Radkultur

Land NRW – Förderprogramm auch für private und gewerbliche Lastenräder gestartet!

Diese Meldung befasst sich mit den verschiedenen Förderungsmöglichkeiten nach der Richtlinie „Emissionsarme Mobilität“. Für die Förderung von E-Lastenrädern nach dieser Richtlinie haben wir bereits vor einem Monat einen ausführlichen Artikel veröffentlicht. /pm

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Um die Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen flächendeckend zu unterstützen, möchten wir eine besonders große Zielgruppe mit unseren stark nachgefragten Förderprogrammen erreichen. Mit der weiter ausgebauten Förderung setzen wir zusätzliche Anreize für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen, auf klimaschonende elektrische Antriebe umzusteigen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Minderung von Schadstoffemissionen in unseren Städten.“

  • Konkret erhalten Privatpersonen und Unternehmen beim Kauf eines Elektrolastenrads bis zu 30 Prozent des Kaufpreises dazu, für Kommunen sind sogar 60 Prozent der Anschaffungskosten förderfähig.
  • Vermieter von mehr als drei Wohneinheiten, Flottenbetreiber mit mehr als vier Fahrzeugen sowie Arbeitgeber mit mehr als vier Stellplätzen erhalten außerdem attraktive Zuschüsse vom Land. Lassen sie sich von Experten Konzepte erstellen, wie sie ihren Fuhrpark auf E-Fahrzeuge umstellen oder die Ladeinfrastruktur ausbauen können, zahlt das Land für diese Leistung einen Zuschuss von maximal 15.000 Euro.
  • Die dritte neue Förderung kommt Kommunen in Nordrhein-Westfalen zugute, die Elektrofahrzeuge leasen möchten. Hier übernimmt das Land bis zu 40 Prozent, bei Brennstoffzellen-Fahrzeugen bis zu 60 Prozent des Neupreises, die als Anzahlung bei Beginn des Leasingvertrags geleistet werden.

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet damit nun in seinem Landesprogramm Emissionsarme Mobilität ein sehr umfangreiches Förderportfolio im Bereich Elektromobilität sowohl für Privatleute als auch für Kommunen und Unternehmen an.

Die aktuell verfügbaren Förderungen im Überblick:

Privatpersonen:

  • Förderung von Ladeinfrastruktur (z.B. Wallbox). Hier übernimmt das Land NRW bis zu 50 Prozent der Kosten bis 1.000 Euro.
  • Förderung von Elektro-Lastenrädern in Kommunen mit Stickoxid-Grenzwertüberschreitungen mit bis zu 30 Prozent (max. 1.000 Euro) der Kosten

Kommunen:

  • Umsetzungsberatung Elektromobilität: Gefördert werden maximal 80 Prozent der Beratungskosten (maximal 24.000 Euro)
  • Anschaffung von Batterieelektrofahrzeugen: Förderung bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 30.000 Euro)
  • Anschaffung von Brennstoffzellenfahrzeugen: Förderung bis zu 60 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 60.000 Euro)
  • Anschaffung von Elektro-Lastenrädern: bis zu 60 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 4.200 Euro)
  • Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur: für eine Wallbox bis zu 80 Prozent der Ausgaben (maximal 1.600 Euro); für eine Ladesäule bis zu 80 Prozent (maximal 4.800 Euro pro Ladepunkt)
  • Leasing von Elektrofahrzeugen: Förderhöhe orientiert sich am Neupreis, der als Anzahlung zu Beginn des Leasings geleistet werden muss

Unternehmen:

  • Umsetzungsberatung Elektromobilität: Gefördert werden maximal 50 Prozent der Kosten (maximal 15.000 Euro).
  • Anschaffung von Elektrolastenrädern: bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 2.100 Euro)
  • Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur: bis zu 50 Prozent der Ausgaben für eine Wallbox (maximal 1.000 Euro); für eine Ladesäule (maximal 3.000 Euro pro Ladepunkt).
  • Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur: Ladesäulen für Handwerker und Unternehmen. Bis zu 50 Prozent der Ausgaben (maximal 5.000 Euro je Ladepunkt).

Alle weiteren Informationen zu Antragsstellung,  den Förderquoten und Anforderungen finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg. Gefördert wird in den Städten mit einer hohen Luftbelastung.

Pressemitteilung

Alle hier veröffentlichten Pressemitteilungen geben die Meinung des Herausgebers wieder und nicht unsere. Wir mögen Meinungspluralismus. Die Überschriften stammen in der Regel von uns. Kleinere, notwendige Anpassungen z. B. zur korrekten Angabe eines Termins/Datums wie »heute« statt »gestern« werden nicht gesondert gekennzeichnet.

4 Gedanken zu „Land NRW – Förderprogramm auch für private und gewerbliche Lastenräder gestartet!

  • MatthiasO

    Das ist grundsätzlich gut. Die Beschränkung auf nur die Kommunen, in denen eine hohe Belastung der Luft mit Stickoxiden nachgewiesen wurde, ist aber alles andere als gut. Praktisch überall – also auch hier – ist immer die Rede davon, dass die Förderung „in den Städten mit hoher Luftbelastung“ oder „mit Stickoxid-Grenzwertüberschreitungen“ in Anspruch genommen werden könnte. Korrekt formuliert hieße es aber „in den Städten mit durch das LANUV nachgewiesener Belastung / Grenzwertüberschreitung“. In allen anderen Städten, in denen rein zufällig keine Messung an größeren Straßen erfolgt (z.B. Hattingen), gucken Bevölkerung und Kommunen nun in die Röhre. Ganz klar ist, dass praktisch überall, wo ähnliche Strukturen bestehen – also stark befahrene Straßen, womöglich noch mit Randbebauung – Schadstoffbelastungen auftreten, die für die Bevölkerung mindestens nicht gesund sind. Es ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, dass sich das Land bei diesen Förderungen so beschränkt und nach einem letztlich zufällig gewählten Muster fördert. Die Kommunen, die jetzt keine kritischen Messwerte vorzeigen können, werden dadurch eindeutig benachteiligt, weil sie sich nicht genauso gut auf den Weg z.B. hin zu einer stadt- und klimaverträglicheren Fahrzeugflotte machen kann.

    Wie unlogisch das ist, wird z.B. deutlich, wenn man das Stadtgebiet Essen mit den Stadtgebieten Bochum und Hattingen vergleicht. Rein zufällig ist Hattingen nicht genauso wie Werden/Heidhausen/Fischlaken in die nächstgrößere Stadt eingemeindet worden. Rein zufällig profitiert die Bevölkerung im Essener Süden nun von Förderungen, die Hattinger hingegen müssen trotz praktisch gleicher Gebietsstruktur leer ausgehen.

    Unabhängig davon ist es ebensowenig nachvollziehbar, dass ausschließlich elektrisch unterstützte Lastenfahrräder gefördert werden. Solch eine Unterstützung ist schön und praktisch und in hügeligen Gegenden vermutlich notwendig, wenn man wirklich schwerere Lasten transportieren möchte. Die Konfiguration als Pedelec aber zur zwingenden Voraussetzung für eine Förderung zu machen, ist nun wirklich nicht sinnvoll. Mit Muskelkraft betriebene Räder sind weitaus klima- und ressourcenschonender als Pedelecs. Mit dieser Beschränkung wird weiter der Eindruck verstärkt, man benötige zwingend ein Pedelec um mit dem Fahrrad Alltagswege bewältigen zu können. Es gibt leider genug Menschen, die sich kein Pedelec leisten können und zum Glück genug, die sich keines leisten wollen. Suggeriere ich aber, dass man im Alltag eines benötige, ist das hinderlich, wenn ich einen möglichst weitgehenden Umstieg auf das Fahrrad fördern möchte.

    Genauso könnte im Übrigen jede Anschaffung eines Fahrrades mit Transportmöglichkeit gefördert werden. Damit wären Rennräder und Mountainbikes zunächst ausgeschlossen, auch wenn man damit natürlich auch einzelne Besorgungen machen kann. Das wäre aber immerhin nachvollziehbar.

    Schade.

    Damit wird mein Vertrauen in einen echten Änderungswillen der Landespolitik hinsichtlich der Förderung der Elektromobilität und erst Recht der Fahrradmobilität nicht unbedingt größer.

    Antwort
    • Peter Maier

      Interessant ist ja in dem Zusammenhang auch, dass die Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge überall gilt und nicht davon abhängt, ob das LANUV eine Belastung nachgewiesen hat.

      Antwort
      • Simon Knur

        Schau aus welchem Ministerum es kommt. Und pogres-Mittel kommen aus dem EU-Fond…

        Antwort
    • Norbert Paul

      Die Förderung privater Neu-Fahrzeuge ist sozialpolitisch mehr als fragwürdig (auch wenn es für den einzelnen Nutzen stiften mag).

      Antwort

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