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Make Fahrradstraßen great again!

In Essen zieht aktuell ein ehemaliger ÖPNV-Mitarbeiter, Fußgänger und Radfahrer gegen Fahrradstraßen vor Gericht. Ein wenig wirr ist zwar seine Argumentation, nach der Fahrradstraßen, wie die südliche Altenessener Straße, „gezielt gegen Autofahrer eingesetzt werden, was einer ideologischen Verkehrspolitik entspräche“. Wenn man das anerkennen würde, so müsste man sehr sehr sehr viele Autostraßen, wie die parallel verlaufende Gladbecker Straße, ebenso verbieten.

Aber ein gutes hat diese Klage, denn Redakteur Martin Spletter stellt fest: „Kaum ein Bürger weiß, was Fahrradstraßen sind“. Hinzu kommt, dass sie noch nicht in ausreichender Zahl vorliegen und miteinander vernetzt sind. Insofern danke ich Dir, Wolfgang Raitz, für die Aufmerksamkeit, die Du generiert hast!

Ich muss eingestehen, dass wir bei VeloCityRuhr selbst bislang sehr sparsam mit dem Thema umgegangen sind. Auf Fahrradstraßen wird erst in fünf Artikeln Bezug genommen. Das wollen wir künftig ändern und versprechen, uns mindestens einmal pro Woche dem Thema zu widmen. Hier schon mal ein Beitrag darüber, wie in Hamburg der Fahrradstraße Aufmerksamkeit verschafft wird.

Make Fahrradstraßen great again!

Spoiler alert: they always were.

Albert Hölzle

Ich bin Forschungsmanager im Bereich Logistik und Mobilität an der Universität Duisburg-Essen und habe 2010 VeloCityRuhr mit dem Ziel gegründet, alle Informationen zum Thema Radfahren im Ruhrgebiet zentral verfügbar zu machen (vgl. VeloWikiRuhr). Mit der Zeit hat sich das Ganze um verschiedene Projekte erweitert. Bei allem, was wir tun, gilt folgendes: Wir wollen ein fahrradfreundliches Ruhrgebiet. Wir radeln schon mal vor. Wir sind VeloCityRuhr.

2 Gedanken zu „Make Fahrradstraßen great again!

  • Michael HA

    Die Begründung des Rentners ist schon reichlich schräg, aber er hat, wenn man die StVO streng auslegt sogar Recht. Denn eine Fahrradstraße kommt dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.
    Ob das in einer Autostadt wie Essen der Fall sein wird, ist zu bezweifeln. Was ist denn nun der Unterschied zwischen einer Fahrradstraße und einer Tempo 30-Zone?
    1. „Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt“ In der Realität ist jedoch Kfz-Verkehr erlaubt. Eine Nutzungsänderung gibt es daher nicht.
    2. „Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.“ Darf der Radverkehr denn auf anderen Straßen gefährdet oder behindert werden? Selbstverständlich nicht. Hier wäre die Fahrradstraße sogar kontraproduktiv, denn in den Köpfen der Autofahrer entsteht der Eindruck: Nur wenn die Straße für Radfahrer gewidmet ist, muss ich mich zurückhalten, auf allen anderen Straßen darf ich mit Bleifuß draufhalten. Verstärkt wird der Unsinn noch durch ein großzügiges: „Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.“

    3.
    Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Auch hier wird fälschlicherweise suggeriert, dass Nebeneinanderfahren woanders verboten sei. Das ist aber gerade nicht der Fall, nur in seltenen Fällen, wo andere behindert werden, müssen sie hintereinander fahren. Auf Fahrradstraßen dürfen Radfahrer andere Verkehrsteilnehmer trotzdem nicht behindern. Die Fahrradstraße setzt keineswegs den §1 StVO außer Kraft.

    Der einzige Grund für eine Einrichtung der jetzt noch übrig bleibt ist, das man sagen kann: Wir haben etwas für Radfahrer gemacht – wir sind fahrradfreundlich, ohne dabei anderen, vor allem dem Autoverkehr, weh zu tun.
    Übrigens vielen Dank für den Filter http://nationaler-radverkehrszustand.velocityruhr.net/
    Eine tolle Sache! Da brauche ich jetzt meinen RSS-Feed nicht mehr.

    Antwort
    • Übrigens vielen Dank für den Filter http://nationaler-radverkehrszustand.velocityruhr.net/
      Eine tolle Sache! Da brauche ich jetzt meinen RSS-Feed nicht mehr.

      Gerne und danke für das positive Feedback.

      Denn eine Fahrradstraße kommt dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.

      Das dürfte auf den fließenden Verkehrs abzielen und ich würde mich da nicht so schnell in die Irre leiten lassen durch den ruhenden Kfz-Verkehr. Sollte jedoch der ruhende Verkehr entscheidend sein, sollte man auch die Fahrräder auf den Privatgrundstücken berücksichtigen und dann kann man so ziemlich überall Fahrradstraßen ausweisen. ;-)

      Der einzige Grund für eine Einrichtung der jetzt noch übrig bleibt ist, das man sagen kann: Wir haben etwas für Radfahrer gemacht – wir sind fahrradfreundlich, ohne dabei anderen, vor allem dem Autoverkehr, weh zu tun.

      Genau so wird der RS 1 wohl im Kreuzviertel realisiert in Dortmund.

      Antwort

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