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Marode Radweg keine Gefahrstelle für Bundesgesetzgeber?

Viele Städte stecken ihr Geld z. B. lieber in das Hobby des Oberbürgermeisters und verlegen dafür den Busbahnhof an eine weniger geeignete Stelle als in gepflegte Geh- und Radwege. wenn Straßen verrotten, kann die Straßenverkehrsbehörde VZ 101 <Gefahrstelle> mit VZ 1007-34 <Straßenschäden> (bisher 1006-34) aufstellen.

Während der VzKat weiterhin VZ 1012-32 <Radfahrer absteigen> kennt, …

… fehlt es an den VZ

  • Gehwegschäden
  • Radwegschäden
  • Geh- und Radwegschäden

o. ä. Das scheint der Bundesgesetzgeber nicht für einen typischen Regelungsbedarf zu halten.

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar (Testphase) über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

Ein Gedanke zu „Marode Radweg keine Gefahrstelle für Bundesgesetzgeber?

  • Ist leider sehr oft der Fall.
    Fuß und oder Radwege werden da gerne mehr als Stiefmüttlich behandelt.
    Ich kenne Radwege (zum Teil benutzungspflichtige) auf denen könnte man Paris-Dakar austragen.
    Hier in Castrop-Rauxel haben wir einen Gehweg am Friedhof in Ickern der so ist. Gerade ältere Leute mit Gehhilfen müssen sich überlegen, ob sie diesen Weg nehmen, oder die Straßenseite dann zwei mal wechseln, plus drei Straßen queren.
    Radwege die von Baumwurzeln zu X-Cross Strecken verwandelt wurden findet man in fast jeder Stadt.

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