Hamburg macht sich Diesel-Urteil zu eigen
(Stadt Hamburg)  Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat entschieden, dass Durchfahrverbote fĂŒr Dieselfahrzeuge angeordnet werden können, wenn dies aus GrĂŒnden der Luftreinhaltung zum Gesundheitsschutz der betroffenen Bevölkerung erforderlich ist.
Damit können jetzt auch in Hamburg die mit dem Luftreinhalteplan im Juni 2017 beschlossenen DurchfahrtsbeschrĂ€nkungen angeordnet werden. Betroffen sind Abschnitte der Max-Brauer-Allee fĂŒr PKW und LKW Ă€lter als Abgasnorm Euro 6 bzw. VI und Abschnitte der StresemannstraĂe fĂŒr Diesel-Lkw (Ă€lter als Euro VI). Anlieger sind von der BeschrĂ€nkung ausgenommen. Hierzu gehören zum Beispiel Anwohnerinnen und Anwohner und deren Besucher, Krankenwagen, MĂŒllautos oder Lieferverkehre. FĂŒr notwendige Kontrollen zur Einhaltung der DurchfahrtsbeschrĂ€nkungen ist die Polizei zustĂ€ndig. Es wird gerade zum Beginn der Regelung vermehrt Schwerpunkt- und Stichprobenkontrollen geben.
Alle erforderlichen Planungen und Vorbereitungen fĂŒr die Beschilderung und die Ausweichstrecken sind abgeschlossen. Die erforderlichen AuftrĂ€ge sollen in KĂŒrze erteilt werden. Die DurchfahrtsbeschrĂ€nkungen werden damit voraussichtlich Ende April 2018 wirksam. Diese punktuellen BeschrĂ€nkungen gelten ganzjĂ€hrig und so lange, bis die Stickstoffdioxid-Werte an den StraĂenabschnitten auch ohne die MaĂnahmen im Jahresdurchschnitt unter dem EU-Grenzwert bleiben.
Der Luftreinhalteplan zeigt den Weg, wie Hamburg schnellstmöglich die EU-Grenzwerte fĂŒr Stickstoffdioxid (NO2) einhalten wird. Er enthĂ€lt zehn auf ihre Wirksamkeit berechnete MaĂnahmenpakete fĂŒr die gesamte Stadt und viele Schritte, um die lokale Belastung zu senken. Neben dem Ausbau des Radverkehrs und der U- und S-Bahnen schafft die Stadt ĂŒber 200 saubere Busse an, baut ĂŒber 1.000 Ladepunkte fĂŒr E-Autos und schafft fĂŒr den eigenen Fuhrpark fast ausschlieĂlich schadstoffarme Autos an.