Luxemburg gestaltet Verkehrsregeln fahrradfreundlicher
Ab dem 1. Mai verbessert Luxemburg die Verkehrsregeln, so eine Pressemitteilung (Original auf Französisch bzw. auf Deutsch mit Google), weil die Regierung erkannt habe, dass es an Regeln zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs mangelt. Aufgrund von Analysen zur Situation in Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Dänemark, Österreich, Spanien und Schweiz wurden neun Änderungen vorgenommen.
- An Kreuzungen sind nun durchgehende Gehwege möglich
- Im Gegensatz zu Deutschland wird nun festgeschrieben, dass man 1,50 Meter Abstand halten muss mit dem Auto beim Überholen von Radfahrer*innen und auf die Gegenfahrbahn wechseln muss.
- Als logische Konsequenz davon wird auch das Radfahren nebeneinander erlaubt, aber nicht immer. Man verweist auch auch darauf, dass das dem Autoverkehr nütze, da die Überholwege kürzer werden.
- Abschaffung der allgemeinen Benutzungspflicht und Einführung der rechteckigen blauen Schilder für nicht benutzungspflichtige Radwege. Die Möglichkeit gibt es z. B. in Frankreich und Österreich.
- Orange blinkende Lichter können an ausgewählten Stellen Radfahrer*innen erlauben, trotz roter Ampel weiter zu fahren. Pilotversuche sind geplant.
- Statt bis 10 Jahre, dürfen Kinder nun bis 12 Jahren auf dem Gehweg fahren.
- Es können Fahrradstraßen eingerichtet werden.
- Durchlässige Sackgassen können beschildert werden.
- Die Pflicht, eines gelbes Reflextorband auf dem Schutzblech hinten entfällt, um die Anforderungen an die Nachbarländer anzupassen.