Liegedreirad kann Hilfsmittel sein
Wie die VdK Zeitung in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, können Liegedreiräder als Hilfsmittel anerkannt werden. In einem vom Verband begleiteten Verfahren bekam ein 10-jähriger zugesprochen, dass die Krankenkasse das Liegedreirad übernehmen muss. Der Junge ist von einer spastischen Störung und einer Lungenkrankheit betroffen und kann daher nicht selbstständig gehen und einer eingeschränkten Lungenfunktion. Das Liegedreirad ermöglicht dem Jungen nun die Stärkung der Muskulatur, der Lungenfunktion und eine Steigerung der Lungenleistungsfähigkeit. Zudem kann er sich nun selbstständiger bewegen.