Radroute Emscher Ruhr in Witten wird vorerst nicht gefördert
Der geplante Radweg in Witten, der entlang von Wannenbach und Grotenbach den bereits bestehenden Radweg am Rüpingsbach in Dortmund erreichen sollte1, um so Ruhrtalradweg und Emscher-Weg zu verbinden, wird vorerst nicht gefördert. Die Bewerbung der Emschergenossenschaft (als Projektträger) im Wettbewerb „Klimaschutz im Radverkehr“ des Bundesumweltministeriums war nicht erfolgreich.
Die Strecke, die in erster Linie für den Freizeitverkehr gedacht war, hätte nach Wünschen der Stadt Witten asphaltiert werden sollen, um eine Nutzung auch durch den Alltagsverkehr zu ermöglichen. Ein völlig richtiger Ansatz, auch wenn der Nutzen des Wegs für den Alltagsverkehr dadurch eingeschränkt wird, dass der bereits bestehende Abschnitt am Rüpingsbach in Dortmund (der als Anbindung an den Radschnellweg Ruhr eine wichtige Rolle spielt) mit seiner wassergebundenen Decke und teils umwegreichen Führung nur sehr bedingt alltagstauglich ist.
Schaut man sich die Kriterien des Förderwettbewerbs an (Kurzfassung, Langfassung), so ist das Scheitern der Bewerbung nicht völlig überraschend. Eine wesentliche Reduktion von Treibhausgasemissionen durch einen überwiegend dem Freizeitverkehr dienenden Weg ist nicht zu erwarten. Auch der Modellcharakter („Es muss aufgezeigt werden, inwiefern das Projekt modellhaft und übertragbar ist und somit eine hohe bundesweite Ausstrahlung aufweist.“) war sicher nicht leicht nachzuweisen, denn die Nutzung von Betriebswegen der Emschergenossenschaft für den Rad- und Fußverkehr ist ja (glücklicherweise) keine ganz neue Idee.
Ganz vom Tisch sind die Planungen für die Radverbindung damit allerdings nicht. Das Bundesumweltministerium verweist auf sein Förderprogramm „Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ (Kommunalrichtlinie). Eine schnelle Umsetzung der Gesamtstrecke ist über dieses Programm jedoch nicht zu erwarten. Während im Wettbewerb „Klimaschutz im Radverkehr“ ein Projektabschluss innerhalb von ein bis drei Jahren gefordert wird2 und eine Mindestförderung von 200.000 € ohne Obergrenze bei einer Förderquote von 70%-90% erfolgt, gilt für die Förderung über die Kommunalrichtlinie eine Obergrenze von 350.000 € pro Jahr und eine Förderquote von nur 50%.
Es ist also wohl noch etwas Geduld gefragt.
Radverkehrsförderung, die sich vor allem an Fördermöglichkeiten orientiert, ist eine hilflose.
Warum nicht der Ansatz, dass diejenige Kommune am meisten Geld bekommt, die am meisten erreicht hat im letzten Jahr? Müsste man mal durchdenken. Damit wird dann gute Arbeit belohnt anstatt Geld zu versenken in Projekte, an denen die Projektbeschreibung das Beste ist. Eine Stadt, die z. B. alle Einbahnstraßen öffnet und dann weniger Unfälle und mehr Radverkehrsanteil hat, würde dann dafür belohnt. Wenn sie das Geld für wassergebunde Decken an irrelvanten Stellen ausgibt, wird nichts besser, außer für die drei Renter, die da eine Radtour machen. Dann müsste die Stadt erst mit eigenen Mitteln wieder Erfolge schaffen, um zu beweisen, dass sie mit Radverkehrsgeldern gut umgehen kann. So würden Mittel effektiv eingesetzt. Erfolgsparameter könnte ja auch sein, dass sich Testfahrer*innen bei der Radwegweisung sich höchstens 1 mal je zehn Reisestunden verfahren und nicht 100 mal in der Zeit, oder das Abschneiden im Fahrradklimatest oder die Bearbeitungsgeschwindigkeit von Bürgerbeschwerden.