Sicherheitsbestimmungen in Dortmund mal wieder nicht beachtet
Am Meitnerweg in Dortmund gibt es mal wieder eine Baustelle aus der Kategorie: Am einfachsten ist aufzuzÀhlen, was korrekt ist. Zuerst aber ein Hinweis auf § 32 Abs. 1 StVO.
Es ist verboten, [âŠ] GegenstĂ€nde auf StraĂen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefĂ€hrdet oder erschwert werden kann. Wer fĂŒr solche verkehrswidrigen ZustĂ€nde verantwortlich ist, hat diese unverzĂŒglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.

Ăber Details wie die nicht durchgezogene Linie reden wir gar nicht erst. Ein einzelner FuĂ ist natĂŒrlich keine gute Idee. Sollte eine Warnbarke abhanden kommen, muss sie jederzeit ersetzt werden. Auch am Abend vor Abbau der Arbeitsstelle.
Kommen wir zu den immer wiederkehrenden und schnell folgeschweren Fehlern bei der Missachtung der Richtlinien zur Absicherung von Arbeitsstellen als Sicherheitsrichtlinie, die hier einschlÀgig ist. Sofort fÀllt dem Fachmann die fehlende Absperrschranke vor dem Bauzaun auf. (Zum Thema Absperrschranken und BauzÀune habe ich die Tage schon etwas geschrieben.) Trotzdem nochmal kurz ein Zitat von Uli Korsch:
Es gilt stets der Grundsatz, dass BauzĂ€une im Sinne der StVO Hindernisse darstellen, die je nach Ărtlichkeit mit Absperrschranken, Leitbaken und Warnleuchten gekennzeichnet bzw. gesichert werden mĂŒssen. Mit BauzĂ€unen allein schafft man lediglich eine konstruktive Trennung, bzw. eine UmzĂ€unung, aber keine Absperrung im verkehrsrechtlichen Sinne. Aus diesem Grund sind BauzĂ€une auch nicht anordnungsfĂ€hig. [âŠ] denn ĂŒberall dort, wo der öffentliche Verkehrsraum betroffen ist, sind stets zusĂ€tzliche AbsperrgerĂ€te nach StVO erforderlich.
Vor dem Bauzaun mĂŒsste eine Absperrschranke mit mindestens drei gelben Warnleuchten stehen um vor diesem Hindernis zu warnen, das den Gehweg blockiert, aber nicht straĂenverkehrsrechtlich fĂŒr die Nutzung zu FuĂ sperrt.
Das Zusatzzeichen 1000-12 „FuĂgĂ€nger Gehweg gegenĂŒber benutzen, linksweisend“ (die verwendete Variante ist natĂŒrlich auch eine Phantasieform) macht angesichts des Notstieges ĂŒberhaupt keinen Sinn und braucht ein Verkehrszeichen, zu dem es gehört, z. B. eine Absperrschranke (Verkehrszeichengruppe 600-X).
Aber die wurde ja nicht aufgestellt. Nach den Richtlinien zur Absicherung von Arbeitsstellen gehören Blindentastleisten als ErgĂ€nzung dazu. Die heute ĂŒblichen AusfĂŒhrungen, die auch hier zum Einsatz kommen, haben diese.

Ein Verkehrszeichen 123 „Arbeitsstelle“ und dann noch in einer alten Variante, die so gar nicht aufgestellt werden darf, mitten im Notstieg ist sinnlos und mĂŒsste an einem eigene Pfosten in eigenem FuĂ aufgestellt werden. Auch die Warnbarke mĂŒsste einen eigenen FuĂ bekommen, wobei sie m. E. an der Stelle nichts zu suchen hat.

Viel SpaĂ allen Rollstuhlfahrer*innen, Kinderwagenschieber*innen etc. an der Stelle mit dem fehlenden Keil.

Der Notstieg hört einfach auf nach der HĂ€lfte der Strecke. Geht natĂŒrlich nicht. Das brauch hoffentlich nicht nĂ€her erlĂ€utert werden, warum das nicht geht.

In die Genrichtung ist das alles noch abenteuerlicher. Hier fehlt ein FuĂ des Bauzaunes, eine Warnleuchte liegt irgendwo rum und dann noch dieses Schild.

Leser*innen dieser Seite wissen hoffentlich, dass dieses Schild rechtlich vollkommen belanglos ist.
Ich habe auch so etwas Ă€hnliches auch schon gefunden. Da wĂŒrde ein BĂŒrgersteig incl. Parkstreifen ans der Rheinischen StraĂe mit einem Flatterband gesperrt. Ich habe das Tiefbauamt angerufen und die haben sich tatsĂ€chlich darum gekĂŒmmert. Als ich wieder an der Stelle vorbei kam, war alles ordnungsgemĂ€Ă.
TatsÀchlich ist es auch meine Erfahrung, dass dann meist was passiert, aber bis dahin vergehen Tage und davor war das tage-, wochen- oder monatelang falsch und gefÀhrlich. Es ist aber nicht mein Job, in der Freizeit Baustellen zu kontrollieren, damit nichts passiert.
Da gebe ich dir natĂŒrlich Recht, #Optimismus an# aber vielleicht hilft es ja dem Tiefbauamt auf die Nerven zu gehen und sie kontrollieren in Zukunft selber. #Optimismus aus#
WeiĂ jemand wie die Haftung bei einem Unfall aussieht? Wenn der Fahrradweg z.B. nur mit einem Bauzaun ‚gesichert‘ ist und jemand da rein fĂ€hrt? Ich wĂŒrde erwarten, dass die Baufirma dann selbst haftet, weil die Versicherung grobe FahrlĂ€ssigkeit unterstellt.
Ich halte es fĂŒr halbwegs realistisch, dass die 3 Mitarbeiter nicht in der Lage sind, sich alle Baustellen anzuschauen. Muss ja nur einer krank sein und einer im Urlaub und dann ist da einer alleine. Woran es fehlt:
1) Die Stadt erwartet keine Dokumentation der 2 Kontrollen an Arbeitstagen und der einen Kontrolle an Nicht-Arbeitstagen. Das erhöht den Druck, das ordentlich zu machen ohne den Aufwand fĂŒr die Stadt extrem zu erhöhen.
2) Die Stadt hat keinen Runden Tisch o. Ă€. in dem sie mit den 5-10 Firmen/Unternehmen/Ămtern ein. oder zweimal im Jahr die Defizite bespricht. Der GroĂteil der Arbeitsstellen werden doch von DEW21, Elektro Prange, B.A.S., Stadt selber etc. eingerichtet. Die mĂŒssen sensibilisiert werden. Das macht Arbeit, erspart aber mittelfristig welche.
3) Baufirmen, die wiederholt damit auffallen, dass sich sich nicht an die VerkehrszeichenplÀne halten, werden nicht sanktioniert/von weiteren stÀdtischen Ausschreibungen ausgeschlossen.
Das sind Dinge, die die Leitung der StraĂenverkehrsbehörde angehen mĂŒsste und nicht die Sachbearbeiter.
Ich bin kein Spezialist fĂŒr Haftungsfragen. Neben der Haftung des Verursachers des Unfalls kommt eventuell auch die Amtshaftung zu tragen, soweit nachweisbar ist, dass das Amt seiner Kontrollpflicht im Rahmen des zumutbaren Aufwandes nicht nachgekommen ist. Sicherlich nicht zumutbar ist es, jede Baustelle regelmĂ€Ăig zu kontrollieren. SpĂ€testens nach Beschwerden sollte aber eine Kontrolle erfolgen.