Radkultur

Liegedreirad kann Hilfsmittel sein

Wie die VdK Zeitung in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, können Liegedreiräder als Hilfsmittel anerkannt werden. In einem vom Verband begleiteten Verfahren bekam ein 10-jähriger zugesprochen, dass die Krankenkasse das Liegedreirad übernehmen muss. Der Junge ist von einer spastischen Störung und einer Lungenkrankheit betroffen und kann daher nicht selbstständig gehen und einer eingeschränkten Lungenfunktion. Das Liegedreirad ermöglicht dem Jungen nun die Stärkung der Muskulatur, der Lungenfunktion und eine Steigerung der Lungenleistungsfähigkeit. Zudem kann er sich nun selbstständiger bewegen.

Norbert Paul

Bin ohne Warnweste und unzulässigen sowie unsinnigen Blinklichtern unfallfrei mit dem Rad im Alltag unterwegs – auch in dunklen Sachen. Nach einschlägigem Studium folgten mehrere berufliche Stationen in der Verkehrsverwaltung. Dabei heute vor allem mit Rechtsfragen befasst. Mit meinem PGP-Schlüssel kann man mir an norbert.paul@velocityruhr.net verschlüsselte E-Mails schreiben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert