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Fortschritt: Gehwegparken neben Containern am Lütgendortmunder Hellweg aufgehoben

Im Artikel „Der Nicht-Fortschritt der Aufhebung eines unzumutbaren Parkplatzes“ berichtete Norbert Paul darüber, wie zäh sich in Dortmund die Aufhebung einer Parkstandsmarkierung auf einem Gehweg gestalten kann, die dort niemals hätte angelegt werden dürfen (tatsächlich wurde die Markierung erst nach acht Monaten entfernt).

Da wir nicht immer nur meckern wollen (Anlass gibt es ja leider genug): Ein großes Lob an die Verwaltung, die in einem ähnlich gelagerten Fall am Lütgendortmunder Hellweg (auf Höhe der Straße mit dem schönen Namen Flaspoete) das Problem innerhalb von zwei Wochen beseitigt hat. Dort war Gehwegparken neben einer Reihe von Recyclingcontainern angeordnet worden, obwohl der Platz völlig unzureichend war. Oder es war nach dem Aufstellen der Container vergessen worden, die Beschilderung anzupassen.

Parkende Fahrzeuge versperrten daher entweder den Gehweg oder standen halbseitig auf dem Radfahrstreifen und gefährdeten dort den Radverkehr. Eine vergessene Parkstandsmarkierung aus längst vergangenen Zeiten schien im Bereich hinter den Recyclingcontainern sogar ausdrücklich zum halbseitigen Parken auf dem Radfahrstreifen aufzufordern. Innerhalb von vierzehn Tagen wurde die alte Markierung entfernt, Zeichen 315 vor den Recyclingcontainern abmontiert und an einem neuen Pfosten hinter den Containern angebracht.

Wer unbedingt ein Haar in der Suppe finden möchte, wird natürlich die Frage stellen, warum die falsche Beschilderung denn so lange dort stehen konnte, obwohl das Tiefbauamt doch alle zwei Jahre eine umfassende Verkehrsschau durchführen muss.1 Und obwohl auch dem Ordnungsamt bei seinen unermüdlichen und höchst erfolgreichen Bemühungen, die Radwege und Gehwege in Dortmund frei von Falschparkern zu halten, an dieser Stelle eigentlich etwas hätte auffallen müssen…

Aber wir wollen ja nicht immer nur meckern.

1 Rn. 57 VwV-StVO zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: „[…] Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die Träger der Straßenbaulast […] sind dazu einzuladen.“ Anmerkung: Die Straßenverkehrsbehörde in Dortmund ist das Tiefbauamt.[supsystic-gallery id=13]

 

 

Peter Fricke

Peter aus Dortmund schreibt mit der Absicht, auch von jenseits der Stadtgrenzen zu berichten. Interessiert sich für Infrastruktur und die Frage, wie man des Rad als Verkehrsmittel für die große Mehrheit attraktiv machen kann. Ist leider nicht in der Lage, mit Falschparkern auf Radverkehrsanlagen gelassen umzugehen. Per E-Mail erreichbar unter peter.fricke, dann folgt das übliche Zeichen für E-Mails, und dann velocityruhr.net.

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