Keine einzige Anzeige wegen Parken auf Blindenleitsystem in Dortmund
Im Vergleich zu anderen Städten ist Dortmund vergleichsweise weit mit dem Bau barrierefreier Übergänge. Wäre da nicht das Problem, dass diese immer häufiger zugeparkt sind. An machen Stellen ist dies längst der Normalzustand, obwohl das zusätzlich zu den straßenverkehrsrechtlichen Verbotstatbeständen zusätzlich gemäß § 7 I e der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund vom 17.12.2013 untersagt ist.
Es ist untersagt auf den vorhandenen Blindenleitsystemen (Leitlinien aus Rippen-/Noppensteinen) jegliche Gegenstände wie z. B. Papierkörbe, Bestuhlungen, Fahrzeuge etc. abzustellen oder näher als 0,60 m von beiden Seiten an diese Leitlinien heranzustellen.
Laut der Stadt wird in dem Fall als Regelsatz ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25,– € erhoben. Würde dies nicht bezahlt, würde eine Anzeige erstattet. Dies ist 2018 kein einziges Mal passiert. Ganz anders sieht es aus bei Verstößen gegen § 7 I c der OBV (Benutzen von Sitzmobiliar entgegen seiner Zweckbestimmung). Hier gab es im Jahr 2018 97 Anzeigen durch das Ordnungsamt, nachdem erteilte Verwarnungen (Regelsatz: 15,– €) nicht gezahlt wurden. Was eine zweckbestimmte Nutzung von Sitzmobiliar ist, ist sehr auslegungsfähig und kann zur Reglementierung von auf Rücklehnen sitzenden Jugendlichen genauso genutzt werden, um unliebsame Randgruppen zu vertreiben. Oder man nutzt es, um Obdachlosen, die mangels Alternative auf einer Bank nächtigen, für ihre prekäre Lage ordnungsbehördlich zu verfolgen. Mit dem Ansatz, Obdachlosigkeit aufgrund eines anderen Tatbestands der OBV, zu begegnen, erreichte die Stadt Dortmund letztes Jahr ein überregionales Medienecho. Sich liegend in der Sonne ausruhenden Anzugträgern begegnet man sicherlich nicht mit Verwarnungen, sondern eher mit Fotoanfragen, um amtliche Broschüren mit „urbanen“ Bildern versehen zu können.
Sicherlich korrelieren Verwarnungen und Bußgelder nicht direkt und Randgruppen und Jugendlichen fällt es sicherlich schwerer Verwarngelder zu zahlen als Besitzer*innen von Mittel- und Oberklassewagen, aber die große Diskrepanz dürfte ein deutliches Indiz dafür sein, dass es der Stadt Dortmund wichtiger ist, unliebsame Bürger*innen zu gängeln und zu vertreiben, als blinden und sehbehinderten Bürger*innen die eigenständige Mobilität sicher zu stellen.