DortmundInfrastrukturVerkehrsrechtVerwaltung

Fußgängerzone mit Ampel und Radfahrsteifen in Dortmund

Seit Monaten wundere ich mich darüber, aber da es in Blickweite der Straßenverkehrsbehörde liegt, Anfang und Ende vorhanden sind und die Schilder korrekt im rechten Winkel am rechten Fahrbahnrand stehen, wird es wohl beabsichtigt sein. Nur wofür braucht es in der Fußgängerzone eine Ampel? Und ist ein Radfahrstreifen da wirklich nötig? Mich stören die ganzen illegal querenden Kfz. Ob die Polizei kontrolliert? Für den Deutschen Fahrradpreis wird’s reichen. Auf der anderen Seite des Mittelstreifens ist übrings keine Fußgängerzone. Da ist die nur auf dem Bahnhofsvorplatz mit der radfahrend nicht erreichbaren Fahrradparkhaus (VeloCityRuhr.Net berichtete bereits 2018). Ob es eine korrekte Teileinziehung durch Widmungsbeschränkung dafür gibt? Fragen über Fragen.

(Foto: Norbert Paul)
(Foto: Norbert Paul)

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar (Testphase) über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert