Radkultur

E-Lastenradförderung – Antragberechtigte Kommunen in NRW

Im aktuellen Aufruf der Landesregierung „Programmbereich Emissionsarme Mobilität“ ist es in zahlreichen  Städten auch für Privatpersonem möglich ein E-Lastenrad gefördert zu bekommen. Für die bessere Üebrsicht haben wir euch die Städte mal auf der Karte zusammengestellt. Basis der Karte ist die veröffentlichte Liste der Bezirskregierung Arnsberg, stand 25.11.2018

[mapsmarker layer=“50″]

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Um die Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen flächendeckend zu unterstützen, möchten wir eine besonders große Zielgruppe mit unseren stark nachgefragten Förderprogrammen erreichen. Mit der weiter ausgebauten Förderung setzen wir zusätzliche Anreize für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen, auf klimaschonende elektrische Antriebe umzusteigen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Minderung von Schadstoffemissionen in unseren Städten.“

  • Konkret erhalten Privatpersonen und Unternehmen beim Kauf eines Elektrolastenrads bis zu 30 Prozent des Kaufpreises dazu, für Kommunen sind sogar 60 Prozent der Anschaffungskosten förderfähig.
  • Vermieter von mehr als drei Wohneinheiten, Flottenbetreiber mit mehr als vier Fahrzeugen sowie Arbeitgeber mit mehr als vier Stellplätzen erhalten außerdem attraktive Zuschüsse vom Land. Lassen sie sich von Experten Konzepte erstellen, wie sie ihren Fuhrpark auf E-Fahrzeuge umstellen oder die Ladeinfrastruktur ausbauen können, zahlt das Land für diese Leistung einen Zuschuss von maximal 15.000 Euro.
  • Die dritte neue Förderung kommt Kommunen in Nordrhein-Westfalen zugute, die Elektrofahrzeuge leasen möchten. Hier übernimmt das Land bis zu 40 Prozent, bei Brennstoffzellen-Fahrzeugen bis zu 60 Prozent des Neupreises, die als Anzahlung bei Beginn des Leasingvertrags geleistet werden.

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet damit nun in seinem Landesprogramm Emissionsarme Mobilität ein sehr umfangreiches Förderportfolio im Bereich Elektromobilität sowohl für Privatleute als auch für Kommunen und Unternehmen an.

Vereinfacht sieht die Lastenradförderung für E-Lastenräder (leider nur mit E-Unterstützung möglich )wie folgt aus:

Wer wird gefördert (Zielgruppe)? Was wird gefördert (Antragsgegenstand)?

Privatpersonen (Natürliche Personen)

  • Umsetzungsberatungen und -konzepte Elektromobilität  (nur als Eigentümer von Mietgebäuden mit jeweils mehr als drei Wohneinheiten) (Antragsformular)
  • […]
  • Elektro-Lastenräder (nur Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Städten mit NO2-Grenzwertüberschreitung) (Antragsformular)

Unternehmen (Juristische Personen)

Kommunen und kommunale Betriebe, die nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben

Kommunale Betriebe, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus progres.nrw  – Programmbereich Emissionsarme Mobilität -; Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW
    vom 01.10.2018
  • §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung NRW

Simon Knur

Planer, Falt- und Liegeradfahrer aus dem Sauerland, wegen der Liebe und dem Job im Ruhrgebiet. Seit 2012 bei VCR und beruflich unterwegs zu den Themen Infrastruktur, Abwasser, Klimaschutz und Klimaanpassung. Blogge mit dem lokalen Schwerpunkt Essen, Radschnellweg und Radkultur.

4 Gedanken zu „E-Lastenradförderung – Antragberechtigte Kommunen in NRW

  • Ich habe versucht, die Förderung zu bekommen. Mein täglicher Radpendelweg ist 13km auf Essener Stadtgebiet, 3,5km auf Bottroper Gebiet. Wie man auf der Karte sehen kann, einem der letzten Luftkurorte im Ruhrgebiet. Weil ich dort wohne, gibt es keine Förderung. Wie es wohl den Anwohnern auf der Spechtstraße geht – für die ungeraden Hausnummern gibt es eine Förderung (Oberhausen), für die geraden nicht (Bottrop). So geht also Metropole!?

    Antwort
  • Ich habe versucht, die Förderung zu bekommen. Von meinem täglichen Radpendelweg fahre ich 13 km auf Essener Gebiet, 3,5km in Bottrop. Wie man auf der Karte sehen kann, einem der letzten Luftkurorte des Ruhrgebiets. Da ich in Bottrop wohne, gibt es keine Fördermöglichkeit. Wie es wohl den Anwohnern der Spechtsstraße geht – die ungeraden Hausnummern erhalten eine Förderung (Oberhausen), die geraden nicht (Bottrop). So soll Metropole gehen?

    Antwort
    • Simon Knur

      Moin,

      Ja ist ärgerlich bis schräg, aber leider nicht zu ändern. Das ist auch keien Förderung der Metropole, sondern des Landes NRW, zuständig ist das MWIDE NRW die die Progres-Förderung gestalten. Das wäre auch der Ort für deine Kritik. Wir würden uns da auch mehr wünschen…

      Antwort
  • Das Antragsformular ist vollelektronisch abzugeben? wollte es als pdf runterladen und ausfüllen… geht aber offensichtlich nicht….

    Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert