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Absicherungen von Arbeitsstellen im Straßenraum in Dortmund

Heute habe ich mal wieder von einem Fall einer fehlerhaften Absicherungen einer Arbeitsstellen im dortmunder Straßenraum berichtet. Von Seiten der Verwaltung in der 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 04.12.2013, dass man dem Ganzen zukünftig verstärkt nachgehen werde.

Herr Schließler bestätigt hierzu, dass es tatsächlich immer wieder Mängel festzustellen seien und dass immer wieder Situationen entstehen würden, bei denen die Baustelle zunächst richtig eingerichtet wurde und dann aus betrieblichen Gründen verändert worden sei. Die Verwaltung sei hier im engen Austausch mit den Tiefbaufirmen und es könne natürlich nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger hier die Baustellenaufsicht übernehmen sollen. Die Tiefbaufirmen würden mit den Vertragsunterlagen alle technischen Detaildaten erhalten, woraus sich auch die entsprechende Haftungsreglung für die Firmen ableite. Man werde dem Ganzen zukünftig verstärkt nachgehen, da die Verwaltung als Bauherr natürlich selber ein Interesse daran habe, einwandfreie Verhältnisse vor Ort vorzufinden.

Wir wollten von der Stadt wissen, welche konkreten Maßnahmen die Verwaltung in den 3,5 Jahren seitdem unternommen hat und wieviele verdachtsunabhängige Kontrollen von Arbeitsstellen im Straßenraum es im letzten Jahr gab. Gegenüber VeloCityRuhr.Net erläutert Stadtsprecherin Heike Thelen:

Die Mitarbeiter der temporären Verkehrsregelung des Tiefbauamtes wurden sensibilisiert, bei Baustelleneinrichtungen auf die Belange des Rad- und Fußgängerverkehrs zu achten. Die Radwegeführung wird gewährleistet, sofern dies möglich ist.

Folgende Zahlen noch als Hintergrund für die Kontrollen von Arbeitsstellen im Straßenraum:
Zahl der angeordneten Baustellen in Dortmund: 1.500
Jahresanordnung Stadtwerke etc., kleine Maßnahmen: 10.000

Große Baumaßnahmen werden in der Regel abgenommen. Ansonsten finden regelmäßige Kontrollen im Rahmen des Außendienstes statt. Dafür wird keine besondere Statistik geführt. Das ist angesichts der vorgenannten Vielzahl an Baustellen nicht möglich.

Lassen wir mal beiseite, dass „sensibilisieren“ ein dehnbarer Begriff zwischen der gemeinsamen Arbeit an konkreten Beispielen mit einem externen Coach oder der Erwähnung unter Sonstiges in einer anstrengende Sitzung ist. Als Maßnahme ist das ein bisschen wenig. Da meine – durchaus kurz gehaltenen – Anmerkungen meist zu Verbesserungen führen, glaub ich nicht, dass es primär darum geht die Sachbearbeiter zu sensibilisieren sondern dass das Problem der mangelnde Rückhalt für wirklich fuß- und radverkehrsfreundliche Lösungen ist (die dann auch mal eine Sperrung für den Autoverkehr bedeuten könnten) und vor allem eine fehlende Überwachungs- und Sanktionierungsstruktur. Dabei geht es nicht mal darum, dass das Tiefbauamt selber vor Ort sein muss, sondern dass man auch z. B. eine Dokumentation des Aufbaus innerhalb von 24 Stunden nach Einrichtung und dann in regelmäßigen Abständen erwartet. Ein Profi erkennt dann schnell, ob das sein kann oder eklatante Mängel vorliegen. So könnte man zumindest zeitnah eine Korrektur dieser Mängel anmahnen. Soetwas muss aber gewollt und implementiert werden. Wenn die üblichen Verdächtigen regelmäßig nachbessern müssen, was ja Geld kostet, werden die die schnell dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter*innen einfach den Verkehrszeichenplan nachstellen und nicht irgendetwas machen. Es kostet nicht mehr Zeit, es richtig zu machen.

In der schriftlichen Antwort der Verwaltung erläuterte die Verwaltung weitergehend:

Die Aufhebung von bereits vorhandenen Radwegen oder Gehwegen kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn dies aufgrund besonderer Umstände in der Örtlichkeit unumgänglich ist.

Thelen erläutert gegenüber VeloCityRuhr.Net dazu:

Besondere Umstände, die zu einer Aufhebung von Rad- und Fußwegen führen können, liegen insbesondere dann vor, wenn sich die Baustelle im Bereich von Rad- und Fußwegen befindet. Solche Gründe sind immer Einzelfall bezogen. Es wird immer versucht, unter Abwägung aller Umstände das Beste für alle Verkehrsarten zu erzielen.

Ach, der Einzelfall, der ohne klaren Kriterienkatalog bearbeitet wird obwohl er andauernd auftritt, wieder mal. Den kennen Leser*innen dieser Seite schon als Schleier, den die Straßenverkehrsbehörde um sich legt, wenn man genauer hinschauen will.

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar (Testphase) über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

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