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Vom Verkehrsraum zum öffentlichen Raum

(BDA NRW) Verkehrsraum ist per Definition öffentlicher Raum: nicht privatisiert, offen und für jedermann zugänglich. Dennoch hat die jahrzehntelange Dominanz des privaten Autoverkehrs auf unseren Straßen die Wahrnehmung von Verkehrsräumen dramatisch eingeschränkt. Viele Menschen scheinen zu akzeptieren, dass der überwiegende Teil des öffentlichen Raums in unseren Städten ausschließlich dem motorisierten Individualverkehr gewidmet ist. Warum eigentlich?

Wie würde die Stadt aussehen, wenn es eine „räumliche Gerechtigkeit“ zwischen den verschiedenen Nutzern gäbe? Stefan Bendiks, Architekt, Stadtplaner und ausgewiesener Experte für eine „aktive Mobilität“, arbeitet mit seinem Forschungs- und Designbüro an der Transformation von Verkehrsräumen in öffentliche Räume. Er gibt Best-Practice-Beispiele […] und wirft auch einen Blick hinter die Kulissen dieser komplexen Transformationsprozesse von der „passiven“ (Auto und öffentlicher Verkehr) zur „aktiven“ Mobilität (Gehen und Radfahren). Auch die Rolle von Politikern, Medien und, last but not least, Bewohnern und Nutzern des öffentlichen Raums wird beleuchtet.

Veranstalter: BDA Dortmund Hamm Unna im Rahmen der Landesreihe Stadt in Bewegung – mobil ökologisch lebenswert

Moderation: Dirk Becker, Vorstand BDA Dortmund Hamm Unna

Es gibt weitere Vorträge im Rahmen der Veranstaltungsreihe Stadt in Bewegung – mobil ökologisch lebenswert.

Peter Fricke

Peter aus Dortmund schreibt mit der Absicht, auch von jenseits der Stadtgrenzen zu berichten. Interessiert sich für Infrastruktur und die Frage, wie man des Rad als Verkehrsmittel für die große Mehrheit attraktiv machen kann. Ist leider nicht in der Lage, mit Falschparkern auf Radverkehrsanlagen gelassen umzugehen. Per E-Mail erreichbar unter peter.fricke, dann folgt das übliche Zeichen für E-Mails, und dann velocityruhr.net.

Ein Gedanke zu „Vom Verkehrsraum zum öffentlichen Raum

  • Norbert Paul

    Widmung ist ein rechtlicher Begriff. Eine Widmungsbeschränkung auf den MIV fände ich merkwürdig, schließlich würde das Lieferverkehr, Busse etc. ausschließen. Denkbar wäre eine Widmungsbeschränkung auf den Kfz-Verkehr, was in den Städten äußerst selten der Fall sein dürfte.

    Widmung und Besitzstatus sind unabhängig von der Frage, ob eine Fläche eine tatsächlich öffentliche Verkehrsfläche ist. Auch der Discounterparkplatz ist eine solche, aber eine private Fläche.

    Ich würde auch Flughäfen, Häfen etc. zu, Verkehrsraum zählen, alles Flächen die der Definition im ersten Satz nicht entsprechen.

    Antwort

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