Radkultur

Eilantrag gegen Pop-up-Radwege erfolgreich

Die Voraussetzungen zur Einrichtung acht verschiedener temporärer Radfahrstreifen im Berliner Stadtgebiet lagen nicht vor. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.

Der ADFC meint dazu: „Das Gericht stößt sich an der Corona-bezogenen Begründung. Hier muss die Verkehrssicherheit im Vordergrund stehen. Bei einer mehrspurigen Straße mit schnellem Autoverkehr ohne Radweg lässt sich leicht begründen, dass ein geschützter Radweg die Verkehrssicherheit steigert. Insofern sehen wir das Urteil gelassen.“

Die Senatsverwaltung wird Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht die Sache deutlich entspannter als das Verwaltungsgericht und erläutert die rechtlichen Grundlagen.

Peter Fricke

Peter aus Dortmund schreibt mit der Absicht, auch von jenseits der Stadtgrenzen zu berichten. Interessiert sich für Infrastruktur und die Frage, wie man des Rad als Verkehrsmittel für die große Mehrheit attraktiv machen kann. Ist leider nicht in der Lage, mit Falschparkern auf Radverkehrsanlagen gelassen umzugehen. Per E-Mail erreichbar unter peter.fricke, dann folgt das übliche Zeichen für E-Mails, und dann velocityruhr.net.