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Bürgerbegehren „Radentscheid Schwerin“ unzulässig

(Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern) Am 26. April 2021 hat die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin einer Beschlussvorlage der Verwaltung mehrheitlich zugstimmt, die die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Bürgerbegehren Radentscheid Schwerin“ und die Durchführung eines Bürgerentscheides am Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag und der Landtagswahl vorgesehen hatte.

 

Das Innenministerium hatte bereits im Vorfeld rechtliche Bedenken geäußert und darauf hingewiesen, dass dieses Bürgerbegehren nach Auffassung des Ministeriums rechtswidrig ist sowohl in Bezug auf die fehlende Bestimmtheit als auch mit Blick auf den städtischen Haushalt, der keine Freiräume für eine Finanzierung des Vorhabens und der damit verbundenen Folgekosten zulässt. Aus diesem Grund hat das Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde die gefassten Beschlüsse zum „Radentscheid Schwerin“ beanstandet.

 

Das Innenministerium unterstützt selbstverständlich eine Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene als Kernstück direkter Demokratie und hat auch gegen eine sachlich notwendige Verbesserung des Radverkehrs in der Landeshauptstadt nichts einzuwenden. So hat das Ministerium in der Vergangenheit Kreditgenehmigungen für im Haushalt veranschlagte Maßnahmen im Radwegebau auch erteilt. Gleichwohl sind der Umfang und die Standards, die mit dem Bürgerbegehren verfolgt werden, mit der Haushaltslage der Landeshauptstadt keinesfalls vereinbar.

 

Dabei liegt es dem Innenministerium fern, den weiteren Radwegeausbau in der Stadt Schwerin zu verhindern oder sich gegen Maßnahmen für mehr Klimaschutz auszusprechen. Doch auch begrüßenswerte Projekte müssen vor dem Hintergrund der prekären Haushaltslage und insbesondere auch im Zusammenhang mit weiteren geplanten Projekten der Landeshauptstadt beurteilt werden. Im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung steht es der Stadt unabhängig vom Bürgerentscheid frei, den Radwegeausbau weiter voranzubringen, vorausgesetzt die Mehraufwendungen werden nachhaltig kompensiert. Es wäre nach Auffassung des Innenministeriums nicht vermittelbar, dass die Landeshauptstadt einerseits noch langfristig auf Konsolidierungshilfen des Landes angewiesen ist, gleichzeitig aber kreditfinanzierte Projekte vorantreibt, ohne an die Deckung der Folgekosten zu denken. Was die Stadt sich zusätzlich leisten möchte, muss am Ende auch mit den zur Verfügung stehenden Mitteln bezahlt werden können. Die bereits bestehende, sehr hohe Verschuldung der Stadt Schwerin erfordert hier zwingend eine Prioritätensetzung.

 

Ein Gesprächsangebot des Innenministeriums, um im Vorfeld der Entscheidung gemeinsam unter Einbeziehung der Bürgerinitiative das rechtliche Machbare auszuloten, hat die Stadt nicht genutzt.

Pressemitteilung

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