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Schiebestrecke im Radverkehrsnetz NRW nicht zulässig

(Foto: Norbert Paul)

Anfang des Monats berichteten wir über eine Schiebestrecke im Radverkehrsnetz NRW am Möhnesee. Auf Anfrage von VeloCityRuhr bestätigt Peter London vom Ministerium für Verkehr NRW, dass eine Ausweisung durch Bereiche, die für den Radverkehr defacto z. B. aufgrund von Treppen nicht befahrbar sind oder in denen Radfahren nicht erlaubt ist, nicht zulässig ist. In solchen Fällen sei eine alternative Führung des Radverkehrs über andere Straßen und Wege auszuschildern.

Der Kreis argumentierte, dass es den Wunsch gäbe, den Damm in das Radverkehrsnetz einzubinden. Natürlich ist das möglich, indem die Wegweisung bis zum Damm geführt wird und wer dann mag, kann auf dem Damm mit oder ohne Rad spazieren gehen. Warum das dann als Radverkehrsnetz ausgeschildert sein muss, erschließt sich nicht. Für die Wahl des Damms als (Zwischen)ziel einer Radtour ist es nicht nötig ortsunkundigen Radfahrer*innen, die einfach nur von A nach B fahren wollen, mit der Aussicht (und dem Schiebestress) zwangszubeglücken. Je nach Anzahl der Fußgänger*innen wird man die Aussicht gar nicht genießen können. Auch stellt es sich häufig als eher anstrengend bis unmöglich heraus, Liege- und Lastenräder über längere Strecken zu schieben.

Stefan Hammeke, Radverkehrsbeauftragte des Kreises Soest, hatte gegenüber VeloCityRuhr.Net bestätigt, dass es eine alternative Strecke gibt, die länger sei und mehr Höhenmeter bedinge. Genau Unterschiede lassen sich aus meiner Sicht schwer angeben, da dies von den konkreten Wegebeziehungen abhängt. Es kann auch gut sein, dass man gar keinen Umweg und zusätzlichen Höhenmeter fahren muss. Nur die Strecke von einem Dammende bis zum anderen zu betrachten, führt zu falschen Ergebnissen, da keiner nur diese Strecke fährt. Aufgrund der höheren Geschwindigkeit beim Fahren dürfte die alternative Führung bei den meisten Radfahrer*innen die Akternativstrecke gar keine längere Fahrzeit bedeuten.

Nur für den Fall, dass es keine Alternative gäbe, wäre eine Schiebestrecke möglich, so London, bekannt ist ihm aber kein Fall.

Fazit: Der Kreis muss hier die Wegweisung ändern und ADFC-, Gemeinde- und Kreisvertreter*innen müssen dann in Zukunft ihr Rad weiterhin schieben. Nur schieben sie dann auf einem Gehweg und nicht mehr auf einem Gehweg auf den Radfahrer*innen fehlgeleitet werden, die einfach von A nach B wollen, weil das Rad Mittel zum Zweck ist und keine Freizeitbeschäftigung, wie es das im Auge vieler ist. Die touristische Bedeutung ist dadurch nicht beeinträchtigt.

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar (Testphase) über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

2 Gedanken zu „Schiebestrecke im Radverkehrsnetz NRW nicht zulässig

  • Da spricht Herr London wahre Worte. Was er nicht sagt bzw. nicht sagen kann/darf: Wenn Alternativrouten wesentliche Umwege bedeuten, sollten Kommunen möglichst alles daransetzen, die direkte und attraktivere Strecke mit dem Rad befahrbar zu machen. Dabei ist dann auch die Politik aufgefordert, sinnvolle Lösungen entweder mitzutragen oder zu initiieren.
    Als Beispiel könnten hier fehlende Radverkehrsverbindungen abseits der völlig fahrradunfreundlichen Hauptstraßen durch Wattenscheid (reine Fußgängerzone (die aber mit Kfz befahren und beparkt wird)) und die nicht alltagstaugliche vollständige Sperrung der Hattinger Fußgängerzone benannt werden.

    Die neue Führung des Ruhrtalradweges wird, gerade auf Hattinger Ruhrseite angekommen, ebenfalls umwegig und konfliktbehaftet sein. Die direkte Alternative, die bisher schon über schlechten Schotter/Kies/Sand zu fahren ist, soll nicht genutzt und auch nicht für Ortskundige aufgewertet werden. Und das nur, weil beim Umweg ein Hotel und ein Campingplatz ganz direkt passiert werden. Dafür kann man dort dann bei Hochwasser auch nicht mehr fahren, weil dadurch die tiefste Stelle weit und breit passiert werden muss.

    Genauso gäbe es für den Alltagsverkehr die Möglichkeit, die Hochwasserumfahrung des Ruhrtalradweges zwischen Hattingen und Essen alltagstauglich bzw. in Teilen überhaupt erst wieder sicher befahrbar zu machen. Das würde sowohl dem Alltags- als auch dem Freizeitverkehr nutzen.

    Müsste man halt wollen und dann die Prioritäten entsprechend definieren. Bisher der Tourismus leider zu sehr im alleinigen Fokus. Wobei nicht unerwähnt bleiben darf, dass auch durch touristische Aufwertungen Verbesserungen für den Alltagsverkehr erzielt werden könn(t)en. Die Entwicklung des radrevier.ruhr als zertifizierte Radreiseregion mit entsprechenden Qualitäten könnte allen nutzen – wenn die Kommunen mitmach(t)en.

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    • Norbert Paul

      … vor allem finde ich den Weg unten lang um’s Vorbecken viel eindrucksvoller.

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