Eilantrag gegen Pop-up-Radwege erfolgreich
Die Voraussetzungen zur Einrichtung acht verschiedener temporärer Radfahrstreifen im Berliner Stadtgebiet lagen nicht vor. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
Der ADFC meint dazu: „Das Gericht stößt sich an der Corona-bezogenen Begründung. Hier muss die Verkehrssicherheit im Vordergrund stehen. Bei einer mehrspurigen Straße mit schnellem Autoverkehr ohne Radweg lässt sich leicht begründen, dass ein geschützter Radweg die Verkehrssicherheit steigert. Insofern sehen wir das Urteil gelassen.“
Die Senatsverwaltung wird Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht die Sache deutlich entspannter als das Verwaltungsgericht und erläutert die rechtlichen Grundlagen.