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Verkehrsverbände: Zahl der Fahrradabstellplätze in Dortmund nicht halbieren

(ADFC/FUSS/VCD/VeloCityRuhr) Der Rat der Stadt Dortmund soll am 21. Februar erstmalig eine Stellplatzsatzung beschließen, in der die Zahl der Fahrradabstellplätze geregelt werden soll. Die Vorlage der Verwaltung orientiert sich in weiten Teilen an der Mustersatzung, die von den Kommunen in NRW gemeinsam erarbeitet wurde. Die Werte für Fahrradabstellplätze in Dortmund wurden jedoch pauschal um 50% gekürzt.

Die Mustersatzung sieht für Fahrradabstellplätze eine Spannweite vor, zum Beispiel zwei bis vier Abstellplätze je 100 qm Bruttogeschossfläche bei Mehrfamilienhäusern oder ein Radstellplatz je 30 bis 40 qm Nutzfläche in Verwaltungsgebäuden. Die einzelne Kommune soll abhängig von der örtlichen Situation einen Wert innerhalb dieser Spannweite wählen. Die Spannweite deckt die gesamte Bandbreite ab: Von Städten, die seit Jahren erfolgreich den Radverkehr fördern bis hin zu Städten und Kommunen im Sauer- und Siegerland mit objektiv schwierigerer Ausgangslage. Einerseits hätte Dortmund als Großstadt mit relativ günstiger Topografie, Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur bei konsequenter Förderung des Radverkehrs das Potenzial für überdurchschnittliche Radverkehrsanteile, andererseits hat Dortmund den Radverkehr bisher nur halbherzig und nicht sehr erfolgreich gefördert. Es wäre also sachgerecht, für Dortmund den Mittelwert der Spannweite anzusetzen.

Die Vorlage setzt stattdessen eine pauschale Kürzung um 50% an, obwohl die Verwaltung die Mustersatzung selbst gemeinsam mit den übrigen Kommunen erarbeitet hat.

Die Verkehrsverbände ADFC, FUSS, VCD und VeloCityRuhr lehnen diese Kürzung strikt ab. Würde die Stadt eine Spannweite, die sogar Kommunen im Sauerland berücksichtigt, um 50% kürzen, ließe das nur den Schluss zu, dass die Stadt ihre eigenen Pläne zur Erhöhung des Radverkehrsanteils nicht ernst nimmt. Eine solche Kürzung stünde auch im klaren Widerspruch zur Mitgliedschaft der Stadt Dortmund in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte (AGFS).
Die Verbände bieten Politik und Verwaltung Gespräche zur Stellplatzsatzung an. Sie hätten diese gern im dafür vorgesehenen Rahmen geführt: Der Beirat Nahmobilität, in dem die Verbände vertreten sind, soll Politik und Verwaltung laut Geschäftsordnung bereits in einem frühen Stadium zu Themen von erheblicher Bedeutung für die Qualität der Nahmobilität beraten.
Leider wurde der Beirat trotz klarer Zusage nicht bei der Erarbeitung der Stellplatzsatzung beteiligt. Bei Zeitdruck hätte dazu auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Beiratssitzung bestanden.
Die Verbände bedauern, dass der Beirat Nahmobilität von Teilen der Verwaltung offenbar nicht ernst genommen wird.

Abstellplätze sind für den Radverkehr von entscheidender Bedeutung. Ein hoher „Reiseantrittswiderstand“, was nichts anderes bedeutet als das Fahrrad zu Hause auf die Straße zu bringen, wurde von den Kommunen in NRW als eines der relevantesten Hindernisse für die Fahrradnutzung erkannt. Auch am Ziel der Fahrt wirken schlechte Abstellmöglichkeiten als Widerstände für die Radnutzung. Mit einer ausreichenden Zahl von Abstellplätzen könnte die Stadt Dortmund diese Widerstände reduzieren. Weil die Anlage von Abstellanlagen langfristig wirkt, muss auch der künftige Bedarf eingeplant werden.

Wenn einzelne ansiedlungswillige Unternehmen die Ansicht vertreten, die Werte seien für sie zu hoch, kann dies auf Stichhaltigkeit geprüft und ggf. im Bebauungsplan berücksichtigt werden. Es ist abwegig, deswegen eine pauschale Kürzung auch für Mehrfamilienhäuser, Lebensmittelgeschäfte und Studierendenwohnheime vorzunehmen. „Wer etwa bei Kleingärten unterstellt, dass es fünf mal mehr Abstellplätze für Pkw als für Räder braucht, der hat die Verkehrswende schon vorzeitig aufgegeben“, kritisiert Werner Blanke vom ADFC.

Die Verkehrsverbände bemängeln an der Vorlage zudem Schlupflöcher zur weiteren Reduzierung der Abstellplätze und sie vermissen Regelungen für Lastenräder, Anhänger und zu Anschließmöglichkeiten als Schutz vor Diebstahl aus Kellerräumen.

Weitere Informationen

Geplante Stellplatzsatzung für Dortmund

Vorlage der Verwaltung

Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung

Stellungnahme der Verbände für die politischen Gremien

Peter Fricke

Peter aus Dortmund schreibt mit der Absicht, auch von jenseits der Stadtgrenzen zu berichten. Interessiert sich für Infrastruktur und die Frage, wie man des Rad als Verkehrsmittel für die große Mehrheit attraktiv machen kann. Ist leider nicht in der Lage, mit Falschparkern auf Radverkehrsanlagen gelassen umzugehen. Per E-Mail erreichbar unter peter.fricke, dann folgt das übliche Zeichen für E-Mails, und dann velocityruhr.net.

3 Gedanken zu „Verkehrsverbände: Zahl der Fahrradabstellplätze in Dortmund nicht halbieren

  • Erfahrungswert:
    Ich habe vor ca.1,5 Jahren einen Brief an die Bezirksvertretung Ost in Dortmund geschickt, mit der Bitte eine Fahradabstellanlage in meiner Straße im Innenstadtbereich aufzustellen. In meiner Straße gibt es nur eingeschränkte Möglichkeiten Fahrräder anzuschließen (Verkehrsschilder und Straßenlaternen). Als Antwort habe ich erhalten, dass die Anfrage zur Prüfung an die Stadt weitergeleitet wird.

    Bis heute ist nichts passiert.

    Antwort
    • Bei der Stellplatzsatzung geht es um das, was bei Errichtung (und wesentlicher Nutzungsänderung) von Anlagen errichtet werden muss. Das sind also Abstellplätze, die in der Regel auf dem Baugrundstück liegen.
      Die Abstellplätze im öffentlichen Raum sind nochmal eine andere Baustelle. Da habe ich auch Sachen, wo seit Jahren nichts passiert. Selbst an den scheinbar einfachen Stellen, wo keine Autoparkplätze wegfallen müssten 😉 Deine Sache ist erst vor 14 Monaten an die Verwaltung gegangen, wenn ich das richtig sehe. Das ist für sowas noch gar nicht so lang, da könnte noch was kommen.

      Das eigentliche Problem ist, dass das bisher in zu geringem Umfang systematisch gemacht wird. Der Bedarf ist an ganz vielen Stellen da (schau dir mal das Umfeld mancher U-Bahn-Stationen im Kreuzviertel an). Wenn sowas immer nur einzelfallbasiert auf Zuruf passiert, ist der Aufwand für alle Beteiligten unnötig hoch und das Ergebnis zufällig.

      Antwort
  • Die Ruhrnachrichten berichten über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und unsere Stellungnahme, aber leider muss man sich für den Artikel registrieren. Die Entscheidung fällt am 21. Februar im Rat.

    Man kann sagen, dass sich weite Teile der Politik unseren Bedenken angeschlossen haben. Gleich mehrere Bezirksvertretungen votierten gegen eine Regelung für Fahrrad-Stellplätze, die hinter der Mustersatzung zurückbleibt. Auch SPD, Linke und Grüne äußerten im Ausschuss Bedenken. Die Empfehlung des Ausschusses an den Rat lautet allerdings, die Satzung wie vorgeschlagen erst einmal zu beschließen – um eventuell später nachzusteuern. Planungsdezernent Ludger Wilde meint zwar: „Man kann nach Inkrafttreten der Satzung über alles wieder reden“ – will sich dafür aber endlos Zeit lassen und erst Mitte 2020 einen Erfahrungsbericht vorlegen.
    Richtig wäre es, gleich im März mit Gesprächen zur Überarbeitung zu beginnen, denn es ist klar, dass die Satzung so nicht bleiben kann. Studierendenwohnheime: 1 Abstellplatz je 3 Betten, normalgroße Lebensmittelgeschäfte: 4-8 mal so viele Autos wie Räder, Veranstaltungsstätten: Abstellplätze für 2% der Besucher, Schulen: 1 Platz für 4-6 Schüler, Hochschulen: 1 Platz für 4-8 Studierende. Diese Werte lassen nur den Schluss zu, dass sich nichts ändern soll.

    Dass Teile der Politik schon deutlich weiter sind als die Planungsverwaltung, zeigt der einstimmige Beschluss der Bezirksvertretung Brakel:
    „Die Bezirksvertretung Brackel nimmt den Entwurf für die Stellplatzsatzung zur Kenntnis, fordert aber dringend eine Erhöhung der Zahl der geforderten Fahrradabstellplätze. Die großzügige Minimierung der geforderten Abstellplätze für Fahrräder ist angesichts der angestrebten Verkehrswende kontraproduktiv und widerspricht der Realität. Gerade genügend gut erreichbare Abstellplätze am Wohnsitz sind der Garant für die Nutzung des Fahrrades, besonders für kurze Fahrten. Auch die mögliche Abweichung – sprich weitere Minderung – bei „innovativem Mobilitätskonzept“ erscheint widersinnig und sollte gestrichen werden.
    Des Weiteren verweisen wir auf die Stellungnahme der Verkehrsverbände, die in ihren Empfehlungen und weiteren Anmerkungen sehr präzise die Schwächen der Stellplatzsatzung beschreiben.“

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