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B 10 soll auf weiteren Abschnitten für Radverkehr dauerhaft gesperrt werden

Seit Jahren werden immer mehr Bundesstraßen zu Kraftfahrstraßen. Nun steht dies ab 1.12.2022 für die B 10 zwischen on Pirmasens-Fehrbach bis Husterhöhe Nord und von Pirmasens-Haseneck bis Verbandsgemeinde Hauenstein an. Der Gemeingebrauch soll dauerhaft nur noch mit Fahrzeugen befahren werden, welche die Voraussetzungen für das Befahren einer Kraftfahrstraße (Zeichen 331) im Sinne des
§ 18 Abs. 1 StVO erfüllen. Damit werde eine Regelung getroffen, die a
uf weiteren Teilstrecken der B 10 bereits aufgrund vorangegangener Planfeststellungsverfahren und Allgemeinverfügungen besteht. Nach Bekanntgabe der Widmungsbeschränkung im Staatsanzeiger vom 07.11.2022 (Nr. 42, 858 f.) kann innerhalb eines Monates Widerspruch eingelegt werden.

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

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