Wahlfreiheit kommunizieren
In der Siegburger Straße in Köln besteht aktuell die Wahlfreiheit zwischen einem Schutzstreifen und einem nicht benutzungspflichtigen Radweg. Beide Führungsformen soll es eine Zeit lang parallel geben, um Erkenntnisse über die Nutzer*innenakzeptanz des Schutzstreifens zu bekommen. Vorbildlicher Weise werden die Verkehrsteilnehmer*innen mit der Situation nicht alleingelassen, sondern es wurde ein Schild aufgestellt.
Das Schild sollte überall im Zusammenhang mit nicht benutzungspflichtigen Radwegen aufgestellt werden, um das Wissen darum bei allen Verkehrsteilnehmer*innen zu erhöhen. Auch hier zeigt sich, dass es viele Möglichkeiten gibt, auf Probleme (hier: verbreitete Regelunkenntnis zur Benutzungspflicht) zu reagieren, wenn man will.
„Nun ja“, so leitet man ja Bedenken heute häufig ein, mir erscheint das dort nicht so ganz zuende durchdacht worden zu sein.
Auf dem Bild sehe ich eine knappe bemessene Fläche zwischen dem Parkraum und der Häuserwand und einen weißen Streifen der so dicht vor den Häusern verläuft, daß nicht genug Raum für bereits einen einzigen und zudem schlanken Fussgänger verbleibt, ohne daß dieser dabei auf den sog. Radweg tritt. Was soll das also für ein Radweg sein? War die Fläche dort früher ein Mischweg, also Fuß/Radweg Zeichen 240? Dann kann dort nach einer Aufhebung ja nur ein Fussweg mit Radfahrer frei eingerichtet sein. Oder bin ich auf dem Holzweg?
Also kann dort gar kein Radweg sein. Und auf dem Fussweg ist dann Radfahrern nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
All dem wird das Schild in keiner Weise auch nur im Ansatz gerecht. Es suggeriert eine Alternative für unsichere Radfahrer. Aber in Wahrheit wird damit eben durch die unsicheren Radfahrer auf dem Fussweg eine neue, alte Gefahrenquelle wiederbelebt, welche zu Lasten der Fussgänger und der allgemeinen Sicherheit geht. Einer Sicherheit, die man mit der Entschilderung der vorangegangenen Situation vermeintlich verbessert hatte.
Fazit: Da wurde nicht bis zuende mitgedacht.