Das war 2020: Pop-Up trifft Straßenverkehrsrecht
Im Rahmen der Verkehrswende-Debatte pop häufiger noch als Radwege die Forderung nach mehr kommunalen Wildwuchs bei der Verkehrsregelung auf – akka „Experimententierklausel“ o. ä. Das ist aber nicht der naheliegenste Ansatz. Das Straßenverkehrsrecht ist allen Ergänzungen zum Trotz noch immer vor allem Ordnungsrecht, das den Umgang mit dem Bestand regelt. Der Bestand ist durch bauliche Gestaltung und Widmung determiniert. Darauf, dass die Kommunen sich vielmehr mit dem Straßenrecht befassen sollten, betont Almut Neumann:
Anders als bei Anordnungen auf Grundlage des Straßenverkehrsrechts sind bei einer straßenrechtlichen Umwidmung keine konkreten Gefahren für die Verkehrssicherheit erforderlich. Eine Umwidmung kann vielmehr nach dem Wortlaut der meisten Landesgesetze zum Straßenrecht „aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls“ erfolgen. […] Teilweise gehen einzelne Städte in Deutschland nun auch genau diesen Weg […] Es bleibt zu hoffen, dass sich weitere Städte und Kommunen diesem Beispiel anschließen und die Verkehrswende mitgestalten werden. Für sie gilt ebenfalls das Motto: Nutzt das Straßenrecht!
Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen
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