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Als die Autobahn A40 noch einen begleitenden Radweg hatte

Wenn man sich den Ruhrschnellweg, die A40, anschaut, sieht man ihm nicht mehr an, dass er auch mal Platz für Fuß- und Radverkehr hatte, wie dieses Archiv-Bild der Stadt Bochum zeigt.

Bei der Zeche Carolinenglück am Ruhrschnellweg am 12. Februar 1952 (Foto: Stadt Bochum)

Vereinzelt stößt man in der Literatur auf Hinweise auf einen parallelen Radweg, den es auf Teilstücken gegeben haben muss nach dem ersten Ausbau zur Autobahn. Auf Fotos aus dem Stadtarchiv der Stadt Bochum ist auch dieser Weg zu sehen. Leider gibt es keine Fotos mit der genauen Beschilderung. Somit ist der Radschnellweg Ruhr nichts total neues, sondern stellt nur Verbindungen wieder her, die es mal gab.

Ruhrschnellweg in Hamme am 23. August 1956 (Foto: Stadt Bochum)
Ruhrschnellweg in Hamme am 23. August 1956 (Foto: Stadt Bochum)
Ruhrschnellweg in Hamme am 23. August 1956 (Foto: Stadt Bochum)
Ruhrschnellweg Nähe Wattenscheid am 28. April 1960 (Foto: Stadt Bochum)

Weitere historische Bilder gibt es auf Stadt im Blick.

Update 28. 03. 2018 20:16

Autobahnbrücken und Radverkehr aktuell ein Thema beim WDR.

Update 02. 04. 2018 01:55

Thomas Haagen hat auf seiner Webseite ein weiteres Foto aus Bochum veröffentlicht.

Update 07. 05. 2018 23:35

Auf waz.de gibt es ein Video von den Baumaßnahmen, auf denen man teilweise die Radwege sieht. Laut dem Bericht gab es die auch zwischen Essen-Kray und der Stadtgrenze Bochum.

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar (Testphase) über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

5 Gedanken zu „Als die Autobahn A40 noch einen begleitenden Radweg hatte

  • Danke für die Recherche! Schon damals gab es also wagemutige Radfahrer, die die Autobahn dem Radweg vorzogen! ;) Und immerhin auf jeder Richtungsfahrbahn ein eigener Weg. Das ist ja was, was mich heute an den Außerortwegen allgemein so tierisch nervt…!

    Im Ernst: Eigentlich könnte man beim Bau von Kraftfahrstraßen und Autobahnen viel öfter auch überlegen, ob nicht zwei Wege nebendran auch für den Radverkehr sinnvoll seien. Grade dann, wenn es über Talbrücken oder durch (kürzere) Tunnel geht. Aber: „Wer fährt denn bitte mit dem Rad schon längere Strecken?“ :roll: So bleiben dem Radler weiterhin nur die parallelen Landstraßen und die entsprechende Berg- und Talfahrt.

    Außerdem besteht da ja noch eine ganz allgemeine Gesetzeslücke im Bundesfernwegegesetz. Darin kommt das Wort „Radweg“ schlicht nicht vor; insb. nicht in § 1.

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    • Norbert Paul

      Radverkehr ist ja nur noch Nahmobilität. Warum die ganzen kurzen Autofahren hingegen keine Nahmobilität sein sollen, bleibt ungeklärt. Man brauchte halt einen Begriff, um zwei Sachen zusammenzufassen, die gar nicht so gut zusammenpassen, die Aufbruch vorgibt, aber subtil den Radverkehr auf kurze Strecken beschränkt.

      Antwort
  • „Radverkehr ist ja nur noch Nahmobilität. Warum die ganzen kurzen Autofahren hingegen keine Nahmobilität sein sollen, bleibt ungeklärt. Man brauchte halt einen Begriff, um zwei Sachen zusammenzufassen, die gar nicht so gut zusammenpassen, die Aufbruch vorgibt, aber subtil den Radverkehr auf kurze Strecken beschränkt.“
    Ich bin gerade dabei, einen neuen Beitrag zu schreiben. Wie man an die ganze Sache rangehen müsste. Vielen Dank für diesen Gedanken, den ich sehr wichtig finde.

    Antwort

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