Andernorts und überallVerkehrsrecht

Hamburg macht sich Diesel-Urteil zu eigen

(Stadt Hamburg)  Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat entschieden, dass Durchfahrverbote für Dieselfahrzeuge angeordnet werden können, wenn dies aus Gründen der Luftreinhaltung zum Gesundheitsschutz der betroffenen Bevölkerung erforderlich ist.

Damit können jetzt auch in Hamburg die mit dem Luftreinhalteplan im Juni 2017 beschlossenen Durchfahrtsbeschränkungen angeordnet werden. Betroffen sind Abschnitte der Max-Brauer-Allee für PKW und LKW älter als Abgasnorm Euro 6 bzw. VI und Abschnitte der Stresemannstraße für Diesel-Lkw (älter als Euro VI). Anlieger sind von der Beschränkung ausgenommen. Hierzu gehören zum Beispiel Anwohnerinnen und Anwohner und deren Besucher, Krankenwagen, Müllautos oder Lieferverkehre. Für notwendige Kontrollen zur Einhaltung der Durchfahrtsbeschränkungen ist die Polizei zuständig. Es wird gerade zum Beginn der Regelung vermehrt Schwerpunkt- und Stichprobenkontrollen geben.

Alle erforderlichen Planungen und Vorbereitungen für die Beschilderung und die Ausweichstrecken sind abgeschlossen. Die erforderlichen Aufträge sollen in Kürze erteilt werden. Die Durchfahrtsbeschränkungen werden damit voraussichtlich Ende April 2018 wirksam. Diese punktuellen Beschränkungen gelten ganzjährig und so lange, bis die Stickstoffdioxid-Werte an den Straßenabschnitten auch ohne die Maßnahmen im Jahresdurchschnitt unter dem EU-Grenzwert bleiben.

Der Luftreinhalteplan zeigt den Weg, wie Hamburg schnellstmöglich die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) einhalten wird. Er enthält zehn auf ihre Wirksamkeit berechnete Maßnahmenpakete für die gesamte Stadt und viele Schritte, um die lokale Belastung zu senken. Neben dem Ausbau des Radverkehrs und der U- und S-Bahnen schafft die Stadt über 200 saubere Busse an, baut über 1.000 Ladepunkte für E-Autos und schafft für den eigenen Fuhrpark fast ausschließlich schadstoffarme Autos an.

Pressemitteilung

Alle hier veröffentlichten Pressemitteilungen geben die Meinung des Herausgebers wieder und nicht unsere. Wir mögen Meinungspluralismus. Die Überschriften stammen in der Regel von uns. Kleinere, notwendige Anpassungen z. B. zur korrekten Angabe eines Termins/Datums wie »heute« statt »gestern« werden nicht gesondert gekennzeichnet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert