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Frühjahrsrätsel zum Radverkehr – Auflösung

Ich danke allen für’s Mitraten. Wie versprochen, löse ich das Frühjahrsrätsel zum Radverkehr auch auf.

1) Welchen Anteil hatte der Straßen- und Wegebau in den 1830er-Jahren am Etat der Stadt Dortmund?

In den 1830er-Jahren war Dortmund ein kleines Städtchen. 1822 bestand die Bürgermeisterei Dortmund aus der Stadt, den Außenbürgern und den Dörfern Huckarde, Dorstfeld, Wambel und Cörne (heute Körne). 7959 Einwohner wohnten insgesamt in der Bürgermeisterei (Benzenberg 1835: 92). Wenn man nur die Stadt Dortmund ansich betrachtet ergibt sich für 1834 Ausgaben von 4.955 Taler. Davon wurden 3.325 für den Straßen- und Wegebau inkl. Schleusen und bedeckte Rinnen ausgegeben. 1.370 Taler davon waren ein Kostenanteil der gesamten Bürgermeisterei für den Unterhalt von Chausseen und Polizeiwegen (Benzenberg 1835: 94). Damit hatte der Straßen- und Wegebau einen Anteil von etwa 67 %.

Werfen wir eine Blick auf Barmen. In Barmen waren es 1833 25.515 Einwohner*innen (Benzenberg 1835: 31). Barmen – das nur am Rande – war wie Elberfeld damals deutlich einwohnerstärker als Reichsstädte wie Dortmund. 1832  lebten in n Elberfeld 30.543 Menschen (Benzenberg 1835: 26).  Zurück zum Barmer Haushalt: In Barmen wurden von 23.190 Talern 8.000 Taler im Jahre 1833 in die Wege-, Pflaster- und Brückengelderkasse eingezahlt (Benzenberg 1835: 32). Das sind 34 %. Hinzu kommen noch 2.000 freiwillig aufgebrachte Taler für die Straßenbeleuchtung (Benzenberg 1835: 33).

2) Aus welchem Jahrzehnt und Staat stammt die folgende Aussage aus einem ministeriellen Erlass?

Die Regelung des Radfahrverkehrs bietet dabei besondere Schwierigkeiten, da das Radfahren zwischen dem sonstigen Mischverkehr […] für die Radfahrer selbst eine schwere Verkehrsgefährdung bedeutet. Wir ersuchen daher […] nach Möglichkeit eine Trennung des Radfahrverkehrs von dem übrigen Verkehr durchgeführt wird.

Kaum jemand dürfte wissen, dass Schönheitschirurgie keine Erfindung der letzten Jahrzehnte ist. So fand die erste belegte Nasenkorrektur aus kosmetischen Gründen 1898, also vor 120 Jahren in Berlin statt (Ramsbrock 2016: 31). Der Arzt ]acques Joseph operierte dann bis 1904 insgesamt 48, bis 1907 insgesamt 200 Nasen (Ramsbrock 2016: 33). Auch andere Ideen sind älter, als man denkt.

Bevor wir zur Auflösung kommen, noch ein Schwenk aus der Geschichte, wenn auch mir mehr Bezug zum Thema. Schon in der Fassung der Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung von 1934 wurden für Deutschland beim Führerscheinrecht Elektroautos gesondert betrachtet (§ 4 Abs. 1).

Die Fahrerlaubnis wird für jede Antriebsart (Elektromotor, Verbrennungsmaschine, Dampfmaschine usw.) in folgende Klassen eingeteilt.

 

Jetzt – wenn wir uns der eigentlichen Frage zuwenden – müssen alle Leser*innen tapfer sein, die meinen, dass dies eine Übersetzung aus dem Dänischen oder Niederländischen wäre und der Text schon 30 oder 40 Jahre alt ist. Die Einleitung war ja schon ein eindeutiger Hinweis. 😉 Der Text stammt vom Deutschen Staat und ist sogar noch deutlich älter. Gut, die Aktiven hinter dem Radentscheid in Berlin waren noch nicht ansatzweise geboren, als vor über 90 Jahren diese Ansichten in Berlin offizielle Staatsansicht war. Da kann man es ihnen nicht verübeln, wenn sie denken, sie würden da etwas Innovatives fordern. Nachzulesen ist das Zitat in einem Erlass der deutschen Reichsregierung vom 2. 2. 1928 (s. Literatur).

Im Gegensatz zum Preußischen Landtag fasst der Preußische Städtetag damals den Beschluss (Trunz 1930: 19),

dass alle Ausgaben zur Schaffung von Radfahrwegen im gegenwärtigen Augenblick nicht zu den dringendsten Aufgaben der Gemeinden gehören und infolgedessen bis zu einer wesentlichen Besserung der Finanzlage der Gemeinden zurückgestellt werden müssen.

Der Autor des hier zitierten Absatzes sah neben den Gemeinden auch den Fahrradhandel und insbesondere die Radfahrer (das *innen macht aus zeitgeschichtlichen vermutlich wenig Sinn) verpflichtet, Geld für den Bau von Radfahrwegen bereit zu stellen (Trunz 1930: 19.21).

Er berichtet, dass das Fahrrad Wegbereiter der Motorfahrzeuge gewesen sein und die Entwicklung beider Verkehrsarten eng miteinander verknüpft sein. Deshalb hätten sich die Sport- und Fachkreise des Motorfahrzeugs sich restlos der Arbeitsgemeinschaft zur Propagierung des Radfahrwegegedankens angeschlossen hätte. Der Verfasser von eben jener Stelle beklagt, das noch nicht alle Gliederungen der Verbände den Radfahrwegebau noch nicht ausreichend unterstützen.

3) Lassen wir mal kurz beiseite, ob Separation nun ein Fortschritt oder Rückschritt ist. Die Radentscheid-Szene und der ADFC Bundesverband sind nicht die Einzigen, die das Ziel verfolgen.

Die […] Führung jeder Verkehrsart  auf besonderer Bahn bedeutet gewiss einen entscheidenden Fortschritt. Sichert sie doch jeder Verkehrsart die ihr angemessene Straßendecke […] und bringt durch die gesonderte Führung jeder Verkehrsart neben besserer Leistung auch eine höhere Verkehrssicherheit mit sich. […] Das [=die vielen getöteten Fußgänger*innen] wird sich kaum ändern, solange sie nicht auf räumlich von den Fahrstraßen getrennte Wegen gehen. Dahin die Entwicklung weiterzuführen heißt, aus der Unfallstatistik nur die zwingenden Schlüsse zu ziehen.

Die Frage ist nun: Wer verfolgt das gleiche Ziel?

Auch dieses Zitat ist schon älter. Das Spannende ist, dass mit dieser Forderung heute eine Abkehr von der Auogerechten Stadt gefordert wird aber genau mit diesen Worten wurde Ende der 1950er-Jahre eben jene von ihren Befürwortern gepriesen. Dieses Zitat stammt aus dem Buch „Die autogerechte Stadt“ von Hans Bernhard Reichow (1959: 11).

Literatur

Benzenberg, Johann Friedrich 1835: Die Gemeinde-Ausgaben der Städte Düsseldorf, Elberfeld, Barmen, Köln, Bonn, Coblenz, Creuznach, Trier, Aachen, Münster, Minden, Arensberg, Dortmund, Berlin, Leipzig und Paris. 2. Aufl. Bonn: Weber. Online verfügbar unter http://www.digitalis.uni-koeln.de/Benzenb/benzenb_index.html, zuletzt geprüft am 15.01.2018.

Ministerium des Innern/Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten 1928: Radfahrwege und Verkehrsinseln. RdErl. d. MdI. u. d. MfLDuF v. 2. 2. 1928 – II M 44 Nr. 1/28 u. I 5323; in: Ministerialblatt für die preußische innere Verwaltung 79, Sp. 125–126.

Ramsbrock, Amelie 2016: »Der liebe Gott Schönheitschirurgie wird korrigiert!«. Schönheitschirurgie in der klassischen Moderne; in: Ada Borkenhagen, Jörg Frommer, Eva Brinkschulte, Elmar Brähler und Sara Blumenthal (Hg.): Schönheitsmedizin. kulturgeschichtliche, ethische und medizinpsychologische Perspektiven; Gießen: Psychosozial-Verlag, S. 31–40.

Reichow, Hans Bernhard 1959: Die autogerechte Stadt, Ravensburg: Otto Meier.

Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung nebst Einführungsverordnung in der Fassung vom 30.05.1934; Reichsgesetzblatt Teil I 59/1934, S. 455–464. Online verfügbar unter https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_34T1_059_0455.jpg, zuletzt geprüft am 26.03.2018.

Trunz, Max 1930: Die Aufgaben der Zentralstelle für Radfahrwege; Radmarkt und Motorfahrzeug Nr. 2027, 19–21.

 

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

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