B 10 soll auf weiteren Abschnitten für Radverkehr dauerhaft gesperrt werden
Seit Jahren werden immer mehr Bundesstraßen zu Kraftfahrstraßen. Nun steht dies ab 1.12.2022 für die B 10 zwischen on Pirmasens-Fehrbach bis Husterhöhe Nord und von Pirmasens-Haseneck bis Verbandsgemeinde Hauenstein an. Der Gemeingebrauch soll dauerhaft nur noch mit Fahrzeugen befahren werden, welche die Voraussetzungen für das Befahren einer Kraftfahrstraße (Zeichen 331) im Sinne des
§ 18 Abs. 1 StVO erfüllen. Damit werde eine Regelung getroffen, die auf weiteren Teilstrecken der B 10 bereits aufgrund vorangegangener Planfeststellungsverfahren und Allgemeinverfügungen besteht. Nach Bekanntgabe der Widmungsbeschränkung im Staatsanzeiger vom 07.11.2022 (Nr. 42, 858 f.) kann innerhalb eines Monates Widerspruch eingelegt werden.