Radfahrer schwer verletzt: Polizei nimmt Perspektive der Autofahrerin ein
Am Samstag befuhr ein Dortmunder mit einem Kfz in Lünen die Lanstroper Straße Richtung Preußenstraße. Ein Lünener fuhr zur gleichen Zeit mit dem Rad entlang der Querstraße Richtung Süden. Es kam im Kreuzungsbereich zu einem Zusammenstoß, der zu schweren Verletzungen bei dem Lünener führten. Die Kreuzung liegt in einer Tempo 30-Zone; dem Anschein nach beachtete die Dortmunderin Vorfahrt des Radfahrers nicht.
Das mit der Tempo 30-Zone und Rechts-vor-Links musste ich aus dem Kopf ergänzen, denn in der Polizei-Meldung fehlten die Angaben. Dieses Foto aus meinem Archiv sollte die Fahrtrichtung der Dortmunderin zeigen.
Wer es weniger neutral mag, hier ist der O-Ton der Polizeidirektion Dortmund:
Am Samstag (5.Februar) ist ein 72-jähriger Fahrradfahrer von einem Auto erfasst und schwer verletzt worden. Ersten Erkenntnissen zufolge befuhr eine 55-jährige Dortmunderin mit ihrem Auto die Lanstroper Straße in Richtung Preußenstraße. Gegen 13:00 Uhr übersah sie im Kreuzungsbereich der Lanstroper Straße / Querstraße den für sie von rechts kommenden 72-jährigen Radfahrer. Es kam zum Zusammenstoß bei dem sich der 72-Jährige Lünener schwer verletzte. Zur stationären Behandlung wurde der Radfahrer ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht.
Warum nimmt die Polizei auf dem Beifahrersitzplatz und schildert allein die (Selbstverteidigungs-)Sicht der Dortmunderin? Weil man das schon immer so falsch formuliert hat? Weil der Radfahrer im Rettungswagen war und dann im Krankenhaus? Oder beidem?
Update 08.02.2022 17:39
Und die Polizei hat es schon wieder getan und in einer Pressemitteilung kommt wieder nur die Sicht des Autofahrers vor.
Am Dienstagnachmittag (7. Februar) ist es an der Kreuzung „Am Remberg/ Lissaboner Allee“ in Dortmund-Schüren zu einem Zusammenstoß zwischen einem Fußgänger und einem Auto gekommen. Nach ersten Erkenntnissen übersah der 59-jährige Autofahrer aus Castrop-Rauxel beim Rechts-Abbiegen den 84-jährigen Dortmunder. Er stand gegen 16.10 Uhr mit seinem Opel verkehrsbedingt auf der Lissaboner Allee und fuhr anschließend nach rechts auf die Straße Am Remberg, als er plötzlich einen Knall hörte und den Fußgänger bemerkte. Glücklicherweise ereignete sich der Unfall bei Schrittgeschwindigkeit, dennoch wurde der Senior am Arm verletzt und durch Rettungskräfte in ein Krankenhaus gebracht. Für die Dauer der Unfallaufnahme kam es zu minimalen Verkehrsbeeinträchtigungen.
Unerwähnt bleibt die Perspektive des Fußgängers und § 9 Absatz 3 Satz 3 StvO: „Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.“ Wieder eine Chance für Aufklärung vertan.