Kaum zu glauben: Bereits nach 20 Jahren setzt die Hagener Straßenverkehrsbehörde geltendes Recht um
Die Westfalenpost berichtete am 18.04.2017 sowohl in der Printausgabe, wie auch online, dass Ampeln in der Stadt wegen der Radfahrer umgestellt werden müssten und es zu längeren Rotphasen käme. Grund sei eine neue Änderung in der Straßenverkehrsordnung. Verschwiegen wird, dass diese Änderung bereits aus dem Jahr 1997 stammt und in diesem Jahr ihr 20jähriges Jubiläum feiert.
Die Nationalsozialisten hatten im Dritten Reich die allgemeine Radwegebenutzungspflicht für Radfahrer eingeführt. Danach war es verboten, die Fahrbahn zu nutzen, wenn es daneben einen Radweg gab. Dieses sollte die geplante Massenmotorisierung unterstützen und für, von Radfahrern befreite Fahrbahnen sorgen.
Im Jahr 1997 gab es dann endlich, durch die Novelle der StVO, eine Änderung dieser Regelung. Es wurden erstmals in der StVO Qualitätskriterien, wie Regel- und Mindestbreiten für Radwege eingeführt, sowie auch die Bedingung, dass Radwege frei von Hindernissen sein müssen, wenn eine Benutzungspflicht angeordnet werden soll. Auch gab es einen neuen Absatz (§ 45 Abs. 9), der Einschränkungen der Verkehrsteilnehmer, also auch der Radfahrer, nur erlaubt, wenn es auf der Straße eine erhöhte Gefahrenlage gibt, die das normale Maß erheblich überschreitet. Dieses betrifft auch die Radwegbenutzungspflicht, die seit dem nur noch durch die entsprechenden blauen Radwegschilder angeordnet werden darf, wenn auch die, in der StVO vorgeschriebenen Anforderungen, erfüllt sind.
Die Straßenverkehrsbehörden hatten eine Frist bis zum 01.10.1998, um die Rechtmäßigkeit der Benutzungspflicht ihrer örtlichen Radwege zu überprüfen. Bei fehlendem Erfordernis oder bei mangelhaften Qualitätskriterien musste die Benutzungspflicht entfallen und die blauen Radwegschilder sollten abgeschraubt werden.
Da ist es doch erfreulich, dass die Hagener Verwaltung jetzt, wenn auch mit mehrjähriger Verspätung, diesen Verpflichtungen nachkommt.
Die WP berichtete auch, dass es jetzt durch längere Räumzeiten für Radfahrer, die Abgasbelastung vor den Ampeln steigt. Ampeln werden allerdings dort benötigt, wo massenhaft Kfz-Verkehr auftritt. Radfahrer und Fußgänger brauchten eigentlich gar keine Ampeln. Sie werden aber durch diese, für sie nachteilige Schaltungen, inklusiv sehr kurzer Grünphasen, stark behindert. Eine andere Tatsache wird wohl auch gerne übersehen: Die giftigen Abgase kommen immer noch aus dem Auspuff der Autos.
Dieser Artikel erschien zuerst auf doppelwacholder.wordpress.com
Eine Perle ist doch die Bildunterschrift:
Wenn man den Motor ausstellt, entstehen doch nicht mehr Abgase.
Gut, dass die nicht in Dortmund waren. Da hat man das Problem anders gelöst und s. g. Radampeln aufgehängt, die 1-2 Sekunden eher grün geben. Gibt auch andere Fälle. Böse Zungen behaupten, dass das vor allem dem Autoverkehr nutzt, weil der die Reaktionssekunde schon vor seinem Grün hat. Als „Ausgleich“ wird es für den Radverkehr eher rot.
Recht haben sie ja, jetzt sind wir schuld, dass die Autos an Ampeln Abgase in die Luft jagen.
Und hej, was sind schon 20 Jahre im Kosmischen Gefüge….. Wenn man überlegt, die lange der Mensch gebraucht hat, das Rad zu erfinden, und dann daraus das Fahrrad, dann sind die 20 Jahre doch förmlich ein Wimpernschlag.
Ganz ehrlich, der Bericht wurde doch von einem Schreibling verfasst, der sich jetzt ärgert, dass er jetzt 2 min länger in seinem Abgaspanzer sitzt auf dem Weg zur Arbeit.