DortmundVerwaltung

Unterlagen zur Sperrung des Westfalenhallenweges sind nicht geheim!

Am 19.11. stellte ich einen IFG-Antrag bzgl. der Unterlagen zur Sperrung des Weges an den Westfalenhallen. Die Stadt lehnte ab. Die amtliche Akte ist nach Auffassung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit entgegen der Auffassung der Stadt Dortmund nicht Teil der Willensbildung der Verwaltung, die von den Zugangsrechten ausgenommen ist. Vor wenigen Stunden bekam ich von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nun eine E-Mail. Sie teilte mir nun mit, dass die Stadt Dortmund ihr mitgeteilt, meinem Antrag nun doch stattzugeben. Schauen wir mal, wie es weiter geht.

Norbert Paul

Bin ohne Warnweste und unzulässigen sowie unsinnigen Blinklichtern unfallfrei mit dem Rad im Alltag unterwegs – auch in dunklen Sachen. Nach einschlägigem Studium folgten mehrere berufliche Stationen in der Verkehrsverwaltung. Dabei heute vor allem mit Rechtsfragen befasst. Mit meinem PGP-Schlüssel kann man mir an norbert.paul@velocityruhr.net verschlüsselte E-Mails schreiben.

4 Gedanken zu „Unterlagen zur Sperrung des Westfalenhallenweges sind nicht geheim!

    • Norbert PaulAutor des Beitrages

      Meint: „Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben.“

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      • Heinz Hansen

        Der Vorletzte Satz, nicht der letzte!
        Durch die Ergänzung von einem „hat“ oder ersetzen von „mitgeteilt“ durch „mitteilte“ würde er sich besser lesen.
        Noch besser wäre es generel mal die ganzen „teile“ zu kürzen:
        Sie teilte mir nun mit, dass die Stadt Dortmund meinem Antrag nun doch stattzugeben will.

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        • Norbert PaulAutor des Beitrages

          Ist angepasst. 🙂

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