Es geht nur gemeinsam am Radschnellweg…
Weil die Diskussion ĂŒber FuĂgĂ€nger vs Radfahrer hier merklich Fahrt aufgenommen hat (was ich persönlich ĂŒberhaupt nicht gut finde), mal ein paar Anmerkungen von mir (Michael) zum Baufortschritt und zur Rechtslage:
1. Im Bereich Univiertel ĂŒber Krupp bis Frohnhausen ist der RS Ruhr nicht fertig. Gebaut wurde dort bislang mit den RVR Mitteln das Projekt „rheinische Bahn“. Ein „Upgrade“ auf RS1 Standard ist geplant, aber eben noch nicht erfolgt, wie man an der fehlenden Trennung zwischen Radfahrern und FuĂgĂ€ngern, und der teilweisen wassergebundenen Decke erkennt.

2. Wegen der fehlenden Trennung ist der gesamte Weg mit Verkehrszeichen 240, also gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert. FuĂgĂ€nger und Radfahrer nutzen den Weg daher gleichberechtigt, es gilt der Grundsatz der gegenseitigen RĂŒcksichtnahme. Schrittgeschwindigkeit fĂŒr Radfahrer gilt da aber ausdrĂŒcklich nicht, wohl aber hat das Tempo stets angepasst zu sein. Dass man, wenn Sonntag Nachmittag viel los ist, an kleinen Kindern nicht mit 30+ km/h vorbeibolzen darf, sollte eigentlich sowas von selbstverstĂ€ndlich sein dass man es nicht erwĂ€hnen muss. Gleichzeitig gilt fĂŒr FuĂgĂ€nger mit und Hundehalter auch, dass man ausreichend Platz lassen muss und mit Radfahrern rechnen muss.

3. Auf den Bereichen Richtung MĂŒlheim ist mit Z241 beschildert – getrennter Radweg und FuĂgĂ€ngerweg. Das heiĂt, dass dort Radfahrer auf dem asphaltierten Bereich fahren und die FuĂgĂ€nger (und Jogger) auf dem wassergebundenen Weg gehen mĂŒssen. Soweit die Rechtslage. Inline gelten als FuĂgĂ€nger und haben daher auf der Fahrbahn formal nichts verloren. Allerdings gilt auch da, was nicht stört, sollte niemanden behelligen. Oberlehrerhaftes „FuĂgĂ€ngerweg ist links!“ Rufen erinnert mich persönlich an Autofahrer, die mit der Hupe an einen Radweg erinnern. Auch ist der FuĂgĂ€ngerweg rein objektiv nicht fĂŒr Rollstuhlfahrer und Inliner geeignet.
4. Egal ob auf dem bereits ausgebauten Bereich, oder auf Bereich der rheinischen Bahn: Die Bezeichnung Radschnellweg hat keine eigenstĂ€ndige juristische Bedeutung. Insbesondere setzt sie § 1 und die weiteren Vorschriften der StVO NICHT auĂer Kraft. Es gilt also wie ĂŒberall – Vorsicht, gegenseitige RĂŒcksichtnahme und an die Verkehrslage angepasste Geschwindigkeit sind zwingende Voraussetzung fĂŒr die Teilnahme am StraĂenverkehr. Und das heiĂt eben auch, Sonntags Nachmittags sollte man nicht erwarten können, mit 40+ km/h auf der Strecke entlang fahren zu können. Auf einer Autobahn ohne Tempolimit darf man Freitags abend im Berufsverkehr auch keine 400 km/h fahren.
Also nehmt aufeinander RĂŒcksicht.
5. Das beste ist und bleibt aber, wenn Konflikte gar nicht erst entstehen. Eine gute Planung der Trasse, die FuĂgĂ€nger und Radfahrer möglichst trennt, ist dafĂŒr zwingende Voraussetzung. Wo man das nicht, oder sehr schlecht gemacht hat, sieht man die Konflikte sehr deutlich (Baldeneysee, Phoenixsee). In MĂŒlheim an der Ruhr an der Hochpromenade scheint die letzte Nachbesserung der Planung das Problem doch noch minimiert zu haben. Auch an den weiteren Stellen des RS 1 sollten wir hoffen, dass das so wird.
DarĂŒber werden wir weiterhin kritisch berichten.
Text: Michael Slöchting (RS1 FB-Team), Redaktion Simon Knur
Oberlehrerhaftes âFuĂgĂ€ngerweg links gehen“, FuĂgĂ€nger sollten auf dem schmalen Streifen im GĂ€nsemarsch laufen oder ganz Verschwinden, das ist im MĂŒlheim an der Ruhr immer wieder, auch auf dem Viadukt, zu hören. Gerne benutzen die Rennfahrer dabei den Radschnellweg als Trainingsstrecke, auch wenn auf den Engstellen das VZ 240 gilt. Abgebremst wird kaum, Berg runter geht es ja auch locker mit 40 Km/h.