2019 schrieb ich an die Stadt. Heute verängstigt die Inaktivität der Dortmunder Straßenverkehrsbehörde Menschen in ganz Deutschland
In Dortmund gibt es verkehrsberuhigte Bereiche, in denen die Stadt 4 (in Worten: vier) Längsparkstreifen im Querschnitt untergebracht hat. 2019 habe ich mich bzgl. der Hüttemannstraße, in der es u. a. einen solchen Abschnitt gibt, an die Straßenverkehrsbehörde gewandt. Es passierte nichts. Nun bringt die Presseagentur dpa der Dortmunder Straßenverkehrsbehörde überregionale Aufmerksamkeit ein:
Die Feuerwehr warnte: Wäre es um einem Brandeinsatz und die Rettung von Menschenleben gegangen, «hätte die Feuerwehr auf Grund der zugeparkten Straße nicht zeitgerecht eingreifen können».
Wem wird da nicht zumindest kurz unwohl bei dem Gedanken, wie schnell einem das passieren kann?
Aber was war passiert?
[…] Hier drohte ein Kamin vom Dach eines sechsgeschossigen Mehrfamilienhauses zu stürzen. Zunächst wurde der für technische Hilfeleistungen dieser Art bestens geeignete Teleskopmast entsandt. An der Einsatzstelle war es jedoch auf Grund von parkenden PKW weder möglich in die Straße einzufahren, noch das Fahrzeug in Stellung zu bringen. In der Straße wurde in weiten Teilen in zweiter Reihe geparkt.
Die nachalarmierte Drehleiter konnte nur unter größten Schwierigkeiten und sehr langsam in die Straße einfahren. Das Abstützen des Fahrzeugs war nur mit erhöhtem Aufwand und Fingerspitzengefühl der Fahrzeugbesatzung möglich. Teilweise mussten die Stützen unter die parkenden PKW gefahren werden, was mit den neu beschafften Drehleitern glücklicherweise möglich ist. […] Hätte es sich bei diesem Einsatz um einen Brandeinsatz gehandelt, bei dem Menschenleben in Gefahr gewesen wären, hätte die Feuerwehr auf Grund der zugeparkten Straße nicht zeitgerecht eingreifen können, um eine Menschenrettung durchzuführen. Die Situation vor Ort hätte im Ernstfall zu Verzögerungen und damit verbundenen Personen- und Sachschäden führen können.
Die Bilder der Pressemitteilung der Feuerwehr zeigt, wie diese Lösung die Feuerwehr behindert.
Hätte sich die Straßenverkehrsbehörde aufgrund meiner E-Mail mit der Parksituation befasst, hätte auch dieses Problem auffallen müssen. Der Feuerwehreinsatz wäre nicht durch legal parkende Autos behindert worden, wenn die Korrekturen erfolgt wären. Was die Pressemitteilung nicht mitteilt: Wäre dadurch ein Mensch zu schaden gekommen oder unnötige Sachschäden entstanden, müssen die verantwortlichen Mitarbeiter mit strafrechtlichen Ermittlungen rechnen. Das ist keine hypothetische Gefahr. Anfang Januar wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg ermittelt wegen des Verdachts des fahrlässigen Herbeiführens einer Überschwemmung durch Unterlassen, der Baugefährdung sowie Verstoßes gegen das Bundesberggesetz nach dem Erdrutsch an einer Kiesgrube in Erftstadt.
Hätte die Straßenverkehrsbehörde gehandelt, würde sich ändern, wer haften müsste. Wer aktuell legal in zweiter Reihe parkt, sollte nach Treu und Glauben davon ausgehen können, dass ein durch Markierungen ausgewiesener Parkplatz genutzt werden kann ohne Dritte zu gefährden. Wer falsch parkt, muss sich hingegen die Folgen dieses Tuns zurechnen zu lassen. Unter Umständen ist auch der Halter in der Haftung, wenn er ein solches Tun zumindest duldet. Die Dortmunder Ratsmehrheit will ja alle Haftungsrisiken ausschließen. Dann sollte der Rat eine ausreichende Verkehrsüberwachung einführen, damit nicht ein Staatsanwalt ermittelt, weil er annimmt, dass das folgeschwere Falschparken gar nicht erst erfolgt wäre, wenn es genug Überwachung gäbe.
Die Feuerwehr hat übrigens das Recht, im schlimmsten Falle illegale Behinderungen abzustellen — sprich: die Autos einfach beiseite schieben. Die Kosten, auch für Schäden am Einsatzfahrzeug, gehen auf Kosten der parkenden.
Ja, bei falsch/illegal geparkten Fahrzeugen.
Aber in diesem Fall parken ja Fahrzeuge ja auf ausgewiesenen Parkflächen.
Und es kann nicht sein, dass Einsatzkräfte nicht zügig zum Einsatzort kommen weil die Stadt den stehenden Blech so viel Platz einräumt.