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19 % Umweg in Bochum

Die Wittener Straße in Bochum ist noch nicht für Radfahrer*innen aller Typen fit gemacht sondern noch sehr autoaffin gestaltet. Daher soll man ein Teilstück umfahren, wenn man der vorhandenen bzw. geplanten Wegweisung folgt. Beide Alternativen sind etwa 19 % länger als die direkte Führung, wie die Verwaltung in einer Stellungnahme schreibt. Das hätte noch ein bisschen expliziter herausgestellt werden können, finde ich, damit es der Politik leichter fällt den richtigen Schluss zu ziehen und die Wittener Straße aufzuwerten für den Radverkehr. Aber das soll nicht darüber hinweg täuschen, dass die Verwaltung das überhaupt erfasst hat und es der Politik mitteilt. Knapp 20 % Umweg sind nur akzeptabel, wenn wegfallende Wartezeiten an Ampeln das kompensieren und die Höhenmeter nicht mehr werden. Mit Umfahrungen löst man aber nicht die mangelhafte Erreichbarkeit von Zielen entlang der Wittener Straße.

(Abbildung: Stadt Bochum)

Im Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität der Stadt Bochum am 11. 07. gab es weitere Themen mit Bezug zum Radverkehr.

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar (Testphase) über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

2 Gedanken zu „19 % Umweg in Bochum

  • Peter Maier

    Führungen über Nebenstraßen & Co können immer nur eine sehr wichtige Ergänzung, aber nie Ersatz für fahrradtaugliche Hauptstraßen sein. An den Hauptstraßen liegen Quellen und Ziele des Radverkehrs, sie vereinfachen die Orientierung (die NRW-Beschilderung mit ihrem Schnitzeljagdcharakter ist kein gleichwertiger Ersatz – Bochum mit seinen riesigen Beschilderungslücken zeigt deutlich, warum), sie sind meist direkter und bieten ein wesentlich höheres Maß an sozialer Sicherheit als Nebenstraßen, anbaufreie Bereiche (wie auf der Nordroute: Felder und Friedhof) oder eigenständige geführte Radwege (mehr zur sozialen Sicherheit hier und hier).

    Besonders ärgerlich ist die Weigerung der Stadt Bochum, die Wittener Straße zu zivilisieren, wenn man den weiteren Verlauf Richtung Innenstadt ansieht: Nachdem man zunächst die 90 oder 95% der Radfahrenden vertrieben hat, die nicht auf stark befahrenen, vierstreifigen Straßen radeln wollen, versucht man die verbliebenen Reste mit einer völlig unhaltbaren Gehwegbenutzungspflicht auch noch zu verjagen. Ein völlig inkonsistente Haltung: Über Kilometer hält man Radinfrastruktur für verzichtbar, aber wenn an einer Stelle zufällig schon ein unbenutzbares Stück vorhanden ist, hält man es plötzlich für so wichtig, dass eine Benutzungspflicht angeordnet wird.

    Hintergrund ist natürlich, dass man meint, wegen der Benutzungspflicht die Räumzeiten der Ampel am Lohring nicht für den Radverkehr ändern zu müssen. Das ist aber gleich doppelt falsch. Nicht die Räumzeit, sondern nur ein erhebliches Sicherheitsrisiko kann eine Benutzungspflicht rechtfertigen.

    Und die Räumzeiten müssen den Radverkehr ohnehin berücksichtigen. Denn erstens muss immer mit Nutzern zweispuriger Fahrräder gerechnet werden, deren Fahrbahnbenutzung in solchen Fällen laut Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO: Rn. 23 zu §2 StVO) nicht beanstandet werden soll (und ich weiß aus sicherer Quelle, dass davon an dieser Stelle rege Gebrauch gemacht wird). Und zweitens müssen auch die Nutzer von einspurigen Fahrrädern dort regelmäßig auf die Fahrbahn ausweichen, weil die Kontrolle von Falschparkern in Bochum so ist, wie sie in Bochum eben ist.

    Die Stadt Bochum verweigert an der abgebildeten Stelle mit dem Ampelmast die Aufhebung der (erkennbar rechtswidrigen) Benutzungspflicht. Die Begründung läßt Zweifel aufkommen, ob sich in Bochum irgend etwas geändert hat: Eine geänderte Führung des Radverkehrs sei nicht erforderlich, weil an der Engstelle an der Ampel bisher keine Auffälligkeiten festgestellt worden seien.

    Antwort
    • Norbert Paul

      Nur kurz weiterführend: Wo ist denn der Gehweg hin bei der Ampel? (Von der Kombination mit dem Ausgang eines Hauses reden wir besser mal gar nicht.) Und wo ist die klare visuelle und haptische Trennung von Geh- und Radweg auf dem Abschnitt, den das zweite Bild zeigt? Selbst wenn die Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht gegeben sind, fehlt es an einem Radweg, der hinreichend qualifiziert ist für eine Benutzungspflicht.

      Eine geänderte Führung des Radverkehrs sei nicht erforderlich, weil an der Engstelle an der Ampel bisher keine Auffälligkeiten festgestellt worden seien.

      Eine Logik, die wir von der dortmunder Verwaltung kennen.

      Antwort

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