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Zur Kritik am Lünener Ghost Bike

Die Unfallstelle (Foto: ADFC Lünen)

Bei Facebook wird die Aufstellung eines Ghost Bikes in Lünen gerade debattiert.  In den Debatte werden mal mehr und mal weniger explizit Thesen formuliert. Bei den Belegzitaten war ich so frei, Tippfehler zu korrigieren.

These 1: Radfahrer sind auch rücksichtslos und sollen sind erst einmal selber auch rücksichtsvoller verhalten, bevor Sie mehr Rücksicht einfordern.

Aber hier sollte man nicht immer nur auf die Autofahrer schimpfen und von denen mehr Rücksicht fordern. Wenn ich mir täglich ansehe wie kopf-und rücksichtslos manche Radfahrer unterwegs sind, da ist es nur ein Wunder und oft der schnellen Reaktion der Autofahrer zu verdanken das nicht noch mehr passiert. Ich habe den Eindruck als würden Verkehrsregeln für Radfahrer nicht gelten und da sollte man einfach anfangen.

 

Gerade in Lünen sollte man aber nicht nur auf die Autofahrer zeigen.

 

Aber wir wissen ja auch das nicht immer die Autofahrer schuld sind sondern auch viele Radfahrer sich wie Rowdys verhalten.

Zuerst einmal geht es hier um einen konkreten Unfall. Bisher gibt es keine Hinweise, dass sich der Radfahrer rücksichtslos verhalten hat. Wenn man das hier als Argument ins Spiel bringt, unterstellt man dem Radfahrer, selbst schuld zu sein. Und wer sagt, dass diejenigen, die das Rad aufstellen, rücksichtslos fahren?

Das ganze kann man auch grundsätzlicher betrachten: Wenn man sich umschaut, sieht man sowohl rücksichtslose Menschen, die ein Auto nutzen, als auch welche, die mit dem Fahrrad unterwegs sind. Ja auch zu Fuß kann man rücksichtslos unterwegs sein. Nur bleiben einem die Rücksichtslosen länger im Gedächtnis als die anderen. Keiner sagt, dass alle Radfahrer*innen Engel sind. Genauso schließt ja keiner von kriminellen Rasern auf alle anderen Autofahrer*innen. Rücksichtslosigkeit ist also keine Sache des Verkehrsmittels sondern der Person die das Verkehrsmittel nutzt. Das muss schon deswegen so sein, weil keiner nur ein Verkehrsmittel nutzt.

Natürlich wäre denkbar, dass rücksichtslose Menschen überdurchschnittlich häufig Rad fahren. Das hat aber noch keiner untersucht und es wäre auch schwer zu erklären, warum gerade das Fahrrad für diese attraktiv sein sollte.

Hier lohnt auch ein Blick in die polizeiliche Unfallstatistik für Dortmund und Lünen. Das Falsche Verhalten von Radfahrer*innen ist so selten, dass es nicht mal in der Statistik ausgewiesen wird.

(Auszug aus dem Verkehrsbericht 2017 der Polizeidirektion Dortmund)

Was mit Maßnahmen gemeint ist, habe ich letztes Jahr erklärt. Auch die amtliche Statistik ist da eindeutig für Deutschland:

Insgesamt galten 42,8 % aller unfallbeteiligten Radfahrer als Hauptverursacher ihres Unfalls. Bei Unfällen mit einem Pkw war der Radfahrer nur zu 24,6 % und bei Unfällen mit Güterkraftfahrzeugen nur zu 19,8 % der Hauptverursacher des Unfalls. Bei Unfällen mit Fußgängern wurde dagegen dem Radfahrer häufig (60,2 %) die Hauptschuld angelastet. Auch Kollisionen mit Krafträdern wurden überwiegend von Radfahrern verschuldet (50,6 %).

Auch wenn man das ins Verhältnis zum geringen Radverkehrsanteil setzt, spricht nichts dafür, dass von den Radfahrer*innen eine besondere Gefahr ausgeht. Manchmal sind die halt anders, als man so meint.

Über 75% der Unfälle zwischen KFZ und Fahrrad hat die KFZ als Schuldigen.

 

Das glauben Sie ja wohl selber nicht.

Genauso wie Radfahrer*innen regelmäßig Beinaheunfälle verhindern ist das bei Autofahrer*innen auch so. Genau an der Stelle setzt das Ghost Bike an und richtet sich an alle Verkehrsteilnehmer*innen.

Der Effekt der für mich dieses Weiße Fahrrad hat ist in erster Linie, dass ich als Autofahrer wahrnehme, dass dort ein Mensch im Straßenverkehr gestorben ist.  Ich reflektiere dadurch mein Verhalten im Straßenverkehr und das ist wahrscheinlich auch der das was das Fahrrad bewirken soll.

So ein Rad sollte an jeder Stelle zu finden sein, an der ein Fahrradfahrer ums Leben gekommenen ist. Als Mahnmal für alle Verkehrsteilnehmer noch aufmerksamer zu sein.

Das ist ein wichtiger Aspekt dabei. Das Ghost Bike richtet sich aber nicht nur an Autofahrer*innen.

Mir ist nicht bekannt, dass jemals ein Ghost Bike für jemand aufgestellt wurde, der sich grob über die StVO hinweggesetzt hat.

These 2: Lünen sollte das Geld für andere Dinge ausgeben.

Bringt das Ghostrad irgendeinen davon zurück??? Nein und deshalb halte ich es auch für absolute Geldverschwendung, Lünen könnte das Geld für sinnvollere Dinge nutzen! Man kann den toten Radfahrern natürlich gedenken, keine Frage, aber nicht so!

Das Fahrrad wird nicht von der Stadt finanziert sondern privat. Wie in einem anderen Kommentar vermutet, handelt es sich dabei um ein aussortiertes Fahrrad und ein bisschen Farbe. Die Kosten tragen mehrere Privatpersonen. Der Materialwert würde vielleicht für ein oder zwei neue Verkehrszeichen reichen.

These 3: Radfahrer*innen sind die Guten.

Und, außerdem, wenn ein Radfahrer sich nicht an Verkehrsregeln hat, tut er das in der Regel nur, wenn es für ihn ungefährlich ist, ihm nichts passiert.

Allein weil schon ein Teil meines engen Freundeskreis gerne Auto fährt, mag ich das Schwarz-Weiß-Denken nicht. :-)

Im Prinzip ist dazu bei These 1 alles gesagt: Verkehrsverstöße begehen wir alle mal. Und Radfahrer*innen sind manchmal nicht Engel, sondern schlicht zu faul zum Anhalten z. B. Anderseits ist nicht alles, was nach einem Fehlverhalten aussieht, auch eins, wie z. B. in These 7 erläutert wird.

These 4: Radfahrer sind auch schuld.

… die unzähligen Fahrradfahrer die meinen machen zu können was sie wollen, ohne anzeigen oder schauen einfach mal quer über die Straße fahren, Kopfhörer im Ohr, mitten auf der Straße rumeiern, bei rot über die Ampel fahren, zu zweit/dritt nebeneinander fahren usw und sich dann noch beschweren wenn ein Autofahrer hupt!!

 

Und wieviele Radrambos gibt es die es wirklich drauf anlegen? Ich hab dafür kein Mitleid über!

Die Aufstellung ist keine juristische Beurteilung der Schuldfrage. Das werden irgendwann die Gerichte klären. Und wie in These 1 und 3 erläutert, sind Radfahrer*innen  nicht alle Unschuldsengel. Auch ist klar, dass selbst dem aufmerksamsten und regeltreusten LKW-Fahrer so ein Unfall passieren kann.

 

Naja, ein LKW hat einen sehr großen toten Winkel, denkt einfach mal drüber nach… Evtl. konnte der Mann überhaupt nicht gesehen werden.

Das Problem ist nicht der tote Winkel, sondern dass der Mensch hinter dem Steuer im richtigen Moment in den richtigen Spiegel gucken muss.

(Screenshot Twitter)

Und an der Stelle sei nochmal darauf hingewiesen, dass die Tragik dieses Unfalls unabhängig davon ist, wie sich andere andernorts verhalten. Eine Sippenverantwortung gibt es nicht.

These 5: Ghost Bikes bleiben nicht lange weiß und heile.

Zumal rechne ich damit das solche Räder nicht lange weiß oder heil bleiben

Mir ist für Deutschland nur bekannt, dass es mal einen Diebstahl eines Ghost Bikes gab. Ansonsten bleiben die Räder meines Wissens nach heile. Vandalismus ist selbst für die Ghost Bikes in der Dortmunder Nordstadt mir bisher nicht bekannt.

These 6: Wir brauchen ein Mahnmal dafür, dass Radfahrer*innen sich erst einmal an die Regeln halten sollen.

Aber das ghostbike sollte ein Mahnmal sein für die unzähligen Fahrradfahrer die meinen machen zu können was sie wollen,

Bisher ist nicht bekannt, dass ein Regelverstoß des Radfahrers unfallursächlich war und die Regelverstöße andere sind für die Beurteilung des Unfalls belanglos.

These 7: Radfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren.

… die unzähligen Fahrradfahrer die meinen machen zu können was sie wollen,  […] zu zweit/dritt nebeneinander fahren usw. und sich dann noch beschweren wenn ein Autofahrer hupt!!

Die Rechtslage ist da etwas komplexer und setzt die Beachtung verschiedener Paragrafen und der verfestigten Rechtssprechung voraus:
Innerorts ist es in den meisten Fällen erlaubt, nebeneinander Rad zu fahren auf der Fahrbahn. Es ist nur dann nicht erlaubt, wenn dadurch ein legaler Überholvorgang verhindert wird. Legales Überholen ist innerorts aber seltest möglich. Zum legalen Überholen gehören je nach Situation mindestens 1,50 Meter Seitenabstand zu Radfahrer*innen, das Einhalten der Höchstgeschwindigkeit, genug überblickbare Strecke für den Überholvorgang, was angesichts der vielen Seitenstraßen fast nirgends der Fall ist. Man darf nur nicht auf der Fahrbahn fahren, wenn es einen benutzungspflichtigen Radweg gibt. (s. These 8)

Wer das nachlesen möchte: In einem Artikel habe ich das kürzlich näher behandelt.1

Gibt es einen gekennzeichneten Fahrradweg gehört der Fahrradfahrer da hin. Und bei Zwei Fahrer nun mal hintereinander und nicht neben einander.

Eine solche Regelung gibt es in Deutschland nicht für Radwege.

Wenn zwei Leute nebeneinander fahren. Der eine auf dem Radweg. Der andere daneben. Nur damit sie Quatschen können. Ist das nicht richtig. Punkt Da braucht man auch nicht diskutieren. Ich fahre ja auch nicht neben einem anderen Auto und wunder mich wieso von vorne plötzlich ein anderes kommt.

Nebeneinander fahren können, ist in Autos ein Grund-Feature, auch wenn das erstaunlich selten genutzt wird.

 

These 8: Radfahrer sollen den Radweg benutzen.

Genau so einen Fall hatte ich gestern auch. Hobby-Radrennfahrer auf einer Straße wo 70/km erlaubt war. Wohl gemerkt auf der anderen Seite ein schöner breiter Radweg.  zum Überholen ansetzen will zieht der Typ ohne Handzeichen quer über die Straße in Richtung Radweg

 

Gerade in Lünen sollte man aber nicht nur auf die Autofahrer zeigen. Kenne keine andere Stadt wo Radfahrer so Rücksichtslos und leichtsinnig sind. Wenn man zu weit neben einander Fährt und der Zweite dabei nicht mehr auf dem Radweg sondern mittig von der Straße. Da muss man sich nicht wundern das mal was passiert.

 

Fahr auf dem Radweg, davon gibt es hier in Lünen genug… Nötigung ist kein Kavaliersdelikt.

 

Wozu gibt es Radwege oder Regeln wenn sich keiner dran hält?

 

Gibt es einen gekennzeichneten Fahrradweg gehört der Fahrradfahrer da hin.

Bisher ist nicht bekannt, dass der Radfahrer den dortigen Radweg nicht benutzt hat. Die Sicherheit von Radwegen ist umstritten, unstrittig ist, dass schlecht gebaute Radwege gefährlich sind. Die gefährlichste Stelle von Radwegen sind übrings die Kreuzungen und genau dort ist ja der Unfall passiert.

Seit vielen Jahren müssen Radwege übrings nur dann benutzt werden, wenn diese als benutzungspflichtig ausgeschildert sind – durch die blauen Schilder.  An die Anordnung der Benutzungspflicht sind hohe Hürden gebunden, die viele Kommunen nicht ernst nehmen.

Freigegebene Gehwege müssen nicht benutzt werden und dürfen i. d. R. nicht schneller als in Schrittgeschwindigkeit befahren werden.

Es kann durchaus legal sein, dass die Fahrbahn genutzt wird und parallel jemand den nicht benutzungspflichtigen Radweg befährt. Woran man letztere erkennt, ist nicht juristisch geklärt, da Deutschland im Gegensatz zu den meisten Nachbarländern auf ein entsprechendes rechteckiges Schild für Radwege verzichtet.

An der Stelle höre ich schon das „Aber man kann den ja trotzdem …“. Stimmt. Jedem steht frei, statt mit dem Auto zu fahren in Zukunft mit dem Rad dort zu fahren. Die wenigen nutzen ihr Recht, aber die haben sich das meist gut überlegt und tragen mit ihren Steuern genauso zur Finanzierung der Fahrbahn bei, wie jede*r Kfz-Nutzer*in. Nur macht ein Fahrrad die nicht so kaputt.

Ein Grund ist z. B., dass Sichtbeziehungen dort häufig eingeschränkt sind.

An einen Fall denke ich besonders schaudernd zurück, im Winter bei Schnee und glatter Straße. Ich komme von der Autobahn die Miguelallee runter und man fädelt sich dann auf die Zubringerstraße ein. Getrennt durch Gebüssch. Über dem Gebüsch sehe ich eine Mütze, denke noch, ah mach langsam, da kommt dann gleich ein Radfahrer. Nehme zum Glück den Fuß vom Gas, allerdings prescht der Radfahrer über einen wilden Weg plötzlich durch das Gebüsch mir genau vor die Funzel. Ich konnte auf rutschiger Straße ca. 20 cm vor ihm zum Stehen kommen.

Wo wir gerade schon bei Anekdoten sind, die mit dem Unfall nichts zu tun haben.

Hobby-Radrennfahrer auf einer Straße wo 70/km erlaubt war. Wohl gemerkt auf der anderen Seite ein schöner breiter Radweg. Drei Fahrer vor mir überholen den Radfahrer und als ich auch zum Überholen ansetzen will zieht der Typ ohne Handzeichen quer über die Straße in Richtung Radweg.

Ob er Radweg überhaupt benutzungspflichtig war, kann man von hier nicht beurteilen. Es gibt auch Radwege in räumlicher Nähe, die keine Benutzungspflicht auslösen können. Was könnte (!) hier eine Rolle gespielt haben? Vielleicht war der Radweg erst da zu erkennen oder zu erreichen. Soetwas kommt leider häufiger vor. Plötzlich nach links abbiegen wenn hinter einem jemand ist, ist aber ganz sicherlich keine gute Idee. Übrings steht in der StVO nichts von der Pflicht, seinen Arm auszustrecken. Jedoch dürfte das meistens das geeignete Mittel sein, um § 9 Abs. 1 Satz 1 1. HS zu entsprechen.

Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen.

Und dann war noch die Frage, wozu es Radwege gibt? Die kamen etwas ab den 20er-Jahren auf, als das Auto erfunden worden war und eine gewisse Verbreitung gefunden hatte.

These 9: Weil es Radrambos gibt, soll man kein Mitgefühl mit tödlich  verunglückten Radfahrer*innen gaben.

Auch Radfahrer haben sich an die STVO zu halten und das tun zu 90% die meisten nicht. Handy, Rotlicht, Beleuchtung, Nötigung und und und… Ich sag ja, „Radrambos“ und „Ökoterroristen“ die meinen Ihre CO2-Bilanz verbessern zu müssen benehmen sich so. Und jetzt hört endlich auf zu jammern und zu heulen!

 

Der Aufschrei von Schwächeren ist aber ungerechtfertigt, wenn dieser bewusst die Verkehrsregeln penetrant verletzt.

Das die Nötigung manchmal korrektes Verhalten ist, ist in den vorherigen Thesen ausformuliert. Hingegen sind die ganzen parkenden Autos auf Geh- und Radwegen … Am Ende macht es wenig Sinn, Fallzahlen gegeneinander aufzuwiegen, da die nichts darüber aussagen, wie korrekt sich die Unfallbeteiligten in dem Moment und generell verhalten haben.

Es gibt bisher keinen Hinweis darauf, dass hier ein „Radrambo“ verunglückt ist. Der Begriff ansich ist schon fraglich, wird doch gerade korrektes Verhalten (Fahren auf der Fahrbahn etc.) gerne als Fehlverhalten interpretiert.

These 10: Man soll Ablenkungen während der Fahrt bekämpfen und manchen Fahrern eine Maximalgeschwindigkeit einprogrammieren.

Da sollte man lieber Ablenkungen während der Fahrt bekämpfen und manchen Fahrern eine Maximalgeschwindigkeit einprogrammieren..

Nach den bekannten Infos spielte beides hier keine Rolle. Beides liegt zudem nicht im Einflussbereich von engagierten Radfahrer*innen. Tempo 30 als Regelhöchstgeschwindigkeit wird in Deutschland aus ideologischen Gründen verhindert und die Strafen für Raser sind so attraktiv, dass man zumindest in Grenznähe längst einen Rasertourismus hat.

These 11: Es gibt keine andere Stadt, in der Radfahrer*innen so rücksichtslos und leichtsinnig sind wie in Lünen.

Kenne keine andere Stadt wo Radfahrer so Rücksichtslos und leichtsinnig sind.

Das ist schwer zu beurteilen. Massenhafte Regelverstöße von Radfahrer*innen sind meist (nicht immer) ein Indiz für fehlerhafte und
schlechte Infrastruktur oder gar für Infrastruktur, die zu Fehlverhalten zwingt oder verleitet. Das legalisiert das alles nicht, gibt aber Hinweise zu Lösungsansätzen.

These 12: Nebeneinander Rad zu fahren führt zu Unfällen.

Wenn man zu weit neben einander Fährt und der Zweite dabei nicht mehr auf dem Radweg sondern mittig von der Straße. Da muss man sich nicht wundern das mal was passiert.

Das war hier nicht unfallursächlich. Ich habe noch nie von so einem Fall gehört und ich frage mich auch, wie genau das zu einem Unfall führen soll, der nicht passiert wäre, wenn hintereinander gefahren wird.

These 13: Radfahrer*innen sollen ohne Kopfhörer fahren.

Ohne Kopfhörer fahren

Bevor das verboten wird, müsste man sich erst einmal darum kümmern, dass Autos schon ohne Musik zu hören, extrem akustisch abgeschottet sind. Im Kfz darf man zusätzlich auch noch Musik hören.

1 Paul, Norbert 2018: Nichts gewonnen durch Fahrradstraßen. 20 Jahre Fahrradstraßen; Mobilogisch! 1/18, S. 39-41;

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar (Testphase) über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

5 Gedanken zu „Zur Kritik am Lünener Ghost Bike

  • Da haste dir aber eine Menge Arbeit gemacht… Respekt. Die meisten Aussagen wären mir schlicht zu blöd und nicht mal einer Antwort wert…

    Faszinierend ist aber einmal mehr, wie unheimlich wichtig es für viele ist, sich in die Gruppe der Autofahrer, aber zumindest der Nicht-Radfahrer einzusortieren, um dann im typischen divide-et-impera-Modus gegen die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu keilen…

    Antwort
    • > Da haste dir aber eine Menge Arbeit gemacht… Respekt. Die meisten Aussagen wären mir schlicht zu > blöd und nicht mal einer Antwort wert…

      Ja, finde ich auch bewundernswert. Ich frage mich aber, wer hier adressiert wird? Die Phrasendrescher werden sich wohl kaum um die analytische Aufarbeitung Ihrer steilen Thesen scheuen. Oder sollen die geneigten Leser angehalten werden, weniger mit dem Messer im Mund auf der Straße zu fahren?

      > divide-et-impera-Modus

      Man könnte soviel mehr erreichen, wenn es nicht wahr wäre.

      Antwort
      • Norbert Paul

        Ich frage mich aber, wer hier adressiert wird?

        Ich hatte der Redaktion ein paar Anmerkungen geschickt zur Diskussion, falls die nochmal was dazu schreiben und da Kommentare aufgreifen. Das habe ich dann abends nochmal ausgearbeitet. Können FB-Account-Besitzer*innen dann einfach verlinken.

        Zielgruppe sind nicht die Stammleser*innen (vielleicht reicht auch tatsächlich Stammleser).

        Antwort
    • Norbert Paul

      Nene, die fahren doch auch alle gerne Fahrrad als Freizeitbeschäftigung, aber korrekt auf dem Gehweg, um den Verkehr nicht zu behindern.

      Antwort
  • Matthias Lindblom

    Gerade die Lünener müssen das Maul aufreißen. Die Note für dortige Radwege sind schlechter als Schulnote 6

    Antwort

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