DortmundInfrastruktur

Rad- und Fußweg an Westseite der Dorstfelder Allee gesperrt

Seit Anfang der Woche (KW 18) ist der Fuß- und Radweg entlang der Dorstfelder Alle zwischen Höfkerstraße und Emscherstraße gesperrt. Eine Umleitung ist eingerichtet.

Auf der Website der Stadt Dortmund findet sich dazu diese Info1:

Sanierung Lärmschutzwand Dorstfelder Allee beginnt

Die Arbeiten werden voraussichtlich vier Monate dauern. Die Kosten betragen rund 230.000 Euro. Nach den vorbereitenden Arbeiten für die Sanierung der vorhandenen Lärmschutzwand werden die Stahlgittermatten auf der Geh- und Radwegeseite demontiert, mit neuen Materialien (Geokunststoffen) belegt und wieder montiert. Abschließend wird die Wand wieder mit Bodenmaterial aufgefüllt und neu bepflanzt. Der Kraftfahrzeug-Verkehr auf der Dorstfelder Allee wird durch die Bauarbeiten nicht beeinträchtigt, da vom dahinter verlaufenden Geh- und Radweg aus gearbeitet wird. Der Fußgänger- und Radverkehr wird daher während der Bauzeit über eine entsprechend ausgeschilderte Umleitung geführt. Das Tiefbauamt und die ausführende Baufirma bitten um Verständnis für nicht vermeidbare Beeinträchtigungen während der Bauzeit.

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1 http://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/planen_bauen_wohnen/tiefbauamt/nachrichten_5/news_tiefbau.jsp?nid=410151

Fabian Menke

Raumplaner, Fahrradschrauber, Alltags- und Lastenradler aus Dortmund. Seit 2012 mit diversen Projekten bei VCR mit dabei. Initiator der Fahrradsternfahrt.Ruhr und Mitbegründer von dein-RUDOLF.de. Von 2016 bis Mitte 2017 berufenes Mitglied im Nahmobiliätsbeirat der Stadt Dortmund für VeloCityRuhr. Seit Mitte 2017 Fuß- und Radverkehrsbeauftragter der Stadt Dortmund.

Ein Gedanke zu „Rad- und Fußweg an Westseite der Dorstfelder Allee gesperrt

  • Arg, mal wieder ein fehlerhafte Baustellenbeschilderung.

    Das zweite Schild von links zeigt das Ende der Umleitung an. Die Füße der Schilder müssten um 90° gedreht sein. Ich hätte VZ 241 hier aufgehoben.

    Bei dem anderen Bild scheint rechts der Fuß bei der Absperrung zu fehlen, auch VZ 241 würde ich hier aufheben.

    Das auf der einen Seite ein Verbot für Radfahrer/Fußgänger steht und in die Gegenrichtung nicht, zeugt auch nicht von Konsequenz.

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