Abriss- und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße – Planung beginnt
(Stadt Dortmund) Über den Planungsbeschluss zur Maßnahme „Abriss- und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße“ beraten die Bezirksvertretung Innenstadt-West am 5. Juli 2017, der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün am 19. September 2017, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 21. September 2017, der Hauptausschuss und Ältestenrat am 28. September 2017 und schlussendlich der Rat am 28. September 2017. Nach Beschluss des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wird das Tiefbauamt der Stadt Dortmund mit der Planung der oben genannten Maßnahme beginnen. Gestern stand das Thema auf der Tagesordnung des Verwaltungsvorstandes.
Die Brücke über die B1 in Verlängerung der Lindemannstraße ist Bestandteil einer gewachsenen Wegebeziehung zwischen Innenstadt und Stadion, da sie das Kreuzviertel mit dem Stadion, den Westfalenhallen und dem Freibad Volkspark verbindet. Diese Verbindung macht das Stadion zu einem städtischen Stadion und gibt der Stadt Identität. Die Brücke ist bei Messeveranstaltungen und insbesondere an Spieltagen des BVB stark frequentiert. Aufgrund der exponierten Lage der Brücke sollte diese architektonisch ansprechend gestaltet werden.
Die Stadt Dortmund hat sich zudem laut der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund vom 13. Juni 2006 dem barrierefreien Bauen verschrieben. Das Bestandsbauwerk aus den 1950er-Jahren entspricht nicht mehr den oben genannten Anforderungen, so dass die Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße durch einen barrierefreien Neubau am selben Standort zu ersetzen ist. Eine Zuwendung wird im Rahmen der Nahmobilitätsförderung angestrebt.
Sowohl der neu zu gestaltende Vorplatz als Entree der Westfalenhallen als auch der Max-Ophüls-Platz auf der Nordseite diktieren die Machbarkeit von Zugangslösungen zur Brücke. Durch ihre jeweilig geplante Nutzung als auch durch erforderliche Wegebeziehungen bzw. Zugänglichkeiten der angrenzenden Bebauung und nicht zuletzt aus feuerwehrtechnischer Sicht – zweiter Rettungsweg – werden hier enge Grenzen in den Handlungsspielräumen gezogen.
Die Planungen der oben genannten Maßnahme sollen voraussichtlich im dritten Quartal 2017 beginnen. Das derzeit geschätzte spätere Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beträgt einschließlich des Planungsaufwandes von ca. 350.000 Euro nach jetzigem Kenntnisstand ca. 3.950.000 Euro. Es wird mit einer Förderung in Höhe von insgesamt 2.700.000 Euro gerechnet.
Nach Abschluss der Planungsarbeiten wird das Tiefbauamt dem Rat der Stadt einen konkretisierenden Baubeschluss zur Entscheidung vorlegen.