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Unnötige Umlaufschranke am Friedrich-Henkel-Weg bleibt

Im Jahre 2016 stellte das Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW Stadt Dortmund am Ende des Geh- und Radweg zwischen Dorstfelder Allee und Friedrich-Henkel-Weg, einer ruhigen Straße ohne Durchgangsverkehr ganz hinten in einem Wohngebiet, zwei Umlaufschranken mit einer effektiven Durchfahrtsbreite von gut 1,30 Meter auf, die den Erlebniswert der Strecke durch anspruchsvolle Fahrmanöver erhöhen sollen. Das ist zumindest meine Vermutung, da kein anderer Sinn nicht erkennbar ist.

Seit ca. 2001 bis zur Errichtung nutzte ich den Weg an der Stelle mit dem Fahrrad problemlos. Nun kann man sich nicht mehr vollständig auf den Verkehr im Friedrich-Henkel-Weg bzw. in Gegenrichtung auf dem Geh- und Radweg konzentrieren beim Abbiegen, wenn man nicht an dem Erlebniselement hängen bleiben und dann stürzen will. Die Umlaufschranke behindert den Rad- und Fußverkehr massiv und bremst den Radverkehr aus. Die Nutzung der Wegeverbindung mit Lastenrädern, Kinderanhängern etc. ist nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich. Der Begegnungsverkehr zwischen Radfahrer*innen bzw. Fußgänger*innen ist an der Stelle nun nicht mehr möglich. Das passt nicht zu der angeblich angestrebten Radverkehrsfreundlichkeit der Stadt Dortmund. Das Geld wäre übrings besser in eine asphaltierte Decke investiert worden. Das hätte die Situation für den Rad- und Fußverkehr ein wenig besser gemacht.

16., 08. 2016 (Foto: Norbert Paul)

Am 4. 11. 2016 stelle ich eine Eingabe nach GO NRW an die Bezirksvertretung Innenstadt West mit der Bitte, dass der vorherige Zustand umgehend wieder hergestellt wird. Alternativ forderte ich einen Bypass für Lastenräder etc., um das Engagement der Stadt für mehr Lastenräder nicht ad absurdum zu führen. Den Bypass können dann auch alle sicherheitsbewussten Radfahrer*innen nutzen. Trotz meines Einverständnisses ist die Eingabe online nicht einsehbar. Am 30. 11. 2016 befasste sich die BV mit dem Thema.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt die Eingabe aus der Bürgerschaft zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung folgende Anfrage zu beantworten:
– Ist die benutzte Konstruktion stadtüblich? Oder ist es eine Konstruktion die von anderen abweicht?
– Da diese Konstruktionen überall aufgestellt werden in der ruhige Wege in eine Straße münden. Somit müsste dieses Problem stadtweit auftreten.

Passiert ist dann erst einmal nichts. Priorität hat halt anderes. Am 05.10.2017 schrieb ich an die Straßenverkehrsbehörde unabhängig davon eine E-Mail, da ich bei der Nutzung des Weges einem erhöhtem Sturzrisiko ausgesetzt bin durch Hängenbleiben z. B. der Fahrradtaschen. In der E-Mail erläuterte ich, dass s. g. Umlaufschranken keine Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung sind, Sie sind damit nicht geeignet für die Straßenverkehrsbehörde den Verkehr zu regeln und zu lenken. Mit Umlaufschranken ein Regelungsziel erreichen zu wollen, ist damit unzulässig. Dabei verwies ich auf  ein Urteil des OVG RP vom 26.02.2014 (Aktenzeichen 7 A 11038/13).Vorsorglich wies ich darauf hin, dass das Ersetzen durch zwei gegenläufige Richtungstafel in Kurven (VZ 625) mangels Kurve oder durch zwei Absperrschranken (VZ 600), da nichts abgesperrt wird, nicht möglich ist. Ich machte deutlich, dass ich einen s. g. öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch meinerseits gegenüber der Straßenverkehrsbehörde hätte.

Dann machte die Straßenverkehrsbehörde unabhängig einen (nächsten) Fehler und genehmigte eine Infotafel mitten im Sichtdreieck – wir berichteten. Dies hätte bei korrekter Prüfung der Anträge des RVR für sein Knotenpunktsystem nicht passieren dürfen.

04. 05. 2018 (Foto: Norbert Paul)

Am 28. 4. 2018 folgte, da es nicht mal eine Eingangsbestätigung gab, dann meinerseits eine Nachfrage, wieso man keine Zeit für Anliegen der Gefahrenabwehr hat, aber Zeit hat in Hörde, nach Möglichkeiten für das Gehwegparken zu suchen. Nun bekam ich diese Woche dann doch halbwegszeitnah zur Nachfrage eine E-Mail der Straßenverkehrsbehörde, mit deren Hilfe ich im RIS nun eine Antwort an die BV finden konnte. Das Nachvollziehen von politischen Themen in Dortmund erfordert vor allem Zeit. Ohne den Hinweis hätte ich das nie gefunden, obwohl ich regelmäßig im RIS lese. Die Antwort ist versteckt in der Anlage zu Drucksache 10171-18. Für nötig befunden hat es keiner, mir seit dem 14. 3. das mitzuteilen.

Die Örtlichkeit wurde kontrolliert. Der gesamte Bereich ist mit Erlebniselementen für Kinder ausgestattet und die  Umlaufschranken wurden aus Gründen der Verkehrssicherheit angebracht, um das direkte Betreten der Fahrbahn zu
verhindern. Zur Verbesserung der Durchfahrtsituation für Radfahrer und Radfahrerinnen wurde angeordnet, den Abstand zwischen den Schranken auf 1,50 m zu erweitern.

Die Fragen der BV (s. o.) sind damit immer noch nicht beantwortet. Den ironischen Begriff Erlebniselement würde ich heute nicht mehr in eine Eingabe nach GO reinschreiben. Man lernt ja dazu. Es sei der Straßenverkehrsbehörde gegönnt, dass sie den Ball zurückschießt.

Sachlich ist das natürlich absurd. Kein Kind rennt erst einmal in eine andere Richtung, nur um den Weg folgen zu können, kommt dann aber nicht auf die Idee an der Straße auf Autos zu achten. Die rennen dann quer über die Wiese auf dem direkten Weg. Nur sehe ich da nie Kinder, die im Lärm der Dorstfelder Allee weit auseinander stehende, vermutlich eher an Erwachsene gerichtete, Geräte nutzen.

Natürlich ist das gekommen, was ich vorhergesagt habe und die Umlaufsperre – wie die Umlaufschranke auch genannt wird – hält nicht vom direkten Betreten der Fahrbahn ab – ganz sicher auch nicht Kinder.

04. 05. 2018 (Foto: Norbert Paul)

Im besagten Schreiben von dieser Woche heißt es nun, dass noch Gewährleistungsansprüche geprüft werden müssen und dann werden die Schranken so versetzt, dass sie dann 1,50 Meter auseinander stehen, wie es die ERA fordern. Auch hier zeigt sich, dass die Einhaltung der ERA zwar Pflicht ist, damit aber noch lange keine gute Lösung bei raus kommt. Auf meine rechtlichen Anmerkungen ging die Straßenverkehrsbehörde nicht ein.

Hier konnte ich also nicht wirklich was erreichen. Statt eines Berichtes über Verbesserungen, der mangels Anlässen ausfällt, kann ich so wenigstens über das beständige Scheitern der Stadt Dortmund bei der Umsetzung des selbstgegebenen Aufgabe der Radverkehrsförderung einen weiteren Artikel schreiben, der die Verwaltungsmitarbeiter*innen ärgert, die was verändern wollen und nicht dürfen. Das Schreiben macht dann nochmal viel Arbeit. Ich wäre besser Rad gefahren. Anderswo. :-)

Wir haben eine Fortsetzung veröffentlicht.

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar (Testphase) über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

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