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3D-Zebrastreifen: Weder sinnvoll noch zulässig

Seit ein paar Monaten geistern Bilder von einem 3D-Zebrastreifen durch das Internet und werden positiv aufgegriffen. Künstlerisch ist das sicherlich eine nette Idee für außerhalb des Straßenraums, nur blieb für mich immer unklar, was die Begeisterung rechtfertigt. Wie lange sieht man graue Farbe auf grauem Boden? Wie wirkt das aus anderen Richtungen? Wie wirkt das im Regen oder bei Dunkelheit?Es drängten sich viele Fragen auf, spätestens wenn einem auffällt, dass immer die gleiche Perspektive bei Sonnenschein gezeigt wird.

In einem Artikel erläutert Uli Korsch nun, warum nicht nur rechtlich, sondern auch technisch vieles gegen die 3D-Zebrastreifen spricht. Er hat auch Bilder aus verschiedenen Perspektiven veröffentlicht, die zeigen, wie uneindeutig die Markierung aus vielen Richtungen aussieht.

Grundsätzlich entspricht ein 3D-Zebrastreifen nicht der StVO und ist folglich nicht anordnungsfähig. Sein Einsatz kann haftungsrechtlich Folgen haben, da es sich genau genommen nicht um ein amtliches Verkehrszeichen handelt. Zudem ist eine derartige Abwandlung gemäß §33 Absatz 2 StVO sogar verboten. […] Lässt man die Paragraphenreiterei weg, so ist ein 3D-Fußgängerüberweg grundsätzlich nur für eine Fahrtrichtung wirksam und sollte daher nicht auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr eingesetzt werden. Wenn man ihn an einer geeigneten Stelle einsetzt, dann ist der Fixpunkt für die 3D-Ansicht sorgsam zu wählen und insbesondere auf die Position des Fahrzeugführers abzustimmen.

Wenn man das Problem noch ein bisschen weiter denkt, erkennt man, dass dann der 3D-Effekt für Lenker*innen eines Kfz deutlich besser zu erkenne ist als z. B. für Radfahrer*innen. Diese sehen aufgrund des Rechtsfahrgebots keine 3D-Zebrastreifen sondern etwas Unförmiges. Auch wenn geübte Radfahrer*innen Erfahrung  im Umgang mit fragwürdiger Markierung haben, spricht das nicht für eine Verfestigung dieser Praxis.

Daher hat die hier regelmäßig kritisierte Dortmunder Straßenverkehrsbehörde vollkommen zu Recht 3D-Zebrastreifen abgelehnt, da das zuständige Ministerium in Berlin diese Markierung längst als unzulässig qualifiziert hat. Straßenverkehrsbehörden, die soetwas zulassen, sind also nicht innovativ, sondern schlicht rechtlich nicht informiert.

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar (Testphase) über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

5 Gedanken zu „3D-Zebrastreifen: Weder sinnvoll noch zulässig

  • Danke für den Beitrag. Ich hatte bisher immer bei den Bildern dieses 3D-Zebrastreifens und des daraus resultierenden Jubels Bauchgrimmen. Jetzt weiß ich wieso.

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  • Ich finde es noch immer erschreckend, wie schnell sich diese Schnappsidee vom 3D-Zebrastreifen verbreitet hat. Hier in Wuppertal gab es auch schon zahlreiche Anträge an bestimmten Stellen im Stadtgebiet diese unzulässige Bodenbemalung umzusetzen.

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  • Man sollte nicht mit Bauchgefühl neue Ideen im Keim ersticken lassen. Radfahrer lobby und gar Arroganz kann Kinderleben gefährden.
    Die Idee ist erfolgreich in vielen Ländern umgesetzt worden. Auch die Paragraphen Liebhabern kann man bedienen mit Experimentelle Genehmigung. Bizzare Welt der Radfahrer soll in unser Städte nicht den Ton angeben.

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    • Norbert Paul

      Der Neue Radaktivismus findet das doch gut. Die Ablehnung kommt doch von denen, die sich hauptberuflich mit Verkehrssicherheit befassen.

      Was meint hier Erfolg? Mediale Aufmerksamkeit? Bauchgefühlzustimmung?

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    • Da ich von „Bauchgefühl“ geschrieben habe: in welchen Ländern wurde das erfolgreich umgesetzt? Ich lasse mich ja gerne überzeugen. Auf der Basis von Fakten.

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