NRW erweitert Lastenradförderung um Lastenräder ohne E-Antrieb
NRW erweitert die Förderunf für lastenfahrräder. In der heutigen Pressmitteilung des MWIDE NRW auf Elektromobilität.NRW zu Neuerungen bei pogres.NRW verstecken sich ein paar interessante Deteils. Bisher waren lediglich E-Lastenräder förderfähig. ab sofort werden auch normale Lastenräder mit 500€ bezuschusst.
Antragsberechtigt sind weiterhin Kommunen, Unternehmen und juristische Personen. Privatpersonen sind nicht mehr antragsberechtigt, sie können nur auf lokale Förderungen zugreifen. Eine Liste der Kommunen, die eine Bürgerförderung haben, findet man auf cargobike.jetzt.
Die genauen Förderhöhen desgesamten Programmes finden sich in den beiden PDF:
In vielen NRW-Kommunen sind aktuell Lastenradförderung für Bürger in Vorbereitung, jüngst wurde ein Zuschuss z.B. für die Stadt Essen beschlossen, die am ersten Mai starten soll.
Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personengesellschaften, Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben
Lastenfahrräder:
- 500 Euro
- Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung.
Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personengesellschaften
Elektrische Lastenfahrräder:
- 30 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 2.100 Euro
- Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.
Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben
Elektrische Lastenfahrräder:
- 60 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 4.200 Euro
- Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.
Werden die zuwendungsfähigen Ausgaben unterschritten, wird keine Förderung gewährt.
–> Anträge zur NRW-Förderung sind landesweit bei der Bezirksregierung zu stellen.