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Zum realen Stellenwert des Radverkehrs in Essen: Legales Parken auf Radfahrstreifen

In einem der üblichen waz.de-Artikel, in denen Menschen meinen, jedem Bedürfnis zu parken habe die Stadt ein kostenloses Angebot bereitzustellen, finden sich spannende Infos.

Dass auf der Lerchenstraße in Fahrtrichtung Stadtwald auf dem Fahrradstreifen geparkt werden darf, auf der gegenüberliegenden Seite aber nicht, sorgt immer wieder für eine „Knöllchenflut“. […] Dabei ist für die Stadt auch hier die Situation ganz klar: „Der Fahrradstreifen wird von Radfahrern vor allem in der freundlichen Jahreszeit intensiv genutzt – und nur bei zwei, drei Großveranstaltungen mit sehr, sehr hohem Besucheraufkommen zum Beparken freigegeben. Es handelt sich stets um Einzelfallentscheidungen.“ Und nur in einem einzigen Fall sei die Stadt bislang davon abgerückt: Beim WDR-4-Konzert am „Seaside Beach“ im Juli vergangenen Jahres wurden tatsächlich beide Seiten zum Parken freigegeben, bei einem gleichzeitigen Tempo-30-Limit. An dieser Linie will die Stadt festhalten: „Wir müssen an die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer denken.“

Mit anderen Worten: Wenn viel Verkehr los ist, verringert die Stadt die Kapazität durch Reduzierung der Spuren, wo viel los ist. Das ist komplett gegenteilig zu allen verkehrspolitischen Ansätze, die mehrheitsfähig sind (auch wenn sie die Versprechen nicht einlösen können). Das wäre sinnvoll, wenn es um Einfallstraßen gehen würde, damit gar nicht so viele Leute mit dem Auto rein kommen. Aber Radverkehr ist in Essen wohl kein Verkehr, den man gleich behandeln muss.

Welche Botschaft will die Stadt Essen damit aussenden, wenn sie Radfahrstreifen für sinnvoll erachtet, aber wenn der Bedarf am größten ist, die Radfahrstreifen für entbehrlich erachtet?

Welche Botschaft will die Stadt Essen damit aussenden, dass Radfahrstreifen zum Parken nicht tabu sind?

Welche Botschaft will die Stadt Essen damit aussenden, dass das Abstellen einzelner PKW ihr wichtiger ist, als die Flüssigkeit und Sicherheit des Radverkehrs?

Falls mal jemand vor Ort ist, wenn so ein Fall eintritt: Ich würde mich über Fotos freuen, die dokumentieren, dass alle Radsymbole auf der Fahrbahn und VZ 237 sachgerecht aufgehoben wurden. Die Symbole wäre durch ein gelbes X aufzuheben. Die VZ können abgedeckt werden oder durch rote X aufgehoben werden. Den Aufwand kann man sich machen. Einfach nur das Parken durch ein weiteres VZ zu erlauben ist meines Erachtens rechtlich nicht möglich, da dann widersprüchliche Anordnungen nebeneinander bestehen würden.

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar (Testphase) über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

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