Andernorts und überallVerkehrsrecht

Anzeigen korrekt stellen

Wir haben inzwischen mehrfach – zuletzt diese Woche – darüber berichtet, dass man sich als Bürger*in gegen die Weigerung der Politik, eine angemessene Verkehrsüberwachung durchzuführen, mit privaten Anzeigen wehren kann gegen Falschparker. Beim Schreiben einer Anzeige sind bestimmte materielle Anforderungen zu erfüllen. Im Prinzip ist das überall gleich. In dem Zusammenhang ist es wichtig, dass man die Örtlichkeit sehr genau angibt an dem der Verstoß begangen worden sein soll, so dass AG Husum in einem aktuellen Urteil.

Denn we­sent­lich zur Bestimmung und Konkretisierung der Tat ist die Angabe des Tatortes. Entscheidend ist, dass die Tat – auch hin­sicht­lich des Begehungsorts – so ge­nau be­zeich­net ist, dass sie sich als un­ver­wech­sel­bar mit an­de­ren denk­ba­ren Taten des­sel­ben Täters dar­stellt.

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar (Testphase) über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

2 Gedanken zu „Anzeigen korrekt stellen

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