DortmundVerkehrsrecht

Parkregeln verwirren #Servicepost

… die Scharnhorster und die SPD.

Ausgelöst durch Anwohnerbeschwerden wurden in der jüngsten Vergangenheit Kontrollen der Parksituation seitens der Polizei und des Ordnungsamtes durchgeführt. Im Rahmen dieser Kontrollen wurden entsprechende Ordnungsgelder für die auf dem Bürgersteig parkenden Autos ausgestellt. Hierbei kam es laut Aussage der Anwohner zu folgenden unterschiedlichen Einschätzungen des widerrechtlichen Parkens: Die Polizei erstattet Anzeige und begründet diese mit falschem Parken, denn der PKW stehe zu weit im Straßenraum, es sei keine Durchfahrt möglich. Es handele sich nicht um eine Mischverkehrsfläche, sondern um einen Bürgersteig. Laut Aussage des Ordnungsamtes jedoch stehe der PKW dagegen zu weit auf dem Gehweg.

Im Gegensatz zur SPD sehe ich keine Widerspruch in den Ansichten. Die logische Konsequenz heißt: Gar nicht parken, wenn es weder ohne Gehwegparken noch ohne Versperren der Durchfahrt geht.

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

2 Gedanken zu „Parkregeln verwirren #Servicepost

  • …wobei die Formulierung, wenn sie denn genau so geäußert wurde, schon sehr widersprüchlich und sinnfrei ist: Wenn die Polizei einen Strafzettel ausstellt, weil die Durchfahrt versperrt wurde, kann sich das ja nicht auf ein Parken auf dem Bürgersteig beziehen.

    Vielleicht aber gab es tatsächlich einen Fall, in dem ein Pkw an einer besonders engen Stelle sowohl auf der Fahrbahn stand und dort eine Durchfahrt verhinderte als auch auf dem Gehweg? Oder war die Durchfahrt von Rollstühlen usw. auf dem Gehweg gemeint?

    Oder die Politik weiß selber gar nicht, was was ist und schmeißt die Begriffe lustig durcheinander…

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    • Norbert Paul

      In der weiteren Begründung heißt es dann, dass durch das vollständige Parken auf der Fahrbahn nun schneller gefahren werde. Ein Parkparadoxon. (Schade, dass mir der Begriff erst jetzt einfällt – wäre eine schöne Überschrift)

      Antwort

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