Eilantrag gegen Pop-up-Radwege erfolgreich

Die Voraussetzungen zur Einrichtung acht verschiedener temporÀrer Radfahrstreifen im Berliner Stadtgebiet lagen nicht vor. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
Der ADFC meint dazu: „Das Gericht stöĂt sich an der Corona-bezogenen BegrĂŒndung. Hier muss die Verkehrssicherheit im Vordergrund stehen. Bei einer mehrspurigen StraĂe mit schnellem Autoverkehr ohne Radweg lĂ€sst sich leicht begrĂŒnden, dass ein geschĂŒtzter Radweg die Verkehrssicherheit steigert. Insofern sehen wir das Urteil gelassen.“
Die Senatsverwaltung wird Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht die Sache deutlich entspannter als das Verwaltungsgericht und erlÀutert die rechtlichen Grundlagen.