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Wildkrautbeseitigung in Dortmund soll neu aufgestellt werden

(Stadt Dortmund) In seiner gestrigen Sitzung (20.2.2018) hat der Verwaltungsvorstand der Vorlage zur „Neuausrichtung der Stadtgrünpflege in Dortmund“ zugestimmt und wird diese Vorlage nun dem Rat am 22. März 2018 zur Beschlussfassung vorlegen. Die übergeordneten Ziele der Erhöhung der Sauberkeit, der Verbesserung des Sicherheitsempfindens und der Attraktivitätssteigerung der Stadt sollen in einem mehrstufigen Verfahren, welches die Verwaltung dem Rat zur Umsetzung vorschlagen möchte, bis Mitte 2019 erreicht werden.

Vorgeschlagen wird, bereits zum April 2018, also mit dem Beginn der Vegetationsperiode in die intensivierte Wildkrautbeseitigung unter Federführung der EDG einzusteigen. Die gebührenfinanzierte Wildkrautbeseitigung erfasst insbesondere Bereiche, die aus Gründen der Verkehrssicherheit einen erhöhten Reinigungsaufwand erfordern. Solche Bereiche sind Aufpflasterungen,  Verkehrsschilder, Ampelmasten und Bordsteine sowie Nahbereiche von Pollern, die innerhalb der gemäß Anlage zur Straßenreinigungssatzung (Straßenverzeichnis Kategorie 1) zu reinigenden ortsgebundenen Flächen (560 km Straßenlänge) liegen. Dabei schließt die Wildkrautbeseitigung grünpflegerische und gärtnerische Maßnahmen aus.

Die manuelle Wildkrautbeseitigung sieht den Einsatz u.a. von Fugenkratzern vor. Bei mechanischen Verfahren werden mittels rotierender Drahtbürsten die oberflächlichen Pflanzenbestandteile abgetrennt. Kehrmaschinen in unterschiedlicher Größe kommen zum Einsatz, wodurch die Laufwege nahezu komplett erfasst werden können. Zusätzlich werden Freischneider herangezogen.

Nach juristischer Würdigung ist die ordnungsgemäße von der ästhetischen Wildkrautbeseitigung abzugrenzen. Letztere erstreckt sich auf Flächen und Maßnahmen, die über die Verkehrssicherung hinausgehen. Neben den einfachen manuellen und mechanischen
Verfahren sollen hier thermische Techniken eingesetzt werden. Zur Durchführung einer nachhaltig ökologischen und  Vermögenserhaltenden Wildkrautbekämpfung ohne Einsatz von Herbiziden existiert ein ausgereiftes Heißdampfverfahren.

Um nachhaltige Resultate zu erzielen, müssen Vegetationsbereiche mehrmals im Jahr bedampft werden. Für die vorgesehenen Flächen benötigt die EDG drei selbstfahrende Arbeitsmaschinen und vier Mitarbeiter*Innen. Weiter kann die EDG 42 Mitarbeiter*innen aus der Fördermaßnahme „Service Center Lokale Arbeit“ einbinden. Diese Arbeitskräfte werden nach der Vegetationsphase im weiteren Verlauf des Jahres in der ästhetischen Straßenreinigung eingesetzt.

Da aktuell keine verlässlichen Informationen über die Verkrautung von Wegeflächen vorliegen, sollen mit der Beseitigung des Bewuchses zugleich die Leistungen durch EDG dokumentiert werden – als Voraussetzung für eine aussagestarke Zuordnung der Kosten in die Kategorien „ordnungsgemäße Wildkrautbeseitigung“ und „ästhetische Wildkrautbeseitigung“, so dass zum Jahresende „spitz“ abgerechnet werden kann. Die von der EDG überschlägig kalkulierten Kosten für die ästhetische Wildkrautbeseitigung belaufen sich auf 875 000 Euro. Sie setzen sich zusammen aus den Personalkosten für vier Anleiter, dem Kofinanzierungsanteil für die Maßnahmenteilnehmer und den Fahrzeugbestellungskosten für drei Spezialfahrzeuge.

Die Kombination von Straßenreinigung und Straßenbegleitgrünpflege bei der EDG wird zum 30.06.2018 von der Verwaltung gemeinsam mit der EDG definiert. Die Zuständigkeit für das Straßenbegleitgrün von Wand zu Wand soll zum 1.01.2019 zur EDG wechseln. Bis dahin sind Kostenvergleiche für einen Zuständigkeitswechsel zu berechnen, da die nunmehr ermittelten Pflegeflächen mit Auskünften zur Pflegeintensität unterfüttert sein müssen. Zusätzlich lassen sich die Kosten der neuen Betriebshöfe in den Kostenvergleich integrieren. Unter der Bedingung, dass die Neufassung der Leistungserbringung allein durch die EDG die bisherigen Kosten nicht überschreiten darf, müssen sämtliche betrieblich-logistischen Synergien am neuen Betriebshof Sunderweg ausgeschöpft werden, um die Vorteile einer einheitlichen Zuständigkeit für Straßengrünpflege und -reinigung zu belegen.

Die differenzierte Flächen- bzw. Objektanalyse ist dazu fortzuführen, weiter benötigt es Auskünfte zu den Leistungsstrukturen, eine Analyse der bisherigen Kosten, eine sehr konkrete Qualitätsaufnahme zum derzeitigen Pflegestand. Es schließen sich der Aufbau einer ITgestützten Leistungsdokumentation, einer Einsatzplanung und der Kontrolle der Leistungserbringung an. Nach der Richtungsentscheidung des Rates müssen sich mehrere Monate arbeitsintensiver Konzeptentwicklung anschließen. Ob sich Grünflächen aus dem unmittelbaren Nahraum des Straßenbegleitgrüns noch sinnvoller Weise in die Pflegeübernahme der EDG einbauen lassen, ist im Einzelfall zu entscheiden und konzeptionell zu verankern.

Nach einer nochmaligen eingehenden Erörterung der Thematik zwischen Verwaltung und EDG wird nunmehr vorgeschlagen, die Zuständigkeit für Parks, Gärten und Außenanlagen von Schulen und Sportplätzen bei der Stadt Dortmund zu belassen. Für diese Sortierung spricht, dass innerhalb der EDG kein landschaftsarchitektonischer oder gärtnerischer Sachverstand aufgebaut worden ist, um die auch regional bedeutsame Garten- und Parkanlagen Dortmunds sachkundig zu managen. Dortmund hat mit dem Hoeschpark, dem Westfalenpark, den Volksgärten, dem Rombergpark, mit seinen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, mit dem Stadtgarten eine herausragende Garten- und Landschaftskultur vorzustellen, die es mit dem Blick auf nationale oder internationale Wettbewerbe oder Gartenbauausstellungen zu profilieren gilt.

Zuletzt soll in einem Turnus von fünf Jahren ein „Stadtsauberkeitskonzept für die Stadt Dortmund“ von der EDG in Abstimmung mit der Stadtverwaltung erarbeitet werden – das erste bis zum 31.12.2019. Hier sind die Themen des sicheren Stadtraums mit der attraktiven Stadterscheinung zusammenzubringen. Ziel muss es sein, Dortmund als attraktive, saubere Stadt der gehobenen Landschafts- und Gartenkultur zu präsentieren.

Update 24. 02. 2018 15:56

Der Personalrat hat in einem Schreiben an den OB protestiert, berichten heute die Ruhr Nachrichten.

Pressemitteilung

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2 Gedanken zu „Wildkrautbeseitigung in Dortmund soll neu aufgestellt werden

  • Danke für die Präsentation dieses Textes, der mit Passivsätzen so viel mehr aussagt als der Verfasser mitteilen möchte, u.a. dass viele Zuständigkeiten entweder ungeklärt sind oder uns vorenthalten bleiben sollen.
    Mein Lieblingssatz: „Nach juristischer Würdigung ist die ordnungsgemäße von der ästhetischen Wildkrautbeseitigung abzugrenzen.“
    Verstehe ich das richtig, dass es bisher nur eine rechtliche Betrachtung gab, ob ein Radweg prinzipiell benutzbar ist?

    Antwort

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