Unterlagen zur Sperrung des Westfalenhallenweges sind nicht geheim!
Am 19.11. stellte ich einen IFG-Antrag bzgl. der Unterlagen zur Sperrung des Weges an den Westfalenhallen. Die Stadt lehnte ab. Die amtliche Akte ist nach Auffassung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit entgegen der Auffassung der Stadt Dortmund nicht Teil der Willensbildung der Verwaltung, die von den Zugangsrechten ausgenommen ist. Vor wenigen Stunden bekam ich von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nun eine E-Mail. Sie teilte mir nun mit, dass die Stadt Dortmund ihr mitgeteilt, meinem Antrag nun doch stattzugeben. Schauen wir mal, wie es weiter geht.
Der vorletzte Satz liest sich etwas merkwürdig.
Meint: „Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben.“
Der Vorletzte Satz, nicht der letzte!
Durch die Ergänzung von einem „hat“ oder ersetzen von „mitgeteilt“ durch „mitteilte“ würde er sich besser lesen.
Noch besser wäre es generel mal die ganzen „teile“ zu kürzen:
Sie teilte mir nun mit, dass die Stadt Dortmund meinem Antrag nun doch stattzugeben will.
Ist angepasst. 🙂