RadkulturVerkehrspolitik

Diesen Radurlaub zahlt dein Chef mit – und er kann nichts dagegen tun!

Viele von euch haben Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz des Landes NRW bzw. parallelen Gesetzen in anderen Ländern. Das Grundprinzip: Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter und du die Kurskosten. Bei kleinen Firmen ist der Anspruch eingeschränkt. Neben Sprachkursen etc. gibt es auch Angebote zum Radverkehr (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Daneben gibt es eine Vielzahl an Radexkursionen (eine Auswahl) zu politischen und gesellschaftlichen  Themen:

Norbert Paul

Bin ohne Warnweste und unzulässigen sowie unsinnigen Blinklichtern unfallfrei mit dem Rad im Alltag unterwegs – auch in dunklen Sachen. Nach einschlägigem Studium folgten mehrere berufliche Stationen in der Verkehrsverwaltung. Dabei heute vor allem mit Rechtsfragen befasst. Mit meinem PGP-Schlüssel kann man mir an norbert.paul@velocityruhr.net verschlüsselte E-Mails schreiben.

4 Gedanken zu „Diesen Radurlaub zahlt dein Chef mit – und er kann nichts dagegen tun!

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