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Stadt Dortmund und die Herausforderung der StVO-Auslegung [mit Update]

In der Anlage 3 Nr. 12 StVO heißt es zum verkehrsberuhigten Bereich einerseits

Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.

und anderseits

Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

Hier gibt es zwei bedeutende Unterschiede:

  1.  Das Wort gefährden wird nur beim Fahrzeugverkehr genannt.
  2. Das Wort „unnötig“ wurde beim Fußverkehr eingefügt.

Der Fußverkehr darf also den Fahrzeugverkehr behindern, wenn auch nicht unnötig, während umgekehrt jegliche Behinderung und erst recht Gefährdung untersagt ist. Was macht die Stadtverwaltung Dortmund draus?

Die Fußgänger und die Fahrzeugführer sind gleichberechtigt. Beide dürfen sich gegenseitig nicht behindern oder gar gefährden.

So heißt es in einem Flyer, den die Stadt nun in einzelnen verkehrsberuhigten Bereichen verteilen will, da es laut einer Pressemitteilung zu deutlich steigenden Beschwerdezahlen darüber gekommen ist, dass selbst in den verkehrsberuhigten Bereichen längst nicht mehr von einer breiten Akzeptanz der StVO die Rede sein kann und jeder aufgrund jahrzehntelang fahrlässig unterlassener Kontrollen macht, was er für richtig hält und sich Bewohner der Stadt nicht zu schade sind, reguläres Verwaltungshandeln in die Nähe von staatsgefährdenden Terrorismus rückt.

Horst Espeloer, der Teil der Bezirksvertretung in der Innenstadt-Ost war, spricht von „Terror“. Der sei vor seiner Haustür in der Wilhelm-Crüwell-Straße im Sommer letzten Jahres losgegangen: „Das Ordnungsamt erteilte ohne Vorwarnung Knöllchen an die seit ewigen Zeiten in der Straße parkenden Anwohner.“ Kurz danach wurden die ersten Autos abgeschleppt. Auch das von Espeloer. 211 Euro hat ihn das gekostet.

Es gab 2016 über 600 registrierte Beschwerden allein aus den Außenbezirken, so die Verwaltung in einer Stellungnahme.

Update 28. 09. 2018

Offensichtlich bleibt die Stadt am Thema dran, verbreitet aber weiterhin das Märchen der Gleichberechtigung.

Update 17. 10. 2018

Die Stadt bleibt dabei, dass das besondere im Verkehrsberuhigten Bereich sei, dass die Verkehrsteilnehmer dort gleichberechtigt sein. Auch wenn das ja, wie gezeigt nicht stimmt, bedeutet das im Umkehrschluss, dass es außerhalb dieser Bereich nicht so ist. Ein Armutszeugnis der Rechtskompetenz bei der Stadt Dortmund.

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar (Testphase) über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

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