail mal mitzuteilen, was dich da in Sachen CM so traumatisiert hat. ;)

                    • Norbert Paul

                      Bei jedem Argument pauschal zu sagen, dass man Äpfel mit Birnen vergleiche, dass das engstirnig sei usw. usf. ist für mich das klare Indiz dafür, dass hier keine Diskussion stattfindet. Aber ich wiederhole mich gerne noch mal:

                      1) Ich habe kein CM-Trauma. Ich habe auch keine „ablehnende und überkritische Haltung gegenüber dem Thema CM“. Ich teile nur die Rechtsauffassung zur StVO § 27 nicht und ich halte das Heranziehen von § 27 schlicht für nicht nötig. Die Veranstalter schaffen sich da unnötig ein Problem. Es gibt weiterhin die Möglichkeit des offenen Verbandes ohne Sonderrechte nach § 27 wie jede Freizeittour eines Vereins z. B. oder die Möglichkeit einer Versammlung nach Versammlungsrecht.
                      2) Bitte nicht die Findung der aktuellen Rechtslage damit in eins setzen, dass man diese für vollumfänglich gut erachtet.
                      3) Nun, die Frage war, wie du diese anderen Paragrafen anwendest, die formal genau gleich aufgebaut sind. Die Frage umgehst du geschickt, denn dann dürfte man sich – deiner Logik folgend – bei Schnee ohne Winterreifen mit dem Auto durch die Pfalz bewegen, wenn man es führerlos betreibt, in dem man sich z. B. auf den Beifahrersitz setzt und mal guckt was so passiert. Dass die materiell nichts mit der Thematik zu tun haben, ist ja wohl klar.
                      4) In Stuttgart hat die Polizei m. W. in Gesetz und Fachliteratur geschaut und auch in anderen Städten ploppt das immer mal wieder auf.
                      5) Wo wird eine CM über das Versammlungsrecht kriminalisiert? Genau dass ist die Rechtsmaterie, die eine CM möglich macht.

                    • zu 1) Dann ist es dir bislang einfach nicht gelungen, das verständlich zu kommunizieren. Nebeneinander Radfahren ist gem. StVO halt leider so gut wie gar nicht erlaubt, das Missachten von Blauschildern schon gar nicht. Ohne Zuhilfenahme des § 27 dürfte eine CM also nicht auch nur annähernd rechtmäßig sein.
                      zu 2) Auch hier sollte man das dann auch irgendwie anmerken. Es sollte schon halbwegs klar sein, dass man die Rolle des Advocatus diaboli einnimmt.
                      zu 3) Strohmann. Ich bewerte andere, willkürlich ausgewählte Rechtsvorschriften nicht wegen ähnlichen „Aufbaus“ anders. Sie haben mit der Frage, ob ein Radfahrerverband tatsächlich einen „Führer“ braucht, nämlich nichts zu tun.
                      zu 4) Keine Ahnung, (juristische) Fachliteratur spiegelt wie des öfteren erwähnt hpts. die Meinung der Herrschenden wieder.
                      zu 5) Im Gegenteil – hier wird eine rechtmäßige Radtour, die im § 27 eine m. E. ausreichende Rechtsgrundlage hat, (rechtsmissbräuchlich) von der Obrigkeit zur „Demonstration“ umgedeutet. Denn es ist ja schließlich auch keine „Demo“, wenn die Rennradabteilung des RSC Popelsdorf oder der ADFC-Rentnertreff Wanne-Eickel mit 20 Mann einen Sonntagsausflug unternimmt.

                      Belassen wir’s dabei. ;)

                    • Norbert Paul

                      Ich habe ein wichtigen Punkt vergessen:

                      6) Man kann durchaus gezielt aus ethischer Überlegung oder politischer Überzeugung Gesetze missachten, aber dafür sollte man sie kennen und bereit sein, die Konsequenzen zu tragen.

                      zu 1) Nebeneinander zufahren ist innerorts meistens erlaubt. Habe ich in einem Artikel zu Fahrradstraßen näher ausgeführt.
                      http://www.mobilogisch.de/archiv/archiv-ausgaben/40-ml/archiv/256-februar-2018.html
                      zu 3) Hähh?!
                      zu 4) Das ist das Wesensmerkmal von Recht, dass es die Herrschenden schaffen.
                      zu 5) In anderen Ländern würde man sich freuen, legal demonstrieren zu dürfen. Die Rennradabteilung des RSC Popelsdorf oder der ADFC-Rentnertreff Wanne-Eickel mit 20 Mann sind auch weder eine Demo noch ein Verband.

  • Wäre es möglich und sinnvoll, morgens und abends auf ausgewählten Strecken eine Radpendler-CM zu organisieren?

    Vermutlich nicht, andernfalls gäb es das schon. Aber warum nicht?

    Antwort
      • Danke für den Link! Wie müsste man das heutzutage organisieren, damit es klappt? Mit Handy-Apps sollte da mehr als in 2013 gehen, oder nicht?

        Antwort
        • Norbert Paul

          Ich weiß nicht, warum ich die Flexibilität als Systemvorteil aufgeben sollte. Ich „stupse“ Albert mal an, dass er sich einklingt.

          Antwort
          • Das ist ja genau der Punkt, den ich im letzten Post auf VeloBus angesprochen habe. Ich denke, wir bekommen das hier auf die bisherige Weise gar nicht hin, weil zu wenige Leute mit dem Rad unterwegs sind. Wenn man warten wollte, bis 16 zusammen sind, muss ja der erste relativ lange warten und eben seine Flexibilität aufgeben. Der nächste will vielleicht noch einen Zeitungsartikel fertiglesen – beim Bus würde er erst zum Bus laufen, und dann die Zeitung wieder aufschlagen; beim Fahrrad radelt er halt ein paar Minuten später los.

            Ich denke aber, das hat dennoch sehr wohl Potential: Ich sehe das nicht unbedingt von der App abhängig (dazu gleich mehr), sondern vielmehr von den Anlässen. Wenn man etwa in dänischen oder niederländischen Städten sieht, wieviele Leute auf dem Rad sich auf Radwege zwängen, fragt man sich, warum sie nicht einfach spontane CMs organisieren. Oder große Arbeitgeber oder solche mit festen Arbeitszeiten. Man könnte es also wie folgt lösen: Leute nutzen App und geben an wann sie von A nach B fahren, App legt alle Strecken zu bestimmten Zeiten, z.B. alle 5 Minuten (anfangs vielleicht alle 10/15 …) übereinander und bildet dann Matches. Alle die zusammenpassen werden benachrichtigt, so dass der eine noch 3, der nächste 7 Minuten wartet und evtl. einen kleinen Umweg fahren soll, so dass auf der Hauptstrecke ein Verband/VeloBus zustande kommt. Ansonsten kommt halt ne kleine Gruppe zusammen, die dann aber den Vorteil hat, miteinander schnacken zu können. Zurück zu den Anlässen: man sollte vielleicht mit einem Uni-Campus oder einem großen Arbeitgeber wie Thyssen Krupp beginnen. Ich nenne die App „Süper“ oder einfach nur VeloBus. Ich hab eh grad vor, ne App für Sternfahrten zu machen, da wäre der VeloBus nur ne Abwandlung von. Die Technik ist sehr ähnlich. Also: machen wir. Bei Interesse: Mail an albert.hoelzle@velocityruhr.net .

            Antwort

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